Advanced RMA

Bobble64

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Hallo,

Eine Frage, ich habe eine rtx 3090 XC Ultra.
Bei dieser funktioniert ein DisplayPort nicht.

Habe mehrere Sachen probiert, andere DisplayPort Kabel, anderern Monitor, anderen Rechner verbaut.

Ich bekomme über einen Port einfach kein Signal.
Denke das wäre ein rma grund, oder?

Wenn ich jetzt die Advanced rma auslösen würde, müsste ich ja eine Sicherheitszahlung leisten, habe gelesen das diese in der Höhe des wiederbeschaffungswert wäre.

Das wären dann ja 1465€ so wie auf der Website, oder?

Da ich noch mit dem gedanken spiele mir eine 2. anzuschaffen, könnte ich diese auch einfach behalten sowie auch die mit dem Fehler?

Weil, So „günstig“ kommt man derzeit ja an keine Karten.

Bitte nicht falsch verstehen, wenn dies nicht erlaubt ist, dann kann man das so am besten verständlich machen.

Gruß Bob
 
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Haste vielleicht falsches Bios drauf?
 
Hey,

Ne absolut nix am Bios gemacht.

Kann auch nicht sagen ob das von Anfang an war.
Habe mir einen 2. Monitor angestöpselt und gemerkt das aus dem DisplayPort keinerlei Signal kommt.

Gruß Bob
 
Hallo Bob,
bei einer Advanced RMA hinterlegst du unsere UVP zzgl. MwSt. als Sicherheitszahlung Wenn du dann nach Erhalt der Austauschkarte die defekte Karte nicht wieder an uns zurück sendest, gehen wir von einer Kaufentscheidung aus und behalten die Kautionszahlung ein.
Nachlesen kannst du den Passung hier: https://de.evga.com/support/ear/

Gruß
Anita
 
@Bobble64 , hast du es damals gemacht und beide Karten behalten:unsure:(y)? Nur zur Info, würde mich interessieren, wie es dann mit der Garantie von beiden gewesen wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
@Bobble64 , hast du es damals gemacht und beide Karten behalten:unsure:(y)? Nur zur Info, würde mich interessieren, wie es dann mit der Garantie von beiden gewesen wäre.
Die Frage zur Garantie kann ich beantworten:
Wenn die Austauschkarte aus der Advanced-RMA behalten wird, hat diese keine Garantie. Diese wird erst auf die neue Karte übertragen, wenn die defekt gemeldete Karte bei uns eingetroffen uns eingetroffen und die RMA damit abgeschlossen ist.

Gruß
Anita
 
Hallo Anita, danke für Deine Antwort (y).

Ich dachte nur es wäre anders, da in den AGB's von Euch steht: " Falls EVGA das defekte Produkt nicht innerhalb des vorgeschriebenen Zeitraums empfängt, wird das Advanced RMA Produkt als Neukauf gewertet und die Kaution wird nicht zurückerstattet."
Ich ging davon aus, wenn Neukauf, dann auch 3 Jahre Garantie und die defekt gemeldete Karte läuft dann mit der ursprünglichen Garanitezeit weiter.
Nochmals Danke.
Gruß
Jürgen
 
Wenn das klappen würde, wäre das eine schnelle und günstige Möglichkeit aktuell an eine Karte kommen 🙈😅
 
Manche glauben scheibar wirklich das heutige Firmen auf der Wurschtsubbe dahergschwomme komme.
 
Die Frage zur Garantie kann ich beantworten:
Wenn die Austauschkarte aus der Advanced-RMA behalten wird, hat diese keine Garantie. Diese wird erst auf die neue Karte übertragen, wenn die defekt gemeldete Karte bei uns eingetroffen uns eingetroffen und die RMA damit abgeschlossen ist.

Gruß
Anita
Was ist daran nicht zu verstehen?
 
Ich möchte es trotzdem wissen Wenn ich bei einer Advanced RMA die Austauschkarte behalte, kann ich diese dann registrieren und habe die volle Garantie (evtl. Garantieerweiterung)? Und die "alte" behält ihre 10 Jahre Garantie? Das sollte geklärt werden.
Danke und Gruß
Jürgen
Klares Nein, sagt Anita ja auch so. Keine! absolut gar keine Garantie auf die neue Karte, wenn du beide behältst. Schickst du die alte zurück, wird diese Garantie auf die neue Übertragen.
 
Wichtige Änderungen!
Auf Grund aktueller Umstände mussten wir die Rahmendbedingungen unserer Advanced RMA anpassen.
Ab sofort gilt: Produkte müssen innerhalb von 30 Tagen zurückgeschickt werden. Die Nichtrückgabe des Originalprodukts führt dazu, dass beide Seriennummern des Original- und des Ersatzprodukts in unserem System markiert werden, so dass keine weiteren RMAs jeglicher Art oder Step Up möglich sind.
https://de.evga.com/support/ear/
 
Anscheinend hat jemand das, was wir in der Theorie angesprochen haben, komplett übertrieben 😅
Jetzt ist zumindest eindeutig, was mit den nicht zurück geschickten Karten passiert.
 
Wichtige Änderungen!
Auf Grund aktueller Umstände mussten wir die Rahmendbedingungen unserer Advanced RMA anpassen.
Ab sofort gilt: Produkte müssen innerhalb von 30 Tagen zurückgeschickt werden. Die Nichtrückgabe des Originalprodukts führt dazu, dass beide Seriennummern des Original- und des Ersatzprodukts in unserem System markiert werden, so dass keine weiteren RMAs jeglicher Art oder Step Up möglich sind.
https://de.evga.com/support/ear/
Hi Anita,

kurze Frage hierzu. Auf der verlinkten Seite ist auch von14 Tagen die rede. Ebenfalls im EAR Prozess.


7. Sie haben 14 Tage Zeit uns das defekte Produkt zukommen zu lassen, beginnend bei Erhalt des Austauschprodukts


Aber ich denke 30 Tage sind korrekt?
 
Hi Anita,

kurze Frage hierzu. Auf der verlinkten Seite ist auch von14 Tagen die rede. Ebenfalls im EAR Prozess.


7. Sie haben 14 Tage Zeit uns das defekte Produkt zukommen zu lassen, beginnend bei Erhalt des Austauschprodukts


Aber ich denke 30 Tage sind korrekt?
Es stimmen beide Zeiträume.
Wir erwarten die Rücksendung innerhalb von 14 Tagen. Verstreichen die, ohne dass, wir einen Retoureneingang verbuchen konnten, werden nach insgesamt 30 Tagen (es gilt immer das selbe Startdatum) beide Karten gesperrt.
Die 14 Tage sind von daher relevant, da in diesem Zeitraum die Kaution bei PayPal nur ver- aber noch nicht final abgebucht ist.

Gruß
Anita
 
@Team EVGA
Rechtlich so aber auch nicht zulässig. (Ich weiß Garantie ist freiwillig). Aber der Kunde geht in Vorleistung bei der Advanced RMA, ergo bezahlt er den kompletten Artikel. Wenn er die "defekte" Ware nicht zurücksendet darf das für ihn keine Nachteile geben, denn er hat für beide Karten gezahlt. Dieses Vorgehen solltet ihr demnach überdenken. Da ihr in dem Fall auch der Verkäufer seid, müsst ihr Gewährleistung anbieten. Würdet ihr die advanced RMA ohne Vorauszahlung machen wäre es für euch einfacher. Die Personen welche die Ware nicht zurücksenden kann man dann auch rechtlich voll zur Verantwortung ziehen.

Auch wenn die aktuelle Situation (Lieferschwierigkeiten) vermutlich massiv ausgenutzt wird, ist das was ihr da betreibt rechtlich nicht statthaft. Wenn da einer klagt ist die Rechtslage klar auf der Seite des Kunden. Genau damit rechne ich auch, da EVGA sich da ihr eigenes Süppchen kocht. ;)
 
@Team EVGA
Rechtlich so aber auch nicht zulässig. (Ich weiß Garantie ist freiwillig). Aber der Kunde geht in Vorleistung bei der Advanced RMA, ergo bezahlt er den kompletten Artikel. Wenn er die "defekte" Ware nicht zurücksendet darf das für ihn keine Nachteile geben, denn er hat für beide Karten gezahlt. Dieses Vorgehen solltet ihr demnach überdenken. Da ihr in dem Fall auch der Verkäufer seid, müsst ihr Gewährleistung anbieten. Würdet ihr die advanced RMA ohne Vorauszahlung machen wäre es für euch einfacher. Die Personen welche die Ware nicht zurücksenden kann man dann auch rechtlich voll zur Verantwortung ziehen.

