A64X2 3800+ und lustiger eBay-Geselle

speedlimiter

Semiprofi
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So, ich musste das jetzt einfach mal öffentlich kund tun. Habe auf eBay meinen A64 X2 3800+ S939 verkauft, da ich mir einen C2D samt Board geholt habe.

Prozzi wurde für 150 EUR verkauft und Käufer fragte nach dem Kauf einen Tag später an, was er denn überhaupt für einen Prozessor gekauft hätte (welcher Sockel). Habe ihm geantwortet und ihn natürlich gleich gefragt, warum er nicht einfach vor dem Bieten in der Beschreibung bzw. in der eBay-Kategorie nachgeschaut habe.

Daraufhin meinte er, ob ich nicht dem Zweitbieter ein Angebot machen würde, da er noch kein passendes Board hat. Na gut, habe ich gedacht, 1 EUR weniger geht auch noch, falls der ihn so nimmt.

Eine Stunde später hatte ich Mail vom Erst-Käufer. Er habe ein Board und nimmt ihn doch. Ich - OK, umso besser.

Geld bekommen, CPU hingeschickt, habe ihn trotzdem positiv bewertet, er mich auch (meine Bewertungen siehe hier, Nr. 103001404829 ist es). Sah alles damit als erledigt an.

Eine Woche später bekomm ich Mail von ihm, ich hätte ihn betrogen, es sei keine Dual-Core-CPU, er wolle sein Geld zurück.

Ich natürlich erwidert, das es zu 100% ein X2 ist. Er solle doch mal im Task-Manager schauen, ob er unter Systemleistung zwei CPU-Lastkurven sieht. Er antwortete lediglich, dass er das nicht testen kann, da er kein Board hätte (soso, ich dachte er habe nun eins). Er fuhr fort, dass er sich sicher ist, da auf der CPU nicht X2 hinter dem Athlon64 Schriftzug steht.

Natürlich habe ich ihm geantwortet, dass es bei den ersten S939 nicht drauf stand, sondern nur auf der Verpackung, man es aber über jegliche Tools auslesen kann bzw. an der OPN die CPU identifizieren kann.

Meine Frage: Lag ich mit der OPN richtig? Kann man ihn dadurch eindeutig identifizieren als X2 bzw. stand das auf den Sockel-939 X2s wirklich nicht drauf? Habe bei einem Test auf Techreport.com auch keinen X2-Schriftzug auf dem Prozzi finden können.

Baue seit dem ich denken kann an PCs rum, bzw. wechsle täglich mehrmals irgendwelche Prozessoren in unserer Service-Abteilung und vermag zu sagen, dass ich in Sachen Hardware mehr als nur als Fortgeschrittener von meinen Kollegen/ Freunden bezeichnet werde. (oder sagen wir halt gleich Freak :teufel: )
 
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Ja, anhand der OPN kann man auf der AMD-Seite die CPU korrekt identifizieren. Es sei denn, jemand hat aus Scherz den Heatspreader getauscht. :fresse:
 
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Der ist doch blöde. Ich denke, er möchte eher vom Kaufvertrag zurücktreten.
 
Er kann dir so oder so nichts ans leder wenn du diesen bestimmten satz oder das asuem gesetz buch unten stehen hast.ABer trotzdem da sieht man mal wieder wie blöd *machne Menschen* sind
 
Sie sind jedenfalls schlecht erkennbar durch nur die Nummer.
 
des ist ein spasst....... geschlagen und getretten gehöret er ;). Mit solchen deppen darfst du dich leider zu oft rumärgern
 
Chmielewski schrieb:
des ist ein spasst....... geschlagen und getretten gehöret er ;). Mit solchen deppen darfst du dich leider zu oft rumärgern

Achte bitte auf deine Wortwahl! Besonders wenn du eine Behinderung als Schimpfwort nimmst. Da verstehe ich absolut keinen Spass!
 
$Caesar$ schrieb:
Achte bitte auf deine Wortwahl! Besonders wenn du eine Behinderung als Schimpfwort nimmst. Da verstehe ich absolut keinen Spass!

sehr löblich... kann dir nur zustimmen - bei solchen dummen kommentaren bekomme ich auch sofort n dicken hals. ;-)

lg
 
Beim Sockel939 X2 3800 schaue ich immer, ob die letzten beiden Buchstaben auf dem HS "BV" oder "CD" sind.
Dann ist es ein X2.
 
Solche Wörter wie "Spasst" etc. müssen wirklich nicht sein, auch weil dessen Bedeutung recht zweifelhaft ist.
 
natu schrieb:
Er kann dir so oder so nichts ans leder wenn du diesen bestimmten satz oder das asuem gesetz buch unten stehen hast.ABer trotzdem da sieht man mal wieder wie blöd *machne Menschen* sind
Ach, meinst du das "neue EU-Recht"? :fresse: :stupid:

Zweck-Ente:"Neues EU-Recht" (ct' 19/2003)

Seit einiger Zeit verbreitet sich in Online-Auktionen ein sehr juristisch aussehender Disclaimer wie ein Virus. Er soll den jeweiligen Anbieter pauschal von jeglicher Mängelhaftung befreien und nutzt dazu den Vorwand einer ansonsten angeblich drohenden zweijährigen Zwangsgarantie, die laut "neuem EU-Recht" für sämtliche Handelsgeschäfte gelte, auch für private Gebrauchtverkäufe. Durch sein Gebot soll der Bieter seinen Verzicht auf jegliche Reklamationsrechte erklären, da die ansonsten vorgeschriebene Garantieleistung in keinem Verhältnis zum erzielbaren Preis der Ware stehe.

Ein Anbieter schreibt den Text vom anderen ab - sozusagen sicherheitshalber. Das Ganze ist jedoch eine große Luftblase: Eine zwangsweise zu leistende zweijährige Funktionsgarantie gibt es nicht, auch nicht nach EU-Recht. Und um die Verantwortung für das, was er liefert, kann sich der Anbieter auch durch Disclaimer nicht herumdrücken. Er bleibt verpflichtet, seine Ware zutreffend und sorgfältig zu beschreiben, und darf auch nicht absichtlich Irrtümer bei Bietern provozieren.
Ja, du hast Recht, manche Menschens sind schon sehr blöde. :rolleyes:

Also nochmal für die, die's nicht wissen. Es gibt dieses Recht, was anscheinend jeder E-Bay Verkäufer kennen will, einfach nicht. Der Artikel muss so geliefert werden wie er beschrieben ist, da kann man noch so viel Schwachsinn unter seine Auktionen schreiben.
 
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