1950XTX ersatz verwährt-Ist das Rechtens

Mars28V4

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Hi,
Ich habe meine X1950XTX bei amazon aufgrund eines defektes eingeschickt.Diese habe ich bei einem Zweitkauf erworben und mir wurde der Garantieschein und die Orginalrechnung mitgeschickt.

einige Tage nachdem ich sie eingeschickt hatte (mit Garantieschein und Orginalrechnung)wurde mir gesagt dass ein Umtausch nicht möglich wäre da ich die Graka im Zweitkauf erhalten habe:fire:.Ich informierte mich und schaute mir ander Zweitkäufe im i net an .Dort wird immer angegeben dass die Garantie auch bein einem zweitkauf bestehen hat..

Nun wollte ich fragen ob das Rechtens ist....
 
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Also wenn der Verkäufer dir eine Abtrittserklärung gegeben hat sollte das kein problem sein!
 
Warum sollte Urversender wie Amazon einen Garantieanspruch erfüllen wenn der Käufer der Ware ein Dritter ist der keinen Vertrag mit Amazon hat. Da hilft auch keine Abtritserklärung durch den Verkäufer da zu einem Vertrag 2 Parteien gehören.
 
Die Garantie ist na klar noch vorhanden.
Ob eine Abtrittserklärung erforderlich ist oder überhaupt anerkannt wird muss man halt beim Händler/ Hersteller abklären.
Sonst muss der 1. Käufer die Garantie abwickeln.
 
Alos wenn dass nich geht und ich noch kontakt zum verkäufer habe kann ich die Graka nochmal an ihn schicken und er schickt sie dann mit orginalrechnung und Garantieschein ein??
 
genau !
also alle Bearbeitung läuft über den 1. Käufer.
der bekommt dann auch die Neue ( Ersatz) Graka.
oder einen Wertausgleich ( Geld)
was du dann bekommst?

was glaubst du warum ich nichts gebraucht kaufe!
 
Zuletzt bearbeitet:
Da hilft auch keine Abtritserklärung durch den Verkäufer da zu einem Vertrag 2 Parteien gehören.

Das stimmt so nicht generell.
Nach BGB § 398 können Forderungen (der Gewährleistungsanspruch des Erstkäufers) gegenüber einem Gläubiger (in diesem Fall Amazon) abgetreten werden.

Allerdings besagt BGB §399 "Eine Forderung kann nicht abgetreten werden,[...] wenn die Abtretung durch Vereinbarung mit dem Schuldner ausgeschlossen ist."

Dummerweise hat Amazon die Übertragung in den AGB ausgeschlossen:
"§ 10 Mängelhaftung: Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, gelten die gesetzlichen Vorschriften. Die Abtretung dieser Ansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen."

Daher trifft hier BGB §399 zu und die Abtretung wäre unwirksam.

@Mars28V4: Falls Du also noch Kontakt zu dem Verkäufer hast, versuche die Gewährleistung über den zu regeln. Allerdings muss der dann gegenüber Amazon als Besitzer der GraKa auftreten.

Viele Grüße

@Terrier: hmm ... hätte mich auch kürzer fassen können ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Es ist schon geschrieben worden, du hast keinen Vertrag mit Amazon, sondern nur mit dem Erstkäufer, diesem gegenüber musst du deine Gewährleistungsansprüche geltend machen.

Wenn du Garantie geltend machen möchtest, musst du dich an den Hersteller der Karte wenden. Garantie kannst du nicht gegen den Erstkäufer geltend machen, da er dir gegenüber nicht die Garantie abgegeben hat und in diesem Punkt nicht dein Vertragspartner ist.
 
Ist natürlich sch... wenn man die geschenkt bekommt und der Vertragspartner (K) ist ein anderer - keine Garantie für Geschenke????
 
Kommt halt immer drauf an ob in den AGB des Erstverkäufers die Abtretung von Gewährleistung ausgeschlossen ist oder nicht.
 
:hmm:
Ne, ein nicht geschäftsmäßiger Gefälligkeitsdienst...
 
Zuletzt bearbeitet:
ich hatte auch mal ne defekte grafikkarte, beim schop angerufen und gefragt wie es mit der garantie aussieht. da wurde mir gesagt, wenn ich eine abtretungserklärung hätte wäre alles kein problem...so wars dann auch, nach 6 wochen füre eine defekte x1900xt ne hd2900xt bekommen :)
 
Dann ist das ja ganz einfach, nicht mehr bei Amazon kaufen. Es gibt viele Händler die da viel kulanter sind und auch Garantie über Zweitkäufer annehmen.
 
stopp, das ist unfair. Amazon ist ein mehr als kulanter Händler dem Käufer gegenüber. Hardware die man zumeist weiterverkauft, ist eh oft bei anderen Händlern günstiger - aber dort gibt es welche, die nur dem Käufer Gewährleistung erfüllen. Deshalb hat der Käufer von Gebrauchtware die Pflicht, zu prüfen, ob auch er einen defekten Artikel ersetzt bekommt.
 
Unfair ist hier einzig und allein die Vorgehensweise von Amazon. Natürlich auch von allen anderen Händlern die das so machen.
 
So ganz klar scheint mir die Sache dann auch nicht zu sein... wenn Amazon die Karte trotz Abtrittserklärung nicht annimmt , find ich das schon sehr mies!

Allerdings weiß man auch nicht welche wirklichen Gründe die haben so zu handeln.

Nur kann ich mir nicht vorstellen, dass trotz Garantie nichts zu machen ist! Wenn es gar nicht geht, wende dich doch an den Hersteller... das wär noch das einzige was mir einfällt
 
Naja amzon sagt umstausch ausgeschlossen.Alerdings habe ist die GRaka von Sapphire.Kann mie iner vielleicht sagen wo ich die denn einschicken kann.Ich könnte allerdings auch es em erst kaüfer zurückschicken oder??
 
wenn der käufer das regelt klar... wird wohl das einfachste sein.
 
Unfair ist hier einzig und allein die Vorgehensweise von Amazon. Natürlich auch von allen anderen Händlern die das so machen.

Ich denk mal man versucht einfach Kosten zu Sparen, die zwangsweise entstehen. Der Händler bekommt ja auch nur im Idealfall eine neue Karte zurück und trägt die Abwicklungskosten der RMA auf seiner Kappe. Im Rahmen direkter Kunden/Endverbraucher ist er dazu ja auch verpflichtet und muss entsprechend kalkulieren, wenn er sich aber mit einem einfachen Satz in den AGB für Nichtkunden aus der Affäre ziehen kann ist das zwar schon etwas arg Nichtkundenfeindlich aber dürfte doch einiges Sparen an Kosten die sonst bei der Bearbeitung - ums mal überspitz auszudrücken - von Reklamationen gehen die 2-x Ebaykäufe hinter sich haben.

Anstatt auf den Versandhandel zu schauen würd ich eher schon bei den Herstellern ansetzen, die keinen Endkundensupport anbieten, und lieber welche nehmen, die diesen anbieten (auch gut für den Fall das der Händler dicht macht, ok, bei Amazon eher wenig wahrscheinlich :shot:).
 
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