Ende November 2006 hatten einige europäische Gesundheitsminister eine EU-weite Angleichung des Mindestalters für den Kauf von Alkoholika auf 18 Jahre gefordert. Auch die Europäische Kommission hat über ähnliche Maßnahmen nachgedacht, allerdings auf eine Initiative verzichtet. Ein diesbezügliches Gesetz existiert in Deutschland nicht.
Nach wie vor gelten die bisherigen Regelungen des Jugendschutzgesetzes (§ 9 JuSchG), wonach an Jugendliche ab 16 Jahren alkoholische Getränke wie Bier, Wein oder Sekt abgegeben bzw. verkauft werden dürfen und das Trinken gestattet werden darf.
Hochprozentige, sog. branntweinhaltige Getränke (wie Alcopops), Branntwein oder Lebensmittel, die Branntwein in nicht nur geringfügiger Menge enthalten, dürfen an Personen unter 18 Jahren nicht abgegeben werden und der Verzehr darf nicht gestattet werden.