Allgemeine Frage zur Windows Lizens?!

Dimkkka

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Also ganz kurz gefasst, Laptop kaputt (Bildschirm defekt) und will auch kein Geld ausgeben für einen neuen will lieber die Hardware aus dem Laptop einzeln verkaufen. So, unterm Laptop ist noch eine Windows 7 Lizens. Kann ich die für andere Systeme verwenden? Es heist ja 1 Lizens = 1 Rechner. Festplatte vom Laptop wurde schon formatiert und alles abgebaut. Kann ich jetzt die Lizens von meinem Laptop auf einem anderen Desktop PC verwenden? :bigok:
 
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Super Antwort mit nur zwei Buchstaben! :fresse: DANKE! :)
 
Aber mit einer Lizenz sollte es gehen.
 
Wobei man dazu sagen sollte, dass es eigentlich nicht erlaubt ist. Was unterm Notebook klebt ist eine OEM Lizenz die eigentlich Hardware gebunden ist, also nur für dieses Notebook genutzt werden darf.

Allerdings sieht das hier in