losdeabajo
Enthusiast
das wär ja mal ne goile idee
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Original geschrieben von 'cuda
Von daher würde ich so eine alte Schüssel nie aufbauen wollen. Einen schönen alten Ami (sowas wie in meiner Signatur ja) aber doch kein Golf.
Ist aber nur meine Meinung.
'cuda
Lichttechnische Einrichtungen und individuelle Fahrzeugbeleuchtung
Nicht alles was leuchtet, ist erlaubt...
Beleuchtungseinrichtungen an Fahrzeugen, die unzulässig oder falsch angebracht sind, führen gerade bei Nacht zu den skurrilsten Signalbildern. Damit wird das zulässige Signalbild z.T. stark verändert und kann zu Fehleinschätzungen oder Gefährdungen im Straßenverkehr führen.
Das hat zur Folge, dass derartige Einrichtungen im Rahmen von polizeilichen Kontrollen bußgeldbewehrt bemängelt werden.
Mit diesem Thema hat sich auch der zuständige Bund-Länder-Fachausschuss befasst und entschieden, dass lichttechnische Einrichtungen, die nicht zulässig sind oder die falsch oder in unzulässiger Anzahl am Fahrzeug verbaut sind, künftig als erheblicher Mangel (EM) im Rahmen der Hauptuntersuchung zu bewerten sind. Die Prüfplakette kann somit nicht zugeteilt werden.
Sie vermeiden unnötige Kosten und Aufwand, wenn Sie veranlassen, dass alle nicht zulässigen oder falsch angebrachten leuchtenden Einrichtungen an und in Fahrzeugen, auch wenn sie nicht funktionsfähig sind, dauerhaft entfernt werden. Im Wesentlichen betrifft das:
Beleuchtete Firmenschilder
Unzulässige Begrenzungs-/Umrissleuchten und/oder Scheinwerfer am/auf dem Lkw-Führerhaus mit farbigem Licht
Gelbe Leuchten/Rückstrahler, nach vorne wirkend
Beleuchtete "Michelin-Männchen" o.ä.
Unzulässig sind aber auch alle im Lkw-Führerhaus innen angebrachte Beleuchtungseinrichtungen mit Außenwirkung, wie z.B.:
Namensschilder/Symbole mit (umlaufenden) Licht
Punktstrahler mit blauem oder andersfarbigem Licht
Für Fragen stehen Ihnen unsere Prüfingenieure gerne zur Verfügung.
Hinweis zur Unterboden- bzw. Unterflurbeleuchtung
In der StVZO (§ 49a Abs.1) ist festgelegt, dass an Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern nur die vorgeschriebenen und zulässigen lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein dürfen.
Mit dem Thema der Unterbodenbeleuchtung haben sich Fachgremien beschäftigt und sich u.a. wie folgt geäußert:
die Unterflurbeleuchtung verändert das Signalbild des Fahrzeugs
die Unterflurbeleuchtung erzeugt unnötige Aufmerksamkeit und kann andere Verkehrsteilnehmer irritieren
bei nasser Straße könnte es zu einer direkten Reflektion des Lichtes kommen, sodass durch den direkt reflektierenden Anteil andere Verkehrsteilnehmer mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt werden können
das von der Unterflurbeleuchtung erzeugte Licht hat eine unbestimmte und nicht definierte Signalwirkung und wirkt deshalb verwirrend
Begutachtungen im Rahmen von § 19 (2) StVZO bzw. Änderungsabnahmen nach § 19 (3) StVZO können demnach nicht positiv abgeschlossen werden; diese Aussage trifft auch für Fahrzeuge mit ausgeschalteter Zündung zu.
Original geschrieben von Der Graf
Also ich finde die Aktion ziemlich gut...Der Golf wird nicht schlecht, wenn man alleine mal die Innenausstattung anschaut. Flip-Flop is auch was tolles nur wehe wenn man mal was nachlackiert haben will....das wird teuer.
Hab auch schon angerufen. Für nen Golf (normalerweise mag ich die Dinger nicht) wird das nen schönes Ding.
Gruss
Kai
Original geschrieben von Captain Veltins
@neue Türverkleidung - Material Alcantara und Leder
der übergang zwischen dem ledereinsatz und der alcantara verkleidung sieht irgendwie billig aus.
als übergang hätten die eine chromleiste oder so wählen sollen.
wo ist eigentlich der türöffner und der fensterheber??
Original geschrieben von flyingjoker
wie kommt ihr eigentlich darauf das das ein golf 3 ist?
....
werner