Abmahnung für Gilde2 downloader

markus-maximus

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im moment scheint sich mal wieder eine anwaltskanzlei gesund stossen zu wollen. nachdem bei eby nichts mehr zu holen gibt scheinen sie sich jetzt auf die peer2peer netzwerke spezialisiert zu haben.

zuerst wird die ip gelogged um dann eine anzeige gegen unbekannt einzuleiten...damit wird dann der provider zur herrausgabe der daten gezwungen und diese daten werden dann gesammelt. kommen genug zusammen wird das ganze dann dem urheberrechtsbesitzer vorgelegt damit die entscheiden können ob sie für ihr vebuggtes spiel im nachhinein noch geld wollen oder nicht.(teilweise stellen sie wohl die dateien auch noch selbst ein-müssen sie ja ansonsten können sie es nur schwer loggen)

ich habe gestern ein solches schreiben bekommen...mit einer 7tagesfrist zur bezahlung der gebühren für den anwalt von 100€ und 50€ an koch media.
dazu soll ich natürlich noch eine unterlasserklärung unterschreiben.

mir wird vorgeworfen, dass ich am tag xy um die uhrzeit xy die datei gilde2.rar geladen hätte. und was noch schlimmer sein soll, die datei auch zum upload frei gegeben.

nun weiss jedes kind, dass ich dateien betiteln kann wie ich will und der inhalt der rar datei muss damit überhaupt nichts zu tun zu haben.

ist es jetzt denn schon strafbar 10kb einer datei mit dem titel eines spieles geladen zu haben, nur weil man in diesem moment gelogged wurde?
also quasi der reine versuch, denn ansonsten hätten sie mich ja über tage loggen müssen bis die datei fertig ist. und selbst dann ist nicht bewiesen, dass ich sie jemals installiert habe.

langt die ip adresse als beweis meiner schuld aus? ich könnte auch ein boon mit ungesicherten w-lan sein...

ich habe diese datei nie als komplettes zum download angeboten, aber genau das scheint es zu sein was sie mir am meisten ankreiden bzw. vorwerfen.

wenn jemand ein jura studium vorweisen kann oder sich gerade darin befindet kann ich ihm gerne die 4 seiten scannen damit er mir sagen kann ob das alles so in ordnung ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
wenn ungesichertes wlan ist der inhaber des wlans schuld...
und: die loggger schaun doch nicht, wie die datei heisst sondern auf den hash wert... und ob du die datei nie als komplett angeboten hast ist wurst...bei der unfertigen datei lädts du auch urheberrechtlich geschützte dateien hoch...
 
wenn jemand ein jura studium vorweisen kann oder sich gerade darin befindet kann ich ihm gerne die 4 seiten scannen damit er mir sagen kann ob das alles so in ordnung ist.

Mache demnächst (so der Prüfungsgott will) mein erstes Staatsexamen. Schick mir ne PM zwecks email.
mfg
Gipse
 
wenn ungesichertes wlan ist der inhaber des wlans schuld...
und: die loggger schaun doch nicht, wie die datei heisst sondern auf den hash wert... und ob du die datei nie als komplett angeboten hast ist wurst...bei der unfertigen datei lädts du auch urheberrechtlich geschützte dateien hoch...

nunja das ist für mich der springende punkt...nehmen wir mal an du lädst das teil ausversehen runter...lassen wir es mal 20mb sein...und diese 20mb von 2gb gibst du in dieser zeit des downloadens zum upload frei(programmbedingt ob du willst oder nicht)

sry aber das ist ein witz...der reine download ist wohl immer noch belangbar sondern nur der upload...aber genau das habe ich nicht getan

zum thema w-lan gibt es jetzt wohl ein urteil von einem hamburger gericht :

jeder der einen dsl-anschluss hat diesen sichern muss - sie haben nicht gesagt in welchem ausmass und mit welchen mitteln sondern nur "DU MUSST" - im zweifelsfall gilt aber du bist schuld egal wie du das w-lan gesichert hast und wenn du keine ahnung davon hast dann musst du jemand beauftragen, der ist aber nicht belangbar wenn das wlan trotzdem geknackt wird...man merkt wieder die richter hatten keine ahnung von was sie da überhaupt reden
 
Du solltest auf jeden Fall reagieren, denn einer der schlimmsten Fehler ist es, sich einfach taub zu stellen. Das kann sehr teuer werden. In Deinem Interesse solltest Du einen Anwalt aufsuchen!
 
Warbei Earth 2160 genauso,wenn ich nicht irre.
BTW hat denn die Anwaltskanzlei das File hochgeladen?War es überhaupt eine Version des Spiels?
Im ersten Fall könntest du doch Anzeige erstatten,Anstiftung zum Diebstahl oder so.Wie halt der Laie Beamtensprache versteht :d
 
Warbei Earth 2160 genauso,wenn ich nicht irre.
BTW hat denn die Anwaltskanzlei das File hochgeladen?War es überhaupt eine Version des Spiels?
Im ersten Fall könntest du doch Anzeige erstatten,Anstiftung zum Diebstahl oder so.Wie halt der Laie Beamtensprache versteht :d

soweit ich weiß haben die extra ein dummy-file reingestellt, hab ich glaub ich mal wo gelesen!
 
oh ja die spinnen im mom
meine tante hat nicht mal emule auf dem rechner aber der wollen sie ankreiden sie hätte zum download angeboten
und das 4 seiten voll mit musik alben
ich glaub die hießen sogar so ähnlich
 
soweit ich weiß haben die extra ein dummy-file reingestellt, hab ich glaub ich mal wo gelesen!
Was ja eigentlich auch eine Straftat ist.Sozusagen Hehlerei.Denn die Kanzlei läd dann ja auch mit hoch.Auch wenns nicht das Spiel ist,es wird der Eindruck erweckt.Ist wie wenn Polizisten anfagen,Drogen zu verkaufen und einmal in der Woche nehmen sie dann alle Kunden fest :d
 
Was ja eigentlich auch eine Straftat ist.Sozusagen Hehlerei.Denn die Kanzlei läd dann ja auch mit hoch.Auch wenns nicht das Spiel ist,es wird der Eindruck erweckt.Ist wie wenn Polizisten anfagen,Drogen zu verkaufen und einmal in der Woche nehmen sie dann alle Kunden fest :d
Es ist ja nicht strafbar, ein Dummyfile runterzuladen oder auch hochzuladen. In dem Dummyfile sind ja keine urheberrechtlich geschützte Inhalte, was sollte da also strafrechtlich oder zivilrechtlich relevant sein?Und wenn die Kanzlei selbst etwas zum download anbietet, dann geht das nur mit Zustimmung des Rechtinhabers, sonst wären sie selbst mit dran.
Und ein File namens gilde2.rar kann jeder erstellen und hochladen, könnten ja zum Beispiel auch die Fotos vom 2. Gildentreffen sein.
Ohna Anwalt kommst du da aber nicht weiter und das kann ohne Rechtsschutz teuer werden.
 
Boah ey. Jetzt geht dieses Geplaerre schon wieder los ...

Alle sind boese: der Anwalt, die Industrie, der Staat und die ahnungslosen Richter ... nur mit sich selbst ist man im reinen. Von Unrechtsbewusstsein dagegen: keine Spur. Stattdessen weitgehend sinnfreies Bla Bla (koennte ja sonstwas drin gewesen sein - aber natuerlich, Bilder vom letzten "Gildetreffen" laesst man Freunden ja auch per Filesharing zukommen, nicht etwa per eMail) und blindwuetiges Gruppenbashing.

Die Hardware in Euren Signaturen - wieviel kostet die? Und Ihr wollt tatsaechlich behaupten, ein Spiel zu kaufen sei im Budget nicht mehr drin? 1.) glaube ich das nicht und 2.) ist es mir auch egal - wenn Ihr das Geld nicht habt, koennt Ihr das Spiel nicht spielen. Mir gefaellt der 7er vom Nachbarn auch: aber ich klaue ihn nicht, bloss weil ich gerade knapp bei Kasse bin.

Aber warum schreibe ich das. Es juckt ja eh keinen.
 
Boah ey. Jetzt geht dieses Geplaerre schon wieder los ...

Alle sind boese: der Anwalt, die Industrie, der Staat und die ahnungslosen Richter ... nur mit sich selbst ist man im reinen. Von Unrechtsbewusstsein dagegen: keine Spur. Stattdessen weitgehend sinnfreies Bla Bla (koennte ja sonstwas drin gewesen sein - aber natuerlich, Bilder vom letzten "Gildetreffen" laesst man Freunden ja auch per Filesharing zukommen, nicht etwa per eMail) und blindwuetiges Gruppenbashing.

Die Hardware in Euren Signaturen - wieviel kostet die? Und Ihr wollt tatsaechlich behaupten, ein Spiel zu kaufen sei im Budget nicht mehr drin? 1.) glaube ich das nicht und 2.) ist es mir auch egal - wenn Ihr das Geld nicht habt, koennt Ihr das Spiel nicht spielen. Mir gefaellt der 7er vom Nachbarn auch: aber ich klaue ihn nicht, bloss weil ich gerade knapp bei Kasse bin.

Aber warum schreibe ich das. Es juckt ja eh keinen.
dei Frage hier ist noch, ob es denn Urhebermaterial war, denn das habe ich soweit noch nicht erkennen können.

daher:
wenn urheberrechtlich geschütztes Material --> Abmahnung gerechtfertigt
wenn nicht --> sofort Gegenmaßnahmen ergreifen

in jedem Fall mal zum Anwalt, denn Anwälte sprechen ne eigene Sprache und drehen dir gerne jedes Wort im Mund um ;)
 
Was ja eigentlich auch eine Straftat ist.Sozusagen Hehlerei.Denn die Kanzlei läd dann ja auch mit hoch.Auch wenns nicht das Spiel ist,es wird der Eindruck erweckt.

da haben die sich auch drumm gestritten, genau das ist nämlich der knackpunkt. war bei earth 2160 genauso!
 
Boah ey. Jetzt geht dieses Geplaerre schon wieder los ...

Alle sind boese: der Anwalt, die Industrie, der Staat und die ahnungslosen Richter ... nur mit sich selbst ist man im reinen. Von Unrechtsbewusstsein dagegen: keine Spur. Stattdessen weitgehend sinnfreies Bla Bla (koennte ja sonstwas drin gewesen sein - aber natuerlich, Bilder vom letzten "Gildetreffen" laesst man Freunden ja auch per Filesharing zukommen, nicht etwa per eMail) und blindwuetiges Gruppenbashing.

Die Hardware in Euren Signaturen - wieviel kostet die? Und Ihr wollt tatsaechlich behaupten, ein Spiel zu kaufen sei im Budget nicht mehr drin? 1.) glaube ich das nicht und 2.) ist es mir auch egal - wenn Ihr das Geld nicht habt, koennt Ihr das Spiel nicht spielen. Mir gefaellt der 7er vom Nachbarn auch: aber ich klaue ihn nicht, bloss weil ich gerade knapp bei Kasse bin.

Aber warum schreibe ich das. Es juckt ja eh keinen.

stimme ich dir zu.

Ich mein, ich versteh es wirklich gut, wenn sich leute aufregen die irgendein bild auf ihrer hp verlinkt haben und dann mehrere tausend für sowas bezahlen sollen... aber wenn jemand ein spiel saugt, also software stiehlt.. kann man sich nicht beklagen wenn man dann zur Kasse gebeten wird, wenn du im Laden ein Spiel klaust kannst auch nicht kommen mit "aber die Kameras dürften doch nicht dort sein weil man ohne sein wissen nicht gefilmt werden darf oder sowas in der Art" (ok, schlechtes beispiel weil überall drauf hingewiesen wird dass es kameras gibt, aber was besseres ist mir nicht eingefallen).
 
nun weiss jedes kind, dass ich dateien betiteln kann wie ich will und der inhalt der rar datei muss damit überhaupt nichts zu tun zu haben.

ist es jetzt denn schon strafbar 10kb einer datei mit dem titel eines spieles geladen zu haben, nur weil man in diesem moment gelogged wurde?
Ja, jedes Kind weiß aber auch wonach es suchen muß wenn es die Gilde2 sucht. Wieviel 1,2 oder 5GB großen Files namens "Gilde2.rar" wirst Du wohl suchen wenn Du Bilder von der letzten LAN suchst? Das laden ist nicht so wirklich targisch, das schlimme ist das bereitstellen der Dateien denn damit ist der Verstoß gegen das Urheberecht begangen...und das solche Dateien jetzt nicht gerade einfach mal so zufällig in der Leitung landen ist wohl auch bekannt.
nunja das ist für mich der springende punkt...nehmen wir mal an du lädst das teil ausversehen runter...lassen wir es mal 20mb sein...und diese 20mb von 2gb gibst du in dieser zeit des downloadens zum upload frei(programmbedingt ob du willst oder nicht)
Ähm? "Ob Du willst oder nicht" Was issn das für ne Ausrede? "Ich wollte die Melone nicht klauen, ich wollte mir die nur anschauen und zurückbringen"...oder was weiß ich. "Nein, ich wusste nicht das das Koks ist was ich da kaufen...ist das nun schlimm?"...das befreit Dich kaum von Strafe.


