(AIO) All-In-One Wasserkühlung oder Luft Kühlung?

Ibrahim33

Neuling
Thread Starter
Mitglied seit
27.10.2017
Beiträge
11
Hallo ich möchte meinen ersten gaming pc bauen konfiguration:

Mainboard: MSI B350 PRO-VDH
Cpu: Ryzen 5 1600 o. 1600x (bin mir noch nicht sicher)
GraKa: 8gb PowerColor Radeon Rx 580 red dragon

Ja der rest ist für euch uninteressant

So aufjedenfall möchte ich meine Cpu augjedenfall übertakten was bei ryzen ja gut möglich ist

Am liebsten auf 4ghz aber das wird sich zeigen

Bei dem 1600 bin ich mir nicht sicher ob die 4ghz drinn sind bei dem 1600x ist es ja sicherer

So nun zur eigentlichen frage Da icg übertakten will (und 4 ghz nicht wenig sind)

Reicht der box kühler nicht aus

Bei dem 1600x ist ja nichtmal einer dabei (korrigiert mich wenn ich falsch liege)

So jetzt hab icg die wahl zwischen cooler master mit einem 120mm radiator für 44€

Oder einer beliebigen luft kühlung bis zu 40€

Ich möchte das mein pc leise ist

Aber noch Wichtiger ist mir das er gut gekühlt ist

Glaubt ihr da WaKü ist geldverschwendung?

Wenn ja könnt ihr mir einen link zu einem guten luft kühler schreiben?
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Ne leise AiO hat mindestens 240, besser 280 mm. Da drauf dann ein paar BeQuiet Silent Wings Lüfter und Ruhe ist. Meine alte Corsair H110 war damit fast unhörbar

Gesendet von meinem Redmi Note 4 mit Tapatalk
 
Mein Ryzen ist mit 120mm AiO lautlos. Warum? Weil das Mainboard die Steuerung der Pumpe und Lüfter übernimmt.
 
das problem (zumindest für mich) sind bei AIOs die pumpen, nicht die lautstärke unter last.

im 2. PC hab ich eine 120er AIO. kühlt einen 4570k super leise, wäre da nicht die im idle hörbare pumpe. :grr:
hab dort auch nur eine AIO und keinen dicken tower drin, weil in ein corsair 250d leider nicht sooo viel rein passt.


also: wenn du platz für einen großen towerkühler hast, ist der mMnimmer einer AIO vorzuziehen.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh