Acer Predator X27P Pixelfehler

Ändert aber nichts an der Tatsache das dem Kunden damit unter Umständen im "Worst Case" massive Nachteile entstehen.

Du hast da tatsächlich ein mega seltenes Extrembeispiel konstruiert, setzt direkt auch voraus, dass sich Händler (oder wir) garantiert extrem stur stellen würden, falls es tatsächlich dazu kommt und machst daran eine Pauschalaussage fest, während du die Vorteile einer direkten Händlerabwicklung auch einfach nicht beachtest.

@CasekingMike Vielleicht könntet ihr überlegen künftig "KingMod" Bildschirme anzubieten, bei denen ihr garantiert das keinerlei tote Pixel auftreten? Ähnlich wie die Pre-Selected CPUs. Wer 2000€ für einen Monitor ausgibt, den stören vermutlich weitere 200€ für eine 24 Monatige "0-Dead-Pixel" Garantie eher weniger. Ginge mir zumindest so, wäre ich in der Situation einen solchen Monitor anzuschaffen.

Es gibt ja bereits die Pixelfehlerklassen, die genau das über den Preis lösen soll(t)en. Die Realität ist aber leider so, dass bei tausenden Pixeln auf einem Panel die Wahrscheinlichkeit steigt, dass bei der Herstellung eben eine geringe Anzahl ggf. nicht funktioniert und deshalb auf dem Markt quasi ausschließlich Geräte mit der Pixelfehlerklasse II existieren, die hier einen minimalen Spielraum lassen. Es macht aus ökologischen Gründen für Hersteller auch keinen Sinn, Panels nicht zu verwenden, bei denen über 99% der Pixel funktionieren. Solange die Paneltechnik hier nicht besser (= perfektioniert) wird, wird sich an dieser Situation nichts ändern und jeder Kunde muss mit einer gewissen Anzahl an Pixelfehlern entsprechend der Pixelfehlerklasse rechnen.

Da Pixelfehler im Rahmen der ISO-Norm eben nicht als Mangel oder Defekt anzusehen sind, müssten wir diese Geräte dann an die Kunden verkaufen, die keine No-Dead-Pixels-Prämie zusätzlich zahlen möchten (so machen das andere Händler natürlich, z.b. auch bei Pixelfehlertests) oder diese funktionsfähigen Geräte abschreiben, denn Hersteller akzeptieren so etwas nicht als Defekt. Als Privatperson kann ich den Wunsch nach Sicherheit natürlich vollkommen nachvollziehen, aber es ist für Händler letztlich keine gangbare Option, verursacht extremen Aufwand und würde sich auch bei 200€ "Versicherungsbetrag" nicht rechnen. Außerdem hat jeder Kunde ohnehin ein Widerrufsrecht, welches das Problem initial auch lösen kann.

Liebe Grüße
Mike
 
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Rein interessenhalber - was passiert denn, wenn ein Kunde einen Monitor kauft und es zeigt sich binnen der Widerrufsfrist, dass es einen toten Pixel gibt (also "Zu wenige" laut ISO-Norm). Kunde führt den Widerruf aus und dann habt ihr das Teil an der Backe, könnt es aber auch nicht beim Zwischenhändler reklamieren, da noch "zu gut". Geht ein solches Gerät dann an den nächsten Kunden raus, oder wie wird das gehandhabt?

Die Art und Weise wie ihr mit solchen Monitoren umgeht müsste sich doch auch auf "versicherte" Monitore ummünzen lassen, oder nicht?

Was die Wirtschaftlichkeit anbelangt: Das könnt ihr natürlich nur wissen, mir fehlen Kenntnisse darüber, wie oft solche Fehler unterhalb der Normgrenzen auftreten. War naiverweise von 0,05% o.ä. ausgegangen - vielleicht Wunschdenken.
 
@HLuxx
Eigentlich steht die Antwort auf deine Frage zwischen den Zeilen. Da "ein" toter Pixel kein Mangel bzw. Defekt ist bzw. als solcher angesehen wird, ist das Gerät ganz normal zu behandeln wie eine Retoure aus einem Widerruf. Der Monitor darf dann ganz normal weiter als "neu" verkauft werden da er ja nach Definition keinen Mangel hat. ;)

@CasekingMike
Da gebe ich dir recht das mein Beispiel ein extremes ist. War auch nicht auf euch bezogen. Hatte da aber schon Defekte wo der Händler super zuvorkommend war dann aber nachdem eine Reparatur durch einen Hersteller durchgeführt wurde man sich plötzlich quer stellte da man kein Gewährleistungsansprüche mehr hat. Ich schieße hier nicht gegen euch, sind nur "leider" meine Erfahrungen die mich extrem vorsichtig in solchen Sachen gemacht haben.
 
Rein interessenhalber - was passiert denn, wenn ein Kunde einen Monitor kauft und es zeigt sich binnen der Widerrufsfrist, dass es einen toten Pixel gibt (also "Zu wenige" laut ISO-Norm). Kunde führt den Widerruf aus und dann habt ihr das Teil an der Backe, könnt es aber auch nicht beim Zwischenhändler reklamieren, da noch "zu gut". Geht ein solches Gerät dann an den nächsten Kunden raus, oder wie wird das gehandhabt?

Wir testen alle Rückläufer, denn der Grund wird uns ja bei einem Widerruf nicht immer mitgeteilt. Je nach Zustand landet das Gerät dann im Mitarbeiterverkauf, wird als B-Ware über andere Kanäle veräußert, landet auf dem Schreibtisch eines (neuen) Mitarbeiters oder wird ganz einfach abgeschrieben und verschrottet. Alles davon bedeutet einen Verlust, der nur durch den erfolgreichen Verkauf mehrerer weiterer Monitore ohne jede spätere Reklamation aufzuwiegen ist, weil die Verkaufsmargen einfach winzig sind und die Produkthersteller eine harte Linie fahren. Natürlich dürfte der Monitor theoretisch als Neuware wieder verkauft werden, aber wir leben in einer Zeit, in der wir Negativbewertungen dafür kassieren, dass die Hersteller in Asien irgendwelches Zubehör im Inneren des Kartons nicht so mega liebevoll einpacken, wie es der Erwartungshaltung mancher Kunden entspricht, weshalb wir gar nicht mehr dran denken.

Liebe Grüße
Mike
 
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