ab welchem alter bei ebay?

Zerogod

Semiprofi
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01.06.2004
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Münsterland
Hoi Leutz,
ich hab ma ne frage,
ab welchem alter kann und darf man sich bei ebay anmelden um sachen zu verkaufen und zu ersteigern?
 
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Erlaubt erst ab 18 Jahre. Wer dort handelt ist allerdings schwer nachvollziehbar da eBay die Anmeldedaten nicht überprüft.

SniperMK :coolblue:
 
weil ich hab gelesen das welche hier im forum schon mit 15 und so angemeldet sind
 
naja, ich kenne fast keinen der in dem alter NICHT bei ebay is! :fresse:

...oder wo hast du noch gleich deinen mp3 pc her!? :hmm:

:d
 
na und? wenn die eltern das unterstützen ist da nichts illegales dabei als 15jähriger angemeldet zu sein -.- .
Als ich mich da angemeldet habe ging das über den account meines Vaters, dazu mussten früher noch der perso gefaxt werden :fresse: .
 
was ist schon bedingt.
hier mal ganz genau
geschäftsfähigkeit ist die fähigkeit, rechtsgeschäfte selbstständig rechtlich wirksam abzugeben.also das heißt antrag bzw annahme ist/sind schwebend unwirksam.
das heißt wiederum solltest du was bei ebay ersteigert haben und deine eltern sind nicht einverstanden, haben sie das recht es wieder zurück zu schicken.
du darfst von 7-18 nur kaufverträge abschließen die dir keinen rechtlichen nachteil bringen ( zb ein geschenk ).
wenn du bei ebay was gekauft hast, hast du pflichten => nachteil
ich hoffe das war verständlich;)
 
Zerogod schrieb:
weil ich hab gelesen das welche hier im forum schon mit 15 und so angemeldet sind
war auch in dem alter als ich mit ebay angefangen bin. hab mich halt unter dem namen meines vaters angemeldet. wie sollen die sowas nachweisen? ich hatte nicht vor mir da n haus zu ersteigern (ok kostet ja nur 2,50 :lol:) .

hab mich jetzt seit kurzem auf meinen namen einfach umgemeldet und fertig. so hab ich meine bewertungen behalten.
 
something schrieb:
was ist schon bedingt.
hier mal ganz genau
geschäftsfähigkeit ist die fähigkeit, rechtsgeschäfte selbstständig rechtlich wirksam abzugeben.also das heißt antrag bzw annahme ist/sind schwebend unwirksam.
das heißt wiederum solltest du was bei ebay ersteigert haben und deine eltern sind nicht einverstanden, haben sie das recht es wieder zurück zu schicken.
du darfst von 7-18 nur kaufverträge abschließen die dir keinen rechtlichen nachteil bringen ( zb ein geschenk ).
wenn du bei ebay was gekauft hast, hast du pflichten => nachteil
ich hoffe das war verständlich;)


ääääh jein. Genau deshalb sind dann eigentl. alle Geschäfte unwirksam weil du ja garnicht bei eBay handeln darfst.
 
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