Er will doch eh den Key selbst verwenden und nicht verkaufen.
Das eine Lizenz nicht nur aus Key besteht und das OEM BGB Gesetz, braucht garnicht diskutiert werden.
Wegen dem Gesetzt gibt es ja jetzt keine DVDs mehr bei Laptops usw.sondern nur noch Recovery Partitionen und selbst erstelle Recovery DVDs die na klar nicht weiterverkauft werden dürfen und nur für den einen PC/ Laptop gedacht sind (Hardwaregebunden mit intergrierten Treiber für diesen Lapptop)
Die BGB entscheidung besagt nur:
Das OEM Dvds mit key welche in den Handel gelangen auch weiterverkauft werden dürfen.
Microsoft soll bei seinen OEM Vertragspartnern den Hebel ansetzen und nicht beim Endkunden. ( zusehen das solche DVDs nicht in den Handel gelangen)
Was ja auch erfolgt, dewswegen gibt es ja Recovery.
Solange der Key selbst genutzt wird und auch bei einen anderen PC funktioniert kann man das also auch machen.
Wenn es nicht funktioniert oder Microsoft nicht aktiviert, kann man ja Microsoft verklagen.
Helfen können wir hier dann aber nicht.