Acer Predator X27P Pixelfehler

blautemple

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Hallo zusammen,

ich habe heute mit erschrecken festgestellt das mein am 06.08.2020 gekaufter Acer Predator X27P mehrere tote bzw. nicht mehr richtig arbeitende Pixel hat:
IMG_1347.jpg

Bei dem Preis tue ich mich irgendwie echt verdammt schwer das hinzunehmen, deswegen wollte ich nachfragen was es da für Optionen gibt.

MfG
blautemple

Edit: Ich habe gerade mit dem Acer Service gequatscht und erstmal eine Lösung gefunden.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Moin,

Ich habe den Monitor gerade mit folgender Aussage zurückbekommen:
1600957925895.png


In Anbetracht des Preises bin ich gerade ein wenig geschockt. Der Monitor hat fast 2000€ gekostet und jetzt soll ich mit einem toten, leicht flackernden, grünen Pixel mitten im Bild leben?

Gibt es da noch Möglichkeiten?

MfG
blautemple
 
Gibt es da noch Möglichkeiten?

Es gibt wohl leider eine EU Richtlinie und auch eine entsprechende ISO Norm, die eine gewisse Anzahl von Pixelfehlern erlaubt.
Sofern der Pixel wirklich nur leuchtet, ist es auch nicht tot, sondern steckt nur fest. Mit Glück kannst du es dann mit einem Tool wie Pixel Healer
"reanimieren".

Das hier ist btw diese ISO Norm bezüglich der Pixel Fehler:
 
Alles schon durch...
Aber danke.
 
Naja, nichts deswegen habe ich ja die RMA in die Wege geleitet ^^
 
Das lief doch an CK vorbei direkt mit Acer. Ob da jetzt CK noch eingreifen kann/will wird Mike bestimmt noch sagen. Aber denke durch das Übergehen von CK ist CK da raus.
 
Naja, was heißt übergehen. Ich habe vorher mit dem Support telefoniert und da wurde mir geraten über den Acer Support zu gehen.
Ich will ja Caseking auch keinen Vorwurf machen, die haben ja absolut nichts falsch gemacht. Ich bin halt nur etwas angefressen, weil ich laut Acer jetzt bei einem Monitor zu dem Preis, mit so einem Fehler leben soll...
 
Bevor Mike damals geschrieben hat, hast Du den ersten Post bearbeitet und den Satz mit dem Acer Support dazugeschrieben.
Daher ging ich von aus das Dir CK zu lang zum antworten gebraucht hat und Du dann direkt Acer angerufen hast.
Hatte den Thread direkt auf dem Schirm, weil ich den Monitor interessant fand, aber nach dem ich den Preis gesehen habe war mein Interesse verschwunden :fresse:
Ich kann das durchaus nachvollziehen und bin auch der Meinung das bei dem Preis eine 0 Pixel Fehlergarantie drin sein muss.

Mike wird bestimmt noch was dazu sagen.
 
Hallo blautemple,

wenn der Pixelfehler innerhalb der Toleranzen der Pixelfehlerklasse II liegt, dann können wir daran auch nichts ändern, weil dies keinen Defekt oder Sachmangel darstellt. Wir könnten das Gerät dann theoretisch noch einmal zu Acer einschicken, aber die Antwort wird exakt die gleiche sein. Tut mir leid!

Liebe Grüße
Mike
 
Hm, ok danke für die Rückmeldung.

Dann bleibt mir wohl nur in Zukunft Acer komplett zu meiden. Bei dem Preis habe ich da einfach andere Erwartungen als bei einem 300€ Monitor...
 
Mist, glaub das wäre das erste Mal, dass ich wünschen würde Hardware geht innerhalt der ersten 6 Monate anderweitig kaputt und man kriegt ein Fehlerfreies Ersatzgerät!
Echt Bitter bei dem Preis! :sneaky:
 
Hm, ok danke für die Rückmeldung.

Dann bleibt mir wohl nur in Zukunft Acer komplett zu meiden. Bei dem Preis habe ich da einfach andere Erwartungen als bei einem 300€ Monitor...


Das Problem ist, leider, das das Gebaren von Acer völlig legitim ist. Alle anderen Hersteller machen es genau so. Sicher gibt es mal hier und da Kulanzfälle, aber wegen, wie in dem Fall, einen Pixelfehler wird dir kein anderer Hersteller bei Pixelfehlerklasse II Geräten was machen. Was du aber in Zukunft beachten solltest, nie über den Hersteller gehen. Im Rahmen der Gewährleistung hast du viel mehr Möglichkeiten da ist es selbst bei Pixelfehlern für den Händler nicht so einfach zu sagen "ist kein Mangel". Da kommen dann nämlich Dinge zum tragen das die Position (Sichtbarkeit) des Pixelfehlers durchaus relevant sind. Da gab es schon interessante Fälle!

Auch bei anderen Sachen, egal was, nie über den Hersteller gehen, denn der Händler ist dann meist aus seiner Gewährleistungspflicht raus. Da schießt man sich schneller ins eigene Knie als man denkt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich kann hier nur widersprechen.

Grundsätzlich sind Herstellerreklamationen aufgrund der kürzeren Wege für Kunden durchaus empfehlenswert, weil sie deutlich schneller gehen. Darüber hinaus ist die Pixelfehlerklasse II bzw. die zugrundeliegende ISO-Norm 9241-307 für uns ebenfalls uneingeschränkt gültig.

Liebe Grüße
Mike
 
Nur die Tatsache dass dann im Normalfall die Gewährleistung hinfällig ist verschweigst du. Sobald eine Reparatur über den Hersteller in die Wege geleitet wurde ist rein rechtlich gesehen der Händler aus der Sache raus. ;)

Deshalb sollte man grundsätzlich jegliche Nachbesserung beziehungsweise Defekte über den Händler abwickeln und nie über den Hersteller. Alleine schon wegen der Tatsache dass man dann bei mehrmaligen nachbessern nicht vom Kaufvertrag zurücktreten kann da die Nachbesserung ja nicht durch den Händler erfolgte sondern über den Hersteller und deren Garantiebedingungen. Bezüglich der Pixelfehlerklasse kenne ich aber Fälle, wenn die monierten Pixel im direkten Sichtfeld sind, also mitten im Bildschirm man teilweise schon ab 1 Pixel von einem Mangel redete.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nur die Tatsache dass dann im Normalfall die Gewährleistung hinfällig ist verschweigst du. Sobald eine Reparatur über den Hersteller in die Wege geleitet wurde ist rein rechtlich gesehen der Händler aus der Sache raus. ;)

Das stimmt ausschließlich dann, wenn ein Gerät komplett getauscht wurde. Wenn sich am selben Gerät ein anderer Sachmangel zeigt, kann weiterhin die Gewährleistung greifen. Aber genau das ist auch irrelevant, weil die Herstellerabwicklungen ja zu präferieren sind bei manchen Herstellern.

Deshalb sollte man grundsätzlich jegliche Nachbesserung beziehungsweise Defekte über den Händler abwickeln und nie über den Hersteller.

Auch hier kann ich nur erneut widersprechen und uns bitten auch Hersteller selber darum, den Kunden die Möglichkeit einer schnelleren Direktabwicklung im Falle eines Defekts anzubieten.

Bezüglich der Pixelfehlerklasse kenne ich aber Fälle, wenn die monierten Pixel im direkten Sichtfeld sind, also mitten im Bildschirm man teilweise schon ab 1 Pixel von einem Mangel redete.

Aktenzeichen des Urteils?

Liebe Grüße
Mike
 
Na du weisst genau was ich meine. Gerade in Bezug auf mehrmaliges Nachbessern ist man als Kunde immer im Nachteil gegenüber dem Händler wenn eben der Hersteller versucht hat Mängel zu beheben. Rücktritt vom Kaufvertrag geht dann nämlich nicht, wie auch, der Händler hatte nicht die Chance nachzubessern, so wie es ihm rechtlich zusteht.

Klar bitten die Hersteller das es direkt über sie abgewickelt wird, das der Kunde aber im Falle von Problemen das Nachsehen hat ist dem Hersteller natürlich egal da er nicht an Gewährleistung gebunden ist sondern lediglich an die eigenen Garantiebestimmungen.

Und wegen der Pixelfehlergeschichte kenne ich bisher gütliche Lösungen wo der Händler sich mit dem Kunden auf einen Austausch einigte. Warum die Händler es nicht auf eine Klageerhebung ankommen lassen wollten entzieht sich meiner Kenntnis, aber rechtlich so eindeutig ist das mit den Pixelfehlern dann aber offensichtlich doch nicht. Der Ruf der Händler war eh schon angekratzt, man hätte es also drauf ankommen lassen können eine juristische Entscheidung anzustreben...

Jeder muss selber wissen was er macht. So lange man noch in der Gewährleistung drin ist sollte man, meiner Meinung nach, aber immer den Händler für eine Nachbesserung in die Pflicht nehmen, gerade weil Gewährleistung rechtlich klar definiert ist und Garantieleistungen eben "nur" freiwillige Leistungen der Hersteller sind welche Anforderungen für eben diese deklarieren können wie sie wollen.
 
Na du weisst genau was ich meine. Gerade in Bezug auf mehrmaliges Nachbessern ist man als Kunde immer im Nachteil gegenüber dem Händler wenn eben der Hersteller versucht hat Mängel zu beheben. Rücktritt vom Kaufvertrag geht dann nämlich nicht, wie auch, der Händler hatte nicht die Chance nachzubessern, so wie es ihm rechtlich zusteht.

Klar bitten die Hersteller das es direkt über sie abgewickelt wird, das der Kunde aber im Falle von Problemen das Nachsehen hat ist dem Hersteller natürlich egal da er nicht an Gewährleistung gebunden ist sondern lediglich an die eigenen Garantiebestimmungen.

Und wegen der Pixelfehlergeschichte kenne ich bisher gütliche Lösungen wo der Händler sich mit dem Kunden auf einen Austausch einigte. Warum die Händler es nicht auf eine Klageerhebung ankommen lassen wollten entzieht sich meiner Kenntnis, aber rechtlich so eindeutig ist das mit den Pixelfehlern dann aber offensichtlich doch nicht. Der Ruf der Händler war eh schon angekratzt, man hätte es also drauf ankommen lassen können eine juristische Entscheidung anzustreben...

Jeder muss selber wissen was er macht. So lange man noch in der Gewährleistung drin ist sollte man, meiner Meinung nach, aber immer den Händler für eine Nachbesserung in die Pflicht nehmen, gerade weil Gewährleistung rechtlich klar definiert ist und Garantieleistungen eben "nur" freiwillige Leistungen der Hersteller sind welche Anforderungen für eben diese deklarieren können wie sie wollen.

Hast du denn zu den Urteilen irgendein konkretes Aktenzeichen?

@CasekingMike
Würde denn z.B. die Möglichkeit bestehen den Monitor kostenpflichtig reparieren zu lassen? Der Fehler macht mich hier gerade echt wahnsinnig...
 
Kann dir da wie gesagt leider kein Aktenzeichen nennen da sich bisher jeder Händler der mit dieser Problematik konfrontiert wurde eine außergerichtliche Lösung angeboten hat. Natürlich kann man nur mutmaßen warum es keiner dieser Händler drauf ankommen hat lassen. Sicherlich wird aber auch ein Punkt sein dass man vermeiden möchte ein Präzedenzfall zu haben auf die sich dann weitere Kunden berufen können.
 
Wie wäre es wenn CK eine Pixelfehlerprüfung anbietet? gibt doch glaub ich 1-2 Läden wo man 30 Euro dafür zahlt, gerade bei solch teuren Geräte würde ich da so etwas wünschen.
 
Die tauchen manchmal erst etwas später auf.
 
Gerade in Bezug auf mehrmaliges Nachbessern ist man als Kunde immer im Nachteil gegenüber dem Händler wenn eben der Hersteller versucht hat Mängel zu beheben. Rücktritt vom Kaufvertrag geht dann nämlich nicht, wie auch, der Händler hatte nicht die Chance nachzubessern, so wie es ihm rechtlich zusteht.

Ich sagte ja schon, dass das so pauschal nicht stimmt. Es kommt darauf an, ob ein Gerät komplett getauscht wurde oder ob es sich um einen anderen Mangel handelt oder nicht.

Kann dir da wie gesagt leider kein Aktenzeichen nennen da sich bisher jeder Händler der mit dieser Problematik konfrontiert wurde eine außergerichtliche Lösung angeboten hat. Natürlich kann man nur mutmaßen warum es keiner dieser Händler drauf ankommen hat lassen. Sicherlich wird aber auch ein Punkt sein dass man vermeiden möchte ein Präzedenzfall zu haben auf die sich dann weitere Kunden berufen können.

Solange es keine Urteile gibt, gibt es auch keinen Grund, die extra dafür existierende ISO-Norm irgendwie anzuzweifeln. Das deutsche Recht kennt darüber hinaus keine Präzedenzfälle, weil es hier kein Fallrecht gibt. Darum kommt es immer auf den Einzelfall an und lediglich Urteile des BGH und EuGH haben eine generelle Richtungswirkung. Der banale Grund, warum Händler Gerichtsverfahren manchmal meiden, ist natürlich sehr naheliegend: Es bindet einfach Zeit und Ressourcen und gerade weil es nur um Einzelfälle geht, lohnt es sich dann nicht.

Liebe Grüße
Mike
 
Ich sagte ja schon, dass das so pauschal nicht stimmt. Es kommt darauf an, ob ein Gerät komplett getauscht wurde oder ob es sich um einen anderen Mangel handelt oder nicht.

Liebe Grüße
Mike


Lieber Mike, doch es ist pauschal so. Der Kunde hätte rein rechtlich gesehen gar nicht das Recht vom Kaufvertrag zurück zu treten. §323 Abs. 1 BGB Alles Andere ist Kulanz seitens des Händlers. Ein Rücktritt von einem Kaufvertrag ist nur möglich nachdem erfolglos 2x nachgebessert wurde. Und dies muss dem Händler eingeräumt werden. Nachbesserungsversuche seitens des Herstellers, egal ob Austausch oder Reparatur der Ware, zählen nicht als Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung. Aus diesem Grund sollte man Mängel IMMER über den Händler beheben lassen und sich nicht von diesen zu einer Reparatur direkt über den Hersteller "abwimmeln" lassen.

Ich denke du weißt genau so gut wie ich das meine Aussage korrekt ist, und wir beide wissen auch das es Händler natürlich bevorzugen wenn Reparaturen über den Hersteller gehen. Zum einem geht es für den Kunden schneller (da gebe ich dir Recht) zum Anderen hat der Händler so keine Bearbeitung zu erledigen. Ändert aber nichts an der Tatsache das dem Kunden damit unter Umständen im "Worst Case" massive Nachteile entstehen.
 
Nur das rein rechtlich kein Mangel vorliegt, da der Grenzwert der zugrunde gelegten ISO-Norm nicht überschritten wurde. Das Panel ist nicht "ausreichend kaputt".

Das es rein subjektiv mega sche*ße ist, wenn bei einem 2K Monitor nach so kurzer Zeit ein Pixel hängen bleibt ist unstrittig - nur solang es halt unter dem Grenzwert liegt sind auch CK die Hände gebunden, sie haben keine Handhabe ggü. dem Zwischenhändler eine Nachbesserung einzufordern.

@CasekingMike Vielleicht könntet ihr überlegen künftig "KingMod" Bildschirme anzubieten, bei denen ihr garantiert das keinerlei tote Pixel auftreten? Ähnlich wie die Pre-Selected CPUs. Wer 2000€ für einen Monitor ausgibt, den stören vermutlich weitere 200€ für eine 24 Monatige "0-Dead-Pixel" Garantie eher weniger. Ginge mir zumindest so, wäre ich in der Situation einen solchen Monitor anzuschaffen.
 
@HLuxx
Ich bezog mich jetzt nicht im Detail auf den Monitor sondern auf die Aussage das man grundsätzlich besser über den Hersteller Mängel beseitigen lassen sollte, und dies sollte man eben gerade nicht um Nachteile als Kunde zu vermeiden.

"KingMod" Bildschirm hätte in diesem Fall auch nicht geholfen da der Pixelfehler nicht von Anfang an da war und ja auch nicht "tot" ist sondern "hängt"
 
@HLuxx
Ich bezog mich jetzt nicht im Detail auf den Monitor sondern auf die Aussage das man grundsätzlich besser über den Hersteller Mängel beseitigen lassen sollte, und dies sollte man eben gerade nicht um Nachteile als Kunde zu vermeiden.
Ok. Ist deutlich geworden.

"KingMod" Bildschirm hätte in diesem Fall auch nicht geholfen da der Pixelfehler nicht von Anfang an da war und ja auch nicht "tot" ist sondern "hängt"

Das hatte ich schon verstanden. Nur, als Beispiel, wenn ich eine 10900K | 5.2 Ghz Pretested KingMod bei Caseking kaufe und die CPU geht nach einigen Monaten kaputt, so erhalte ich von CK als Ersatz nicht "irgendeine" 10900K CPU, sondern erneut eine die auch 5.2 Ghz packt. So zumindest mein Kenntnisstand.

Analog stelle ich mir dass dann beim Monitor vor. Effektiv ein Versicherungsprodukt, welches nur in den Fällen greift, dass einige Pixel defekt sind, jedoch nicht genügend, um eine Reparatur über den Zwischenhändler/Hersteller zu erreichen (weil Grenzwert der ISO-Norm unterschritten). Nichts anderes macht CK mit den CPUs, nur das dort eine Garantie über bestimmte Frequenzen erteilt wird.

CK (mit Tochterunternehmen wie OCUK) dürfte vermutlich einen guten Überblick darüber haben, wie viele Bildschirme verkauft werden, wie oft Pixeldefekte auftreten und welche unterhalb der definierten Schwellenwerte liegen. Aus diesen Daten müsste man dann nur einen Prozentwert bestimmen, den kalkulatorischen Gewinn addieren und als Produkt "KingMod" anbieten. Eventuell noch "garniert" mit einer Sofort-Tausch Garantie, ähnlich wie man es heute schon für GPUs bestimmter AIB anbietet.

Mir wäre ein solcher Aufschlag (und wenn es 200€ wären) bei einem solch teuren Monitor wert. Dann weiß ich, dass ich in jedem Fall ein komplett Fehlerfreies Produkt erhalte, komme was wolle.
 
Mir wäre es auch einen Aufschlag wert, da gerade bei höherpreisigen Produkten solche "Mängel" extrem ärgerlich sind.
 
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