Auch wenn die aktuelle Situation (Lieferschwierigkeiten) vermutlich massiv ausgenutzt wird, ist das was ihr da betreibt rechtlich nicht statthaft. Wenn da einer klagt ist die Rechtslage klar auf der Seite des Kunden. Genau damit rechne ich auch, da EVGA sich da ihr eigenes Süppchen kocht. ;)
Vielen Dank für deinen Hinweis.
Ich kann dir versichern, dass diese Änderung vorab durch unsere Rechtsabteilung geprüft wurde. Weitere Erläuterungen dazu können wir leider nicht geben,. da wir selbst keine Rechtsexperten sind. Wir bedauern allerdings sehr, dass wir gezwungen wurden, diesen Schritt zu gehen und hätten gern weiter auf die Kooperation unserer Kunden vertraut.

Gruß
Anita
 
Na dann viel Spaß, ich bin mir sicher dass da juristischer Ärger vorprogrammiert ist. Ihr Verstoßt damit ganz klar gegen die aktuelle Rechtslage/Gesetze. ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir bedauern allerdings sehr, dass wir gezwungen wurden, diesen Schritt zu gehen und hätten gern weiter auf die Kooperation unserer Kunden vertraut.
das zeigt doch, wie massiv das leider ausgenutzt wurde, dass EVGA dazu gezwungen war, diesen Schritt zu gehen.
Und ich bleib dabei, in Sachen Service ist EVGA ganz weit vorn.
Was alles angeboten wird, stepup, erweiterte Garantie, (sofern nix dazwischen kommt) extrem schnelle RMA...

Und dennoch gibt es anscheinend leider genug Leute, die sowas zu ihren Gunsten ausnutzen.
 
Naja, wenn man über ne "Fake" advanced RMA günstig an eine Karte kommt werden wohl einige bei EKA usw. landen... da schließt man alles aus was geht und kriegt dickes Geld.
Daher absolut nachzuvollziehen das es so gekommen ist... leider baut EVGA ja keine AMD GPUs, sonst wäre ich schon lange Kunde.
 
@m@tti
Mag alles sein, dennoch bezweifle ich hier ganz klar das dies durch die Rechtsabteilung geprüft wurde, wenn doch dann sollte man da ganz schnell personelle Änderungen vornehmen. Ich bin kein Anwalt aber weiß das dieses Vorgehen gegen geltendes Rechts verstößt, da kann EVGA in die AGB schreiben was sie wollen. Und leider muss ich dir widersprechen EVGA ist beim Service nicht mehr so super. Vor ein paar Jahren waren sie ganz vorne dabei, inzwischen gibt es so viele Baustellen... aber das ist ein anderes Thema.
 
Na dann viel Spaß, ich bin mir sicher dass da juristischer Ärger vorprogrammiert ist. Ihr Verstoßt damit ganz klar gegen die aktuelle Rechtslage/Gesetze. ;)
@m@tti
Mag alles sein, dennoch bezweifle ich hier ganz klar das dies durch die Rechtsabteilung geprüft wurde, wenn doch dann sollte man da ganz schnell personelle Änderungen vornehmen. Ich bin kein Anwalt aber weiß das dieses Vorgehen gegen geltendes Rechts verstößt, da kann EVGA in die AGB schreiben was sie wollen. Und leider muss ich dir widersprechen EVGA ist beim Service nicht mehr so super. Vor ein paar Jahren waren sie ganz vorne dabei, inzwischen gibt es so viele Baustellen... aber das ist ein anderes Thema.

