Filesharing: 675.000 US-Dollar Strafe wegen 30 Musikdownloads

Stegan

Redakteur
Hardwareluxx Team
Thread Starter
Mitglied seit
16.12.2005
Beiträge
16.274
Ort
Augsburg
<p><img src="images/stories/logos/Paragraph.jpg" width="100" height="100" alt="Paragraph" style="margin: 10px; float: left;" />Weil der Student Joel Tanenbaum 30 Songs von Incubus, Green Day, Aerosmith und Nirvana illegal auf seinen Computer geladen und über die Filesharing-Plattform Kazaa weiter verteilt haben soll, wurde er jetzt zur Zahlung einer Geldstrafe in sechsstelliger Höher verurteilt. Das Bundesgericht im US-Staat Massachusetts verpflichtete den jungen Mann zur Zahlung von satten 675.000 US-Dollar Schadensersatz – umgerechnet etwa 540.000 Euro. Damit sprach das Gericht den vier klagenden Plattenfirmen für jeden Song etwa 22.000 US-Dollar zu.</p>
<p>Die Strafe fällt sogar noch relativ human aus, denn im Falle einer vorsätzlichen Urheberrechtsverletzung können in den USA...<p><a href="/index.php?option=com_content&view=article&id=23535&catid=61&Itemid=204" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Shit happens.
Als Student kann man doch nicht so blöd sein.
 
Lustig. Ein winziges Detail verschwiegen und schon wird er für blöd erklärt. ;-)

Er war 16, als er die Songs runtergeladen hat...

cya
 
Was hat das mit dem Studentenstatus zu tun.

Davon mal abgesehen ergibt sich die Strafe ja aus der illegalen Vervielfältigung, die bei den Tauschbörsen ja immer simultan zum Download stattfindet.

Eine andere US Bürgerin musste schon für 24 Songs knapp 2 Mio. $ Strafe zahlen.


Sent from my iPhone 4S
 
"Erschwerend kommt hinzu, dass der Physik-Student trotz zahlreicher in den nächsten zwei Jahren weiter fleißig Musik illegal aus dem Internet heruntergeladen haben soll."


Irgendwas fehlt da bzw ist da falsch. Oder steh ich auf der Leitung? ^^
 
1. Illegal Titel beschaffen
2. sich dabei erwischen zu lassen

Wenn man schon illegal Titel runterlädt, gibt es genügend Wege wie man dies "anonym" bzw. sicher tun kann, ohne sich dabei erwischen zu lassen.
 
So dumm wie er ist hat er es auch nicht anders verdient.

Bereits im Jahr 2007 wurde Tanenbaum zu 675.000 US-Dollar Schadensersatz verklagt, bekam allerdings in nächster Instanz Recht – das Urteil habe nicht der amerikanischen Verfassung entsprochen.

Weil der Student Joel Tanenbaum 30 Songs von Incubus, Green Day, Aerosmith und Nirvana illegal auf seinen Computer geladen und über die Filesharing-Plattform Kazza weiter verteilt haben soll, wurde er jetzt zur Zahlung einer Geldstrafe in sechsstelliger Höher verurteilt. Das Bundesgericht im US-Staat Massachusetts verpflichtete den jungen Mann zur Zahlung von satten 675.000 US-Dollar Schadensersatz – umgerechnet etwa 540.000 Euro.
 
Also, wenn ich das richtig sehe kommt man bei der sexuellen Misshandlung von Kindern als Pfarrer mit einer geringeren Strafe davon, als Kinder welche Musik illegal aus dem Netz laden???
 
ja unser system ist total krank. Leute die andere menschen verletzen werden weniger bestraft wie solche die sich paar lieder laden.

Bestrafft werden sollte es ja trotzdem,aber nicht in dem ausmasse. Es würde reichen wenn es wie beim schwarzfahren mit der bahn ist,das hilft schon es einzudämmen.

Darüber hinaus sollten viele sachen erschwinglicher werden,ne Flatrate für Musik download wäre doch was(kein stream). Wenn jeder das macht dann bekommen die auch so ihre kohle.
 
Schon lustig und wie soll er die Strafe bezahlen ?
Insolvenz anmelden oder wie ?
Oder Knast ?
 
Also, wenn ich das richtig sehe kommt man bei der sexuellen Misshandlung von Kindern als Pfarrer mit einer geringeren Strafe davon, als Kinder welche Musik illegal aus dem Netz laden???

Tja, die Geldgier von den paar Leutchen denen das alles gehört ist wohl sehr viel wichtiger. Einfach krank.
 
Viel lustiger find ich das wenn ne News kommt wo Ubisoft behauptet das 98% aller spiele raubkopien sind dann scheien in PC foren alle... scheiß Ubisoft und wenns um Mukke geht dann ist derjenige der gesaugt hat ein ganz böser und vorallem dummer und hats nicht anders verdient.
DAS ist Scheinheilig.
Wäre das interesse bei so manchen eher richtung Musik und weniger richtung Games wäre anscheinend die meinung bei so manchen anders.
Lustigerweiße siehts andersrum aber genauso aus, jemand der eher Musik begeistert ist, findet das von Ubisoft wieder garnicht so übel, rechtferigt aber illegale Musik Downloads, lustigerweise mit den selben argumenten wie es hier beim Ubisoft thema der fall war.
 
wieder typische US Verhältnissmässigkeit, wieso verdonnert man ihn nicht zu einer Strafe die auch schaffbar wäre, z.b. die 22k Dollar als Gesamtstrafe tun ja auch weh und da ist wenigstens absehbar das er sie zahlen könnte wenn er nen Job hat bzw nach dem Studium einen aufnimmt; so bei der Höhe der Strafe ist das Leben ja versaut(theoretisch).
 
Er ist aber auch selbst schuld wenn er 2007 nur knapp einer Strafe entkommen ist und dann so dumm ist und weiter downloaded.
 
Wer bei einem derart krass unverhältnismässigem Urteil noch sagt "selbst schuld", der hat doch nicht mehr alle Tassen im Schrank.

Sehr schön USA, jetzt bitte noch konsequente Rechtsdurchsetzung und die Hälfte der Bevölkerung lebenslang einsperren.

Wenn dann keiner mehr Musik machen und kaufen kann, bleibt ja noch Stars and Stripes Forever...
 
Wieso na klar muss er zu viel Zahlen.

Aber wenn er schon einmal fast zahlen musste und dann so schlau ist und es wieder probiert ist für mich klar selbst schuld, oder hat seine Mutter alles runtergeladen ?
 
Hat ja eigentlich noch Glück, schließlich sitzen in den USA auch viele Kinder im Knast.
 
Was lädt der Kerl auch nicht über Filehoster runter. Das gehört schon bestraft. :-D
 
Ehrlich gesagt - selbst Schuld !!!

Alle die noch Tauschbörsen nutzen wie Kazaa oder Torrents laden haben es irgendwie nicht anders verdient. Das soll nicht heißen, dass man jene die über DDLs saugen dann wg. ihrer Klugheit hochjubeln sollte bzgl. der Vergehen ...
 
Also über seine Fähigkeit Musik runterzuladen brauchen wir uns hier wohl nicht unterhalten. Wer im heutigen Zeitalter noch illegal Musik über eDonkey, eMule, Kazaa & Co lädt der marschiert auch am hellichten Tag ohne Vorbereitung in einen Laden um was zu klauen. Da hat er ganz klar ins Klo gegriffen. Aber die Strafe ist einfach nur krass.

Stellt euch bitte mal vor ihr müsstet 600 Monate lang, das sind 50 Jahre, jeden Monat 1000$ bezahlen für lächerliche 30 Songs. Hätte er drei CD's in einem Laden geklaut wäre er wohl nicht so hart bestraft worden. Das hier ist einfach nur völlig überzogen, unrealistisch und zeigt meiner Meinung nach wie absurd das Rechtssystem der USA ist und was im Verhältnis zwischen Plattenfirmen und Konsumenten so alles falsch ist.

Und da sollte eigentlich auch die Plattenfirma mal ein Einsehen haben und wenigstens eine halbwegs realistische Strafe fordern und nicht so ein Unsinns-Urteil...
 
Zuletzt bearbeitet:
Lest ihr euch die News eigentlich auch durch?

Das aktuelle Verfahren, bei dem diese Strafe rausgekommen ist, ist das Berufungsverfahren zum ersten Verfahren aus 2007.
D.h. er hat 2007 mit Kazaa runtergeladen und nicht gestern.
 
Also ich wäre für lebenslang mit anschließender Einweisung in die Psychiatrie bis zum Tod.

§328 STGB: Unerlaubter Umgang mit radioaktiven Stoffen und anderen gefährlichen Stoffen und Gütern.

"Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer"
"3. Eine nukleare Explosion verursacht"
 
Andreas Stegmüller lehrt richtiges Schreiben:
"Erschwerend kommt hinzu, dass der Physik-Student trotz zahlreicher in den nächsten zwei Jahren weiter fleißig Musik illegal aus dem Internet heruntergeladen haben soll."
Trotz zahhlreicher was? Von einem Journalisten hätte ich fehlerfreies Hochdeutsch erwartet.
 
Jetzt weiss ich, warum Breivik bei der Verhandlung immer so siegesgewiss gestrahlt hat. Stellt Euch mal sein Strafmass vor, wenn der auch noch aus ner amerikanischen Tauschbörse ne CD kopiert hätte...
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh