markus-maximus
Neuling
im moment scheint sich mal wieder eine anwaltskanzlei gesund stossen zu wollen. nachdem bei eby nichts mehr zu holen gibt scheinen sie sich jetzt auf die peer2peer netzwerke spezialisiert zu haben.
zuerst wird die ip gelogged um dann eine anzeige gegen unbekannt einzuleiten...damit wird dann der provider zur herrausgabe der daten gezwungen und diese daten werden dann gesammelt. kommen genug zusammen wird das ganze dann dem urheberrechtsbesitzer vorgelegt damit die entscheiden können ob sie für ihr vebuggtes spiel im nachhinein noch geld wollen oder nicht.(teilweise stellen sie wohl die dateien auch noch selbst ein-müssen sie ja ansonsten können sie es nur schwer loggen)
ich habe gestern ein solches schreiben bekommen...mit einer 7tagesfrist zur bezahlung der gebühren für den anwalt von 100€ und 50€ an koch media.
dazu soll ich natürlich noch eine unterlasserklärung unterschreiben.
mir wird vorgeworfen, dass ich am tag xy um die uhrzeit xy die datei gilde2.rar geladen hätte. und was noch schlimmer sein soll, die datei auch zum upload frei gegeben.
nun weiss jedes kind, dass ich dateien betiteln kann wie ich will und der inhalt der rar datei muss damit überhaupt nichts zu tun zu haben.
ist es jetzt denn schon strafbar 10kb einer datei mit dem titel eines spieles geladen zu haben, nur weil man in diesem moment gelogged wurde?
also quasi der reine versuch, denn ansonsten hätten sie mich ja über tage loggen müssen bis die datei fertig ist. und selbst dann ist nicht bewiesen, dass ich sie jemals installiert habe.
langt die ip adresse als beweis meiner schuld aus? ich könnte auch ein boon mit ungesicherten w-lan sein...
ich habe diese datei nie als komplettes zum download angeboten, aber genau das scheint es zu sein was sie mir am meisten ankreiden bzw. vorwerfen.
wenn jemand ein jura studium vorweisen kann oder sich gerade darin befindet kann ich ihm gerne die 4 seiten scannen damit er mir sagen kann ob das alles so in ordnung ist.
zuerst wird die ip gelogged um dann eine anzeige gegen unbekannt einzuleiten...damit wird dann der provider zur herrausgabe der daten gezwungen und diese daten werden dann gesammelt. kommen genug zusammen wird das ganze dann dem urheberrechtsbesitzer vorgelegt damit die entscheiden können ob sie für ihr vebuggtes spiel im nachhinein noch geld wollen oder nicht.(teilweise stellen sie wohl die dateien auch noch selbst ein-müssen sie ja ansonsten können sie es nur schwer loggen)
ich habe gestern ein solches schreiben bekommen...mit einer 7tagesfrist zur bezahlung der gebühren für den anwalt von 100€ und 50€ an koch media.
dazu soll ich natürlich noch eine unterlasserklärung unterschreiben.
mir wird vorgeworfen, dass ich am tag xy um die uhrzeit xy die datei gilde2.rar geladen hätte. und was noch schlimmer sein soll, die datei auch zum upload frei gegeben.
nun weiss jedes kind, dass ich dateien betiteln kann wie ich will und der inhalt der rar datei muss damit überhaupt nichts zu tun zu haben.
ist es jetzt denn schon strafbar 10kb einer datei mit dem titel eines spieles geladen zu haben, nur weil man in diesem moment gelogged wurde?
also quasi der reine versuch, denn ansonsten hätten sie mich ja über tage loggen müssen bis die datei fertig ist. und selbst dann ist nicht bewiesen, dass ich sie jemals installiert habe.
langt die ip adresse als beweis meiner schuld aus? ich könnte auch ein boon mit ungesicherten w-lan sein...
ich habe diese datei nie als komplettes zum download angeboten, aber genau das scheint es zu sein was sie mir am meisten ankreiden bzw. vorwerfen.
wenn jemand ein jura studium vorweisen kann oder sich gerade darin befindet kann ich ihm gerne die 4 seiten scannen damit er mir sagen kann ob das alles so in ordnung ist.
Zuletzt bearbeitet: