Also meine Erfahrung zeigt mir, das bei nem nicht reperablen Defekt eines Gerätes der Händler/Hersteller (sofern noch Gewährleistung/Garantie besteht) in der Pflicht ist, dir mindestens ein gleiches/gleichwertiges Produkt bereit zu stellen.
Im Fall einer X1950XT zu ner HD4670 kann man sagen, das letztere klar schneller ist und noch weniger Strom brauch, des weiteren sind noch andere Neuerungen drin.
Die Karte ist also eigentlich in allen belangen klar besser als die alte Karte, eine Rückerstattung des Kaufpreises habe ich persönlich auch nie bekommen. Sondern nur den Wert der Komponente, welchen diese zum aktuellen Standpunkt noch hatte...
Warum auch, wäre wirklich unlogisch warum der Händler dir den Kaufpreis zurückerstatten sollte, da du ja die Komponente schon genutzt hast (sprich der Nutzwert schon gegen den damaligen Kaufpreis gerechnet werden müsste, die Karte war quasi in ihrer Nutzungszeit schon ihr Geld wert, wenn man so will)
Sicher machen manche Händler/Hersteller sowas auf Kollanz oder wie auch immer, aber hier gehts auch nicht um große Summen, die dem Händler/Hersteller weh tun würden.
Anders wäre es natürlich, wenn du heute die X1950XT für 250€ neu gekauft hättest und diese gleich defekt wäre.
Mal als Beispiel ein Auto, Neupreis 25000€. Du fährst das Ding meinetwegen 150000km im Jahr, bei 149000 geht die Karre in Rauch auf, sprich ein irreperabler Defekt tritt ein.
Der Händler/Hersteller ist bei weitem nicht dazu verpflichtet dir den vollen Kaufpreis zu erstatten. Klar hast du noch Werksgarantie und der Wagen ist noch fast neu. Aber deine Nutzung/Fahrleistung hat schon einen großen Teil des Kaufpreises gerechtfertigt. Habe auch nie gehört das sowas in der Praxis schon mal eingetreten ist...
Berichtigt mich wenn ich falsch liege
(übrigens, sind Rechtsfragen hier im Forum nicht eigentlich unerwünscht?)