Aldi-Flachbildschirm Kassenbon gesucht

hemingway

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Hallo,

mein Aldi 19" Flachbildschirm (md 30919) hat den Geist nach ca. 1,5 Jahren aufgegeben. Ich weiß, Medion ist nicht die beste Wahl... Und jetzt kann ich auch noch den Kassenbon nicht finden :wall: Hotline-Frau sagt "Es geht nicht ohne". Kann mir jemand, der einen ähnlichen Monitor gekauft hat, eine Kopie des Kassenzettels zukommen lassen? Oder mir zumindest sagen, wie ein Flachbildschirm bei Aldi auf dem Kassenbon ausgewiesen wird, um mir bei der Suche nach meinem eigenen zu helfen?

Vielen Dank im Voraus,

hemingway
 
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@ Hardstyle: Was meinst du damit? Ich suche schon seit einem Monat nach dem Bon und der will einfach nicht auftauchen. Da die zwei Jahre bald um sind, krieg ich langsam Angst, dass ich auf dem kaputten Teil sitzen bleibe - und das bloß, weil ich den Kassenbon nicht finden kann. Finde ich ungerecht.

@ daywalker1982: Danke.
 
naja ungerecht.

du hättest den auch einfach aufheben können, sowie jeder andere auch.

das ist nicht ungerecht, das ist eigenverschulden.
 
Ein Kassenbon ist für einen Gewährleistungsanspruch nicht erforderlich! Das ist fakt. Wer gegenteiliges behauptet, liegt einem Rechtsirrtum auf.
Es gibt u.a. das Buch "Lexikon der Rechtsirrtümer" von Rechtsanwalt Ralf Höcker, wo das erklärt wird.
Es reicht in deinem Fall z.B., einen Zeugen mitzubringen, der bezeugt, das du den Monitor dort an dem Tag gekauft hast. Das reicht.
 
normalerweise müßte der hersteller doch anhand der produktnummer herstelldatum und somit auch die garantiezeit nachweisen können.
 
Zuletzt bearbeitet:
normalerweise müßte der hersteller doch anhand der produktnummer herstelldatum und somit auch die garantiezeit nachweisen können.

Eigentlich schon!
Da kauft man beim Supermarkt "teuere" Geräte/Hardware und bekommt nur einen Kassenbon beiglegt der die Garantie nachweisen soll??!!
Bei solchen Beträgen sollen sie eine gescheite Rechnung schreiben wo man nach einem Jahr auch noch lesen kann.
 
normalerweise müßte der hersteller doch anhand der produktnummer herstelldatum und somit auch die garantiezeit nachweisen können.

Das habe ich auch der Hotline-Frau gesagt, aber sie meinte so ungefähr "Sie wissen ja, wir wurden schon so oft betrogen, jetzt geht es nur mit Kassenbon."

@ Bilidix: Hast du dieses Buch? Steht da vielleicht ein Paragraph drin auf den ich mich berufen kann? Ich überlege nun den Monitor einfach hinzuschicken und Folgendes dazu zu schreiben:

"Sehr geehrte bla bla,

ich habe meinen Kaufbeleg verloren, aber nach Paragraph ??? reicht eine Zeugenaussage über den Kauf aus, um die gesetzliche Gewährleistung in Anspruch zu nehmen.

Als Anlage finden Sie die Zeugenaussage meiner Freundin und eine Kopie des Kontoauszugs meiner Bank mit der entsprechenden Abbuchung von Aldi.

Mit mäßig freundlichen Grüßen,

hemingway"


Und vielen Dank an (fast) alle für eure Sympathie!
 
Mal so ein Tipp am Rande:
Wenn ich etwas in der Art kaufe, "Computer", dann mache ich eine Kopie der Rechnung/Kassenbon und stecke ihn in den Computer! Einfach irgendwo in ein Schlitz oder ähnliches rein und mit Tesa zu. Dann habe ich noch die Bestellung abgespeichert und das Original natürlich in einem Ordner ;)
 
Hast du das ganze mit Karte bezahlt? Da müsste doch ne Buchungsnummer stehen. Und die von Aldi müssen die Daten zu dieser Buchung gespeichert haben. Darauf würde ich mich an deiner stelle beziehen.
 
Sicher ist das Eigenverschulden, aber is doch latte. Man kann immer mal etwas verlieren, oder so gut weglegen, dass man es nicht mehr findet :)

Solltest du den Bon nicht finden, würde ich mich nochmal mit Aldi in Verbindung setzen. Ein Brief, wie du ihn vorgeschlagen hast ist da ganz gut. Wär mir aber unsicher, den Moni mal auf gut Glück durch die Weltgeschichte zu schicken...
 
@hemingway:
Also das Buch hab ich nicht hier, meine aber, das dort keine Paragraphen aufgeführt waren. Kannst es dir natürlich selbst besorgen, gibts in jedem Buchladen für günstige 8,95€ und ist wirklich für viele Lebenslagen zu gebrauchen.

Wenn du in deinem Fall einen tatsächlich vorhandenen (nicht erfundenen) Zeugen hast und zudem noch ein Abbuchungsbeleg vorhanden ist, würde ich mich damit auf alle Fälle an Aldi (bzw. die Filiale wo gekauft) wenden. Versichere denen evtl. eidesstattlich, das deine Angaben korrekt sind. Dann sollte der Weg eigentlich frei sein.

