60fps auf einem G-Sync Monitor besser, als auf einem normalen 60hz Monitor?

Kupikala

Neuling
Thread Starter
Mitglied seit
07.11.2024
Beiträge
5
Hallo,

ich bin am überlegen mir einen neuen Monitor zu kaufen, weil meiner langsam das zeitliche segnet.
Ich würde mir direkt einen kaufen mit G-Sync, durch meine aktuelle Grafikkarte (neue wird anfang des Jahres gekauft) habe ich aber in meinen spielen meist nur um die 60-70fps.

Die Frage wäre nun ob nur 60fps auf einem G-Sync Monitor trotzdem besser aussehen als 60FPS auf einem normalen 60Hz Monitor?
oder sieht das etwa durch die hohe Refreshrate des Monitors sogar schlechter aus? hat da jemand Erfahrung mit?

danke für eure Antworten
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Back zu 60Hz -also Hz gegen FPS. Eine Frage aus den Nuller Jahren, Antwort umgewiss.
 
Zuletzt bearbeitet:
Echtes G-Sync ist schon was feines. Aber danach würde ich nicht meine Kaufentscheidung ausrichten.

Es gibt genügend Monitore, die G-Sync compatible sind und FreeSync-Monitore, welche über Displayport (ab Version 1.2 oder höher) verfügen, können auch mit Geforce-Karten synchronisieren. Die G-Sync compatible Monitore wurde von Nvidia validiert.

Neue Monitore haben i.d.R. 100 oder eher ab 120, 144Hz. Oft 165Hz-180Hz. Und darüber. :-)

Frage:

Wie sieht Dein Rechner aus?

Welche Anwendungen oder Spiele sollen damit laufen? Mit mittleren oder hohen bis sehr hohen Grafikeinstellungen?

Dann kann man ableiten, welche Monitore mit welcher Auflösung in Frage kämen.



P.S. 60-70 Fps sind je nach Spiel gut! Da brauchst keine neue Grafikkarte. Etwas anderes ist es, wenn Du online Fortnite etc. spielst. Da sollten es schon 100+ sein.
 
Zuletzt bearbeitet:
um kurz zu machen, nein

gsync bzw adaptive sync bewirkt ja dass der monitor dann mit 60hz läuft wenn du 60fps hast.

vorteil jedoch > du hast kein tearing und kein inputlag, den du normalerweise mit Vsync hättest
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh