6 Kabel aus der Decke, Lampe anschließen?

Silk

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So meine Freunde ich hoffe ich bin hier im richtigen Bereich :)

Es geht darum ich würde heute Mittag gern ne neue Lampe dran hängen, die ist wie erwartet für 3 Kabel ausgelegt.

Ich hab die alte weggemacht doch da kamen mir ganze 6 Kabel entgegen:

2 rote
2 schwarze
1 graues
1 braunes

Wobei man dazusagen muss, dass per lusterklemmen die 2 roten sowie das graue und ein schwarzes miteinander verbunden sind. Das andere schwarze sowie das braune Kabel haben die Vorgängerlampe versorgt.

Hat da jemand von euch eine Ahnung wie ich das anschließen kann ohne nachträglich vom Blitz getroffen zu werden?

Mfg Franky

Gesendet von meinem HTC Rhyme S510b mit der Hardwareluxx App
 
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Also funktionieren wird die lampe wenn du einfach die beiden strippen der alten an die neue klemmst, polarität ist dabei auch egal, nur dann würde dein 3. Kabel von der neuen lampe (das grün/gelbe) offen bleiben, das ist der schutzleiter. Ist die frage ob rines der grauen kabel ggf. Ein schutzleiter sein soll...
 
Am besten mit einem 2 poligen Spannungsprüfer das genau kontrollieren. Kann böse enden das ganze
 
Also funktionieren wird die lampe wenn du einfach die beiden strippen der alten an die neue klemmst, polarität ist dabei auch egal, nur dann würde dein 3. Kabel von der neuen lampe (das grün/gelbe) offen bleiben, das ist der schutzleiter. Ist die frage ob rines der grauen kabel ggf. Ein schutzleiter sein soll...

1. Die Polarität ist nicht egal. Bei einer Schraubfassung ist der Fußkontakt mit der Phase zu belegen.
2. Der Schutzleiter hat in jedem Fall gn/ge zu sein, alles andere ist nicht zulässig und wurde sicherlich auch nicht realisiert. Es ist eher anzunehmen, dass die Leitung so alt ist, dass kein gn/ge verwendet wird. In einem solchen Fall ist eine schutzisolierte Leuchte zu verwenden. (und das ist auch anzuraten)
 
+1

So ist es und lieber nen Elektriker rufen wenn man keine Ahnung hat. Bei 3 Kabeln traue ich das auch nem Anfänger zu, aber von sowas sollte man wenn man keine Ahnung hat die Finger lassen. Lieber nen Fachman rufen, sonst geht das nach hinten los.
 
Uraltes Kabel
Rot ist üblicherweise als Schutzleiter vorgesehen gewesen, durfte aber auch anders verwendet werden!
Schutzleiter

bei den beiden anderen Kabeln muss du noch rausfinden, welches die Phase und welches der Nulleiter ist, damit die Lampe auch so angeschlossen ist, daß du Gefahrlos eine Glühlampe wechseln kannst (Phase muss zwingend auf den Fusskontakt, Der Ringkontakt ist immer "nicht Spannungsführend" - also Nulleiter.
Und wie immer gilt diese Vorschrift funzt nicht, wenn es sich um eine "Verbotene Spar-Wechselschaltung" handelt. Lampe ist aus aber Spannung an beiden Kontakten. Diese ist seit gefühlt 100 Jahren verboten, ich wäre mir aber nicht Sic her, ob es nicht tatsächlich immer noch irgendwelche Altbauten gibt, wo eine deratige Schltung realisiert ist.
 
Ja, die meinte ich, "Hamburger Sparwechselschaltung" ist nur einer von mehreren Namen für diese Schaltung, deswegen sprach ich von der "Verbotenen Spar-wechselschaltung", um es eindeutig zu machen. Jemand der nicht vom Fach ist kann mit "Hamburger Sparwechselschaltung" vielleicht nicht soviel anfangen, aber mit etwas Verbotenem weiss man zumindest schonmal daß es eine Wechselschaltung gibt, die Verboten ist und möglicherweise doch noch irgendwo in Altinstallationen auftaucht.

Also wenn du eine Wechselschaltung hast (Lampe lässt sich von 2 Schaltern aus schalten), solltest du Prüfen, ob du bei irgendeiner der 4 möglichen Schalterstellungen auf beiden Anschlussdrähten Spannung hast - am besten 2polig gegen den Schutzleiter (wenn es denn der rote ist). Ein Phasenprüfer liefert zum Teil falsche Informationen.

Wenn das der Fall sein sollte:
Auf keinen Fall die Lampe anschliessen, sondern den Vermieter inforrmieren!
Bei sowas muss auf dann jeden Fall ein Fachmann ran!!!!
Das ist dann auch Sache des Vermieters!!!
 
Zuletzt bearbeitet:
Sowas hatte ich auch schon aber mit 5 Kabeln :fresse: ~> Messgerät ~> Schalter auf gemacht und geguckt welche abgeschaltet werden ~> Ab an die Decke und gemessen
wer was ist. Dafür braucht man 2 Mann!. Ansonsten einen Elektroniker Rufen ansonsten kann es auch Böse enden (Kabelbrand z.b)
 
Ich meine zu wissen das die Hamburger bestandsschutz hat...

Das heisst das der Vermieter es nicht in Ordnung bringen muss, somit er den Elektriker nicht bezahlen muss...

Aber mal ehrlich ein Elektriker ist nicht so teuer, gehen wir von einem Stundenlohn von 60€ aus... er wird warscheinlich maximal eine halbe Stunde brauchen für die Lampe zu montieren, somit würde es ca. 30€ kosten...

Wo wohnst du denn, vielleicht kann ich dir das ja machen... bin ja strippenzieher;)
 
Die Hamburger Sparschaltung hat absolut keinen Bestandsschutz, da Sie Gefahr für Leib und Leben beinhaltet.
Es kan Spannung im Ausgeschalteten Zustand anliegen - sowohl am Fuss als auch am Rinkontakt, das darf schlichtweg nicht sein!

Ein Vermieter der diesen Misstand nicht beseitigen lässt macht sich strafbar. Ein ausgebildeter Elektriker ebenfalls, wenn er einfach die Lampe anschliesst!
 
wie du meinst...

was machst du dann mit einer klassisch genullten Anlage ? Die ist heutzutage auch verboten !
Legst du dann das komplette Haus lahm ?

Wenn bei einer genullten Anlage irgendwo im Haus der PEN keine Verbindung hat, hast du überall dort wo nicht schutzisolierte Gehäuse sind Spannung !
Das kommt öfter wo als man denkt.

Was ist den jetzt nun gefährlicher Hamburger oder Nullung ?
Bei der Hamburger kann ich einfach freischalten...
 
In einer klassich genullten Anlage darf ein Fachmann aka Elektriker "nichts" machen.
Wenn er doch was machen soll, muss er für den Anlagenteil den er ändert oder erweitert den Potentialausgleich mit PE herstellen, und das heist i.d.R. ab Hausanschluss
Der unberührte Anlagneteil kann bei klassischer Nullung verbleiben, was in vielen Fällen aber nicht realisierbar ist.
Jeder vernünftige Fachmann (spätestens der Meister oder Techniker) wird von Vornherein die Änderung der gesamten Anlage emfehlen.
Was ein Nichtfachmann macht ist "fast" Privatsache, bei Mietwohnungen müssen Änderungen in den elektrischen Betriebsmitteln i.d.R. von einem Fachmann durchgeführt werden - steht meist so im Mietvertrag.

Anmerkung: klassiche Nullung bedeutet im Extremfall, daß die Zuleitung zum Verbraucher 2 polig ist und der Nullleiter wird als Schutzmassnahme zusätzlich auf das Gehäuse gelegt , z.B. die Metallteile einer Leuchte.
Die Auftrennung des Nulleiters in Schutzleiter und Neutralleiter kann aber z.B. auch in der davorliegenden Verteilungsdose erfolgt sein.
Bei klasischer Nullung existiert i.d.R kein Potentialausgleich
PEN = Nullieiter
PE = Protection Earth = Schutzleiter
N = Neutralleiter
Potentialausgleich = leitende Verbindung aller Leitfähigen Teile eines Gebäudes. Dazu gehören Fundamenterder, Blitzschutzanlage aka Blitzableiter, alle matallischen Heizungs und Wasserohrsysteme, Stahlträger, zum Teil Stahlarmierungen
 
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