4670 als austausch für X1950 XT

passt schon.
ne gutschrift erstellen Firmen eigentlich immer sehr gerne ;)
 
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eine nutzungspauschale darf nur für abnutzung wärend der 14 tage rückgaberecht berechnet werden!
wenn du die karte einschickst müssen sie, sie 2 mal reparieren, oder wenn dies nicht möglich ist den vollen
kaufpreis erstatten! im normalfall machen das die händler auch. notfalls etwas deutlicher werden, dann geht das
immer...Altern*** hat mir schonmal für nen 1 1/2 jahre altes Abit-Fatality board den vollen kaufpreis von 180€
rückerstattet! erst kam ein neues board, wo lüfterdeckel fehlten, die waren angeblich nirgends mehr zu finden.
hab dann mit anwalt gedroht und nach zwei telefonaten mit der service hotline hatten die ihr board und ich mein geld
wieder...

der sinn von garantie und gewährleistung ist ja sicher zu stellen, dass der artikel zwei jahre anstandslos funktionieren
sollte. tut er das nicht bekommt man ihn ersetzt, was beim schnellebigen pc markt meist bedeutet etwas genau gleichwertiges
oder den kaufpreis zurüch zu bekommen.

und wenn der händler sich querstellt...nach den ersten 6monaten ist der hersteller haftend. der händler vermittelt
nur. hab schon einmal nen mainboard und einmal ne graka zu MSI zurück geschikt und beide male nach etwa 8 wochen
austauschware erhalten (VIA 266A geschickt-333A bekommen, x800pro-x850pro)...
 
@ Madschac, heißt das etwa das wenn man ein Austauschgerät bekommt, dieses den Wert des damaligen Kaufpreises mindestens entsprechen sollte?
(falls defektes Gerät nicht mehr reparabel/verfügbar)
 
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Also meine Erfahrung zeigt mir, das bei nem nicht reperablen Defekt eines Gerätes der Händler/Hersteller (sofern noch Gewährleistung/Garantie besteht) in der Pflicht ist, dir mindestens ein gleiches/gleichwertiges Produkt bereit zu stellen.

Im Fall einer X1950XT zu ner HD4670 kann man sagen, das letztere klar schneller ist und noch weniger Strom brauch, des weiteren sind noch andere Neuerungen drin.
Die Karte ist also eigentlich in allen belangen klar besser als die alte Karte, eine Rückerstattung des Kaufpreises habe ich persönlich auch nie bekommen. Sondern nur den Wert der Komponente, welchen diese zum aktuellen Standpunkt noch hatte...
Warum auch, wäre wirklich unlogisch warum der Händler dir den Kaufpreis zurückerstatten sollte, da du ja die Komponente schon genutzt hast (sprich der Nutzwert schon gegen den damaligen Kaufpreis gerechnet werden müsste, die Karte war quasi in ihrer Nutzungszeit schon ihr Geld wert, wenn man so will)
Sicher machen manche Händler/Hersteller sowas auf Kollanz oder wie auch immer, aber hier gehts auch nicht um große Summen, die dem Händler/Hersteller weh tun würden.
Anders wäre es natürlich, wenn du heute die X1950XT für 250€ neu gekauft hättest und diese gleich defekt wäre.

Mal als Beispiel ein Auto, Neupreis 25000€. Du fährst das Ding meinetwegen 150000km im Jahr, bei 149000 geht die Karre in Rauch auf, sprich ein irreperabler Defekt tritt ein.
Der Händler/Hersteller ist bei weitem nicht dazu verpflichtet dir den vollen Kaufpreis zu erstatten. Klar hast du noch Werksgarantie und der Wagen ist noch fast neu. Aber deine Nutzung/Fahrleistung hat schon einen großen Teil des Kaufpreises gerechtfertigt. Habe auch nie gehört das sowas in der Praxis schon mal eingetreten ist...

Berichtigt mich wenn ich falsch liege ;)

(übrigens, sind Rechtsfragen hier im Forum nicht eigentlich unerwünscht?)
 
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also ich würd einfach tauschn und gut ist
die neue karte ist etwas schneller und omit hast du einen kleinen gewinn gemacht

aber ärgern muss ich dich trotzdem
nen freund von mir hat seine 1950pro 2 wochen vor garantie auslauf eingeschickt und hat eine 4850 wiederbekommen
 
Ich würde auch gegen ne HD4670 tauschen da diese ja noch nicht alt ist.
 
die 4670 ist schneller als die x1950xt und verbraucht weniger strom + neuere technik,
also nen mehr als fairer tausch.
 
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ach du scheiße ne ne 4850 für ne 1950 pro auf den deal waer ich auch eingegangen
 
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