Ja was denn nun? Entweder bist du Anwalt und kannst die rechtliche Fragestellung adäquat beantworten oder du bist kein Anwalt und stellst nur dünne Vermutungen an. Alternativ kannst du natürlich auch ein entsprechendes Rechtsgutachten erstellen lassen, um deine Aussage fachlich untermauern zu lassen. :hmm:
 
@-Revo-
Stell dir vor, man muss nicht Anwalt sein um zu wissen wenn etwas nicht zulässig ist. Du weißt doch auch, obwohl du kein Anwalt bist, das Diebstahl, Mord usw. verboten ist ;) (wenn ich Anwalt wäre, dürfte man hier dann sowieso keine Rechtsberatung/Auskunft geben)

Kurz zur Erläuterung: Wenn ich ein Produkt kaufe mit zugesicherten Eigenschaften (Garantie usw.) und der Kunde dann eine RMA beantragt aber für volle 100% des Kaufpreises des Ersatzes in Vorleistung geht, so ist er der rechtmäßige Besitzer und Eigentümer beider Produkte, da er für beide bezahlt hat. Basierend auf welcher Rechts- Auslegung/Sprechung nimmt sich der Hersteller das Recht heraus dann beide Produkte in Umfang und zugesicherter Eigenschaft einzuschränken? Da die Ersatzware in Rechnung gestellt wird, ist der Hersteller dann auch der Händler, und hat für den Ersatz auch Gewährleistung zu bieten. Ist doch eigentlich ganz einfach und nachvollziehbar. Da braucht man kein Rechtsgutachten, das ist das BGB in der absoluten Basis. ;)

Und wenn, in dem Fall EVGA, dann auch noch die Garantie des Initialproduktes einschränkt/ändert so ist dies auch nicht zulässig da man zugesicherte Produkteigenschaften ändert. Das sollte jeden, auch Nicht-Juristen, klar sein, das dies so nicht zulässig ist. Egal was in den AGB steht. Wenn EVGA da an den Richtigen gerät, der das rechtlich durchzieht, wirst du sehen was ich meine. Bei der Gesetzgebung sind wir nicht bei "Wünsch dir was" und da kann auch nicht jeder sein Süppchen kochen. Die Definitionen und Vorgaben sind da ganz klar.
 
Zuletzt bearbeitet:
@-Revo-
Stell dir vor, man muss nicht Anwalt sein um zu wissen wenn etwas nicht zulässig ist. Du weißt doch auch, obwohl du kein Anwalt bist, das Diebstahl, Mord usw. verboten ist ;) (wenn ich Anwalt wäre, dürfte man hier dann sowieso keine Rechtsberatung/Auskunft geben)

Kurz zur Erläuterung: Wenn ich ein Produkt kaufe mit zugesicherten Eigenschaften (Garantie usw.) und der Kunde dann eine RMA beantragt aber für volle 100% des Kaufpreises des Ersatzes in Vorleistung geht, so ist er der rechtmäßige Besitzer und Eigentümer beider Produkte, da er für beide bezahlt hat. Basierend auf welcher Rechts- Auslegung/Sprechung nimmt sich der Hersteller das Recht heraus dann beide Produkte in Umfang und zugesicherter Eigenschaft einzuschränken? Da die Ersatzware in Rechnung gestellt wird, ist der Hersteller dann auch der Händler, und hat für den Ersatz auch Gewährleistung zu bieten. Ist doch eigentlich ganz einfach und nachvollziehbar. Da braucht man kein Rechtsgutachten, das ist das BGB in der absoluten Basis. ;)

Und wenn, in dem Fall EVGA, dann auch noch die Garantie des Initialproduktes einschränkt/ändert so ist dies auch nicht zulässig da man zugesicherte Produkteigenschaften ändert. Das sollte jeden, auch Nicht-Juristen, klar sein, das dies so nicht zulässig ist. Egal was in den AGB steht. Wenn EVGA da an den Richtigen gerät, der das rechtlich durchzieht, wirst du sehen was ich meine. Bei der Gesetzgebung sind wir nicht bei "Wünsch dir was" und da kann auch nicht jeder sein Süppchen kochen. Die Definitionen und Vorgaben sind da ganz klar.

Du wirst dich wundern aber für eine sinnvolle und inhaltlich fundierte Aussage darüber, ob eine bestimmte Handlung innerhalb einer vertraglichen Partnerschaft rechtlich korrekt oder nicht ist, sollte man eben doch eine entsprechende rechtliche "Ausbildung" genossen haben. Umsonst zerbröseln sich nicht auch bei anderen Gegebenheiten gerne zahlreiche Parteien die Köpfe, was nun geht oder nicht. Bis du in dem Zusammenhang nicht etwas vorzuweisen hast, bleibt alles was du dazu von dir gibst nachwievor reine Mutmaßung bzw. Raten. Insofern ist auch der Verweis ohne konkrete Formulierung aufs BGB in der Hinsicht ohne Bedeutung. Du betreibst damit genau das von dir angesprochene rechtliche "Wünsch dir was" und kochst dein "Süppchen", genauso wie du auch pauschal annimmst meine persönliche Berufung feststellen zu können.

Unabhängig davon ist mir natürlich bekannt, dass Diebstahl oder Mord verboten sind. Ich maße mir aber nicht an darüber entscheiden zu können, ab wann bzw. welchem Zeitpunkt eine Handlung in die besagten rechtlichen Kategorisierung einzuordnen ist und wie zu ahnden ist. Deshalb gibt es den Beruf des Richters.

Ich denke wir sind uns damit einig, dass wir uns nicht einnig sind. Da das aber wenig zum ursprünglichen Thema beiträgt und sich ohne ein entsprechend ausstehendes Rechtsgutachten nicht weiter klären lässt, sollten wir uns das ab hier sparen. In dem Sinne: :btt:
 
Sagen wir einmal so, ich habe da durchaus meine Erfahrungen auch mit Ausgängen in solchen Verfahren inklusive juristischen Entscheidungen ;)

In dem Fall hier gibt es keine Interpretationsfreiheit. Zum Rest deiner Ausführungen sage ich mal nichts. Du wirst sehen wie es ausgeht wenn der erste klagen wird. Die Rechtslage ist eindeutig
 
Schade das ich nicht gewettet habe, dass du trotzdem nochmal einen inhaltslosen Post von dir geben würdest... Ich bitte dich also nochmals freundlich : Solltest du auch weiterhin nichts Substanzielles beitragen können oder nicht spontan doch noch einen Abschluss in Jura vorweisen können, von dem Thema hier Abstand zu nehmen. Vielen Dank.
 
Sagen wir einmal so, ich habe da durchaus meine Erfahrungen auch mit Ausgängen in solchen Verfahren inklusive juristischen Entscheidungen ;)

In dem Fall hier gibt es keine Interpretationsfreiheit. Zum Rest deiner Ausführungen sage ich mal nichts. Du wirst sehen wie es ausgeht wenn der erste klagen wird. Die Rechtslage ist eindeutig
Da muss ich Dir zur Abwechslung wirklich mal Recht geben, es gibt keine Interpretationsfreiheit, denn es handelt sich anders als Du denkst nicht um einen Kaufvertrag sondern um eine Kaution, die rechtlichen Implikationen dieses Begriffs muss ich einem Hobby-Juristen natürlich nicht darlegen.
 
Dann schau dir mal genau an was auf der Rechnung steht von der Ersatzkarte. Ich habe das selber schon in Anspruch genommen und sage dir dass das eine ganz normale formale Rechnung ist. Inklusive Mehrwertsteuer und allem drum und dran. Wie du dann aus juristischer Sicht auf Kaution kommst möchte ich gern mal von dir erfahren. ;)

So viel zum Thema Hobbyjurist
 
Dann schau dir mal genau an was auf der Rechnung steht von der Ersatzkarte. Ich habe das selber schon in Anspruch genommen und sage dir dass das eine ganz normale formale Rechnung ist. Inklusive Mehrwertsteuer und allem drum und dran. Wie du dann aus juristischer Sicht auf Kaution kommst möchte ich gern mal von dir erfahren. ;)

So viel zum Thema Hobbyjurist
Sicherheitszahlung = Kaution, aber warum sollte man auch die RMA-Bestimmungen durchlesen...
 
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