Bei deinem Gewährleistungsanspruch können die sich natürlich dennoch quer stellen, da ja 6 Monate nach dem Kauf die Beweislastumkehr eintritt, du also beweisen mußt, das der Monitor schon von Anfag an einen Defekt hatte, der nun zum Totalausfall führte. Da du das sicher nicht kannst, hast du dann wohl Pech gehabt.

Ich aber kenne Aldi eigentlich als sehr kulantes Unternehmen, bring denen also erstmal die Beweise wie Abbuchungsbescheinigung und Zeugen, sei ehrlich und freundlich, dann kann ich mir vorstellen, das du doch zum Ziel kommst.
 
Der Kontoauszug mit der Abbuchung von Aldi (möglichst in Höhe des Monitorpreises) reicht als Kaufnachweis. Ansonsten direkt an Aldi wenden, am besten die Gebietsvertretung in deiner Nähe. Die können es dann in deren Buchhaltung nachvollziehen;) Dann wird sich Medion auch nicht querstellen.
 
Danke für eure Vorschläge!

Bei Aldi war ich eigentlich schon vor ein paar Wochen, habe da aber an den Kontoauszug nicht gedacht und sie haben mich an Medion verwiesen ("vielleicht ist Medion kulant"). Ich werde da aber heute nochmal hingehen und sehen ob sich da vielleicht noch was machen lässt. Erfahrungsbericht folgt...
 
Was nützt ihm denn das Gewährleistungsrecht nach 1,5 Jahren? Richtig. Gar nichts.
Er hat keinen Kaufbeleg, und damit hat er ein Problem nachzuweisen, WANN, WO und OB er das Teil rechtmäßig erworben hat, und somit Anspruch auf eine Reparatur auf Garantie hat.

Er kann ohne Beleg nur auf die Kulanz des Herstellers hoffen. Der kann anhand der Seriennummer des Gerätes zumindest das Produktionsdatum herausfinden. Mangels Kaufbeleg läuft die Garantiezeit dann ab Produktionsdatum.
 
Moment mal, wenn er einen Kontoauszug mit der Aldiabbuchung, Datum und der genau der Summe die der Monitor damals gekostet hat vorweisen kann, sind seine Chancen wirklich nicht so schlecht.
 
Ein Kassenbon ist für einen Gewährleistungsanspruch nicht erforderlich! Das ist fakt. Wer gegenteiliges behauptet, liegt einem Rechtsirrtum auf.
Es gibt u.a. das Buch "Lexikon der Rechtsirrtümer" von Rechtsanwalt Ralf Höcker, wo das erklärt wird.
Es reicht in deinem Fall z.B., einen Zeugen mitzubringen, der bezeugt, das du den Monitor dort an dem Tag gekauft hast. Das reicht.

Komm doch nicht mit dem Spinner ;) Jeder 3. weiß eh schon das, was darin steht und weiter gibt es alle Infos aus den Büchern auch kostenlos im Internet...

@ Blah: so ist es!
 
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Ich war gestern in der Aldi-Filiale und hatte keinen Erfolg. Dort haben sie nur die Daten von den letzten vier Wochen. Als letzte Möglichkeit bleibt ein Anruf beim Leiter am Montag, wenn er aus dem Urlaub zurück kommt. Nach Ansicht der Verkäuferinnen sollte ich mir aber keine Hoffnungen machen...

Ich gebe euch Recht - es ist dumm den Kaufbeleg zu verlieren. Aber falls jemand, der einen Kassenbon von einem Medion-Flachbildschirm Zuhause herumliegen hat, die übermenschliche Güte besäße mir eine Kopie davon zu schicken, würde ich mich trotzdem SEHR freuen.
 
Ein Kassenbon ist für einen Gewährleistungsanspruch nicht erforderlich! Das ist fakt. Wer gegenteiliges behauptet, liegt einem Rechtsirrtum auf.
Es gibt u.a. das Buch "Lexikon der Rechtsirrtümer" von Rechtsanwalt Ralf Höcker, wo das erklärt wird.
Es reicht in deinem Fall z.B., einen Zeugen mitzubringen, der bezeugt, das du den Monitor dort an dem Tag gekauft hast. Das reicht.

das ist korekt.
Lief auch im TV =)
 
Bei BenQ konnte ich ein RMA Umtausch gegen ein brandneues Nachfolgermodell machen OHNE die Rechnung vorzeigen zu müssen. Nur Rechnungdatum angeben genügte, ich hätte mir ein Datum aussuchen können.. wg Pixelfehler wurde mein 19" innerhalb 48h vor Ort gegen einen brandneuen Traum-TFT FP93GP mit MVA Panel getauscht, OHNE Pixelfehler :xmas:
Aber das Prob mit ALDI Bon wg RMA hatte ich auch mal, Kopie bzw Scan eines anderen Käufers wäre da sehr hilfreich
 
Zuletzt bearbeitet:
Also,

ich habe bei dem Bezirksleiter von Aldi angerufen. Der war sehr zuvorkommend. Ich konnte zwar keinen Ersatzbon bekommen, weil Dezember 2005 wohl zu lange her ist, aber ich bekam zumindest eine schriftliche Bestätigung, dass ich den Monitor dort gekauft habe.

Letzte Woche am Montag schickte ich einen sehr netten Fax an Medion mit Kopien von dem Kontoauszug und der Bestätigung von Aldi. Heute (also eine Woche später) bekam ich die Antwort: Reparatur nicht möglich!!!

Medion werde ich nie wieder kaufen.
 
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