Ein Tip: Du solltest Dir überlegen ob Du Dir von irgendeinem Anfänger mit Pseudo-Ausbildunge helfen lassen willst oder direkt zu einem Anwalt gehst der Internetrecht seit Jahren praktiziert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Alle sind boese: der Anwalt, die Industrie, der Staat und die ahnungslosen Richter ... nur mit sich selbst ist man im reinen.
Es geht nicht darum,wer Schuld ist,das ist ja wohl klar.
Es geht aber darum,ob ein legales Mittel ist,illegales anzubieten oder den Eindruck zu erwecken,es anzubieten,oder nicht.
Siehe mein Polizistenbeispiel.Denn afaik ist es in Dtl nicht erlaubt,mit dem begehen einer Straftat andere straftaten nachzuweisen.Und ja damit ist der Anwalt auch böse,weil die Methoden unter aller Sau sind.

Die Hardware in Euren Signaturen - wieviel kostet die? Und Ihr wollt tatsaechlich behaupten, ein Spiel zu kaufen sei im Budget nicht mehr drin? 1.) glaube ich das nicht und 2.) ist es mir auch egal - wenn Ihr das Geld nicht habt, koennt Ihr das Spiel nicht spielen. Mir gefaellt der 7er vom Nachbarn auch: aber ich klaue ihn nicht, bloss weil ich gerade knapp bei Kasse bin.
Hm.Ist hier aber nicht die Frage und hat auch niemand behauptet.

aber wenn jemand ein spiel saugt, also software stiehlt.. kann man sich nicht beklagen wenn man dann zur Kasse gebeten wird, wenn du im Laden ein Spiel klaust kannst auch nicht kommen mit "aber die Kameras dürften doch nicht dort sein weil man ohne sein wissen nicht gefilmt werden darf oder sowas in der Art"
Es wäre eher so: Der Ladeninhaber sagt,klau soviel du willst,ich geb dir alles.Und dann zeigt er dich wegen Diebstahls an.
 
Zuletzt bearbeitet:
ihr wisst schon, dass man auch nachschaun kann, wer welche dateien im emule anbietet? und der hashwert ist ja mal eindeutig von wegen xbeliebiger inhalt einer gilde2.rar
 
Es geht aber darum,ob ein legales Mittel ist,illegales anzubieten oder den Eindruck zu erwecken,es anzubieten,oder nicht.
Siehe mein Polizistenbeispiel.Denn afaik ist es in Dtl nicht erlaubt,mit dem begehen einer Straftat andere straftaten nachzuweisen.

Die Frage sollte sein ob die erweiterten Rechte der Polizei dies nicht doch zulassen, die Jungs haben nämlich ein paar mehr legale Möglichkeiten Straftaten aufzudecken.
Zudem ist z.B. die Firma Logistep aus der Schweiz....

Rechtlich geht da IMHO nichts ohne Anwalt mit Internetspezialisierung. Kostenlos wird das aber wohl nichts. So z.B diese Jungs: http://www.internetrecht-rostock.de/

MFG
 
Warum können die Leute dann nicht 2-4 Tage warten? Siehe Gothic3, nach dieser Zeit war klar das G3 ein Bughaufen ist....alles am ersten Tag haben zu müssen ist nicht Schuld der Hersteller.
 
Wieso sollte man warten, ein komplett funktionierendes Spiel zu bekommen? Man hat ja auch beim Bezahlen nicht gewartet. Es soll ja noch SPiele geben, die fuktionieren ohne Patches - für Spiele auf meinem SNES, meinem GBA und meinem N64 habe ich noch nie einen Patch benötigt und konnte alle Spiele vom ersten Tag an genießen. Es scheint also zu klappen, dass man Spiele 100%ig funktionierend auf den Markt bringt.
Außer Geldhgeilheit zwingt keinen Spielehersteller etwas, sein Spiel unfertig (verbuggt heisst für mich unfertig) auf den Markt zu bringen.
Aber auf dem PC kann man ja alle fein vera$schen, denn da lassen sich ja irgendwann auch mal die Fehler ausbügeln. Muss der Nutzer halt auch gerne mal 600MB runterladen. Und?! Er hat das Spiel ja schon gekauft und gleich zu 100% bezahlt. Dummer Kunde...
 
mich hat es auch mit der gilde 2 erwischt. bis zum 13.2. zeit zu bezahlen. momentan sehe ich das aber gar nicht ein. wer ist dem zum anwalt gegangen?

@chips&bier: was soll bei donkey kong schon verbuggt sein? pc spiele sind meist ja etwas komplexer...
 
denke, das alle p2p programme betroffen sein können. ich nutze micro-torrent und mein provider ist net-cologne...

wie schon gefragt: gibt es jemanden, der sich schonmal mit einem anwalt in verbindung gesetzt hat? die infos bzw. ratschläge würden mich schon interessieren...

mache am we vorsichtshalber meinen rechner platt und entsorge alle meine "demo" versionen... habe ja genug originale von spielen, die ihr geld wert sind aber da gehört die gilde 2 nicht dazu...
 
denke, das alle p2p programme betroffen sein können. ich nutze micro-torrent und mein provider ist net-cologne...
natürlich können alle P2P Programme betroffen sein, weil die nach Trackern suchen und dort die IP rauskriegen. Würde mich nicht mal wundern, wenn dieses Gilde2 von denen geseedet wurde, dh. jeder, der den Torrent genutzt hat, dürfte wohl betroffen sein.

Auch wenn das Downloaden von geschütztem Inhalt imo eine Straftat ist (ist Diebstahl im Laden ja auch), so finde ich es ne Schweinerei, wenn die sowas machen. Das ist imo genaus strafbar!

wie schon gefragt: gibt es jemanden, der sich schonmal mit einem anwalt in verbindung gesetzt hat? die infos bzw. ratschläge würden mich schon interessieren...
naja ohne eigenen Anwalt hast du eh keine Chance, also kannst du nur zahlen oder Anwalt einschalten. Ich würde Letzteres machen, aber ohne Rechtsschutz wirds teuer und ich weiß auch ned, ob die in solchen Fällen überhaupt hilft :hmm:. Allerdings bleibt die Tatsache, dass du dich mit dem Download strafbar gemacht hast, die Strafe wirst du wohl hinnehmen müssen. Jedoch kannst du mit Hilfe des Anwalts auch dem Hersteller (bzw. seinem Anwalt) ans Bein pinkeln, wenn du nachweisen kannst, dass er das urhebergeschütze Material angeboten hat und damit zur Straftat angestiftet hat.

mache am we vorsichtshalber meinen rechner platt und entsorge alle meine "demo" versionen... habe ja genug originale von spielen, die ihr geld wert sind aber da gehört die gilde 2 nicht dazu...
wird dir nichts bringen, du kannst Millionen von Originalen haben und trotzdem können die dich wegen einem illegalen Download drankriegen. Rechner platt machen würde ich eher lassen, denn das kann im Nachhinein Ärger geben, allerdings kann ja immer mal was "kaputt" gehen ;).

und dass Gilde 2 nicht das verlangte Geld wert ist, mag sein, aber gibt niemandem das Recht das P2P einzuschalten :rolleyes:.
 
Der Download an sich ist nicht strafbar, nur der Upload!!!
 
Nicht ganz richtig. Es gibt nur keine aktuellen Entscheidungen zum reinen download. Außerdem dürfte es auf die Executve ankommen ob man mir abnimmt das ich nicht weiß das ich einen Kopierschutz umgehe wenn ich ein Spiel downoade - ich glaube es wäre eine wissentliche Inkaufnahme dieser Tatsache.
Auf nem Newsserver wäre dasübrigens nicht passiert, dort ist man zum posten nicht verpflichtet wärend P2P Software das als Grundvoraussetzung mitbringt.

Soweit ich weiß ist nicht nachgeweisen das die einen Download angeboten haben. Wenn die sich nur auf die angebotenen Datein einklinken ist es eine rechtliche Grauzone....dazu müsste man das aber alles erstmal nachweisen und nicht nur vermuten.

MFG
 
Zuletzt bearbeitet:
mich hat es auch mit der gilde 2 erwischt. bis zum 13.2. zeit zu bezahlen. momentan sehe ich das aber gar nicht ein.

Ja, das ist genau das Problem - ihr drauflossaugenden Kindskoepfe seht es einfach nicht ein. Genau deshalb habe ich auch keine Probleme damit, wenn nach vielen Jahren, in denen mit Kampagnen erfolglos versucht wurde die "Kunden" zu sensibilisieren, nun endlich der juristische Knueppel aus dem Sack gelassen wird.

Kopfschuettelnde Gruesse vom

JePe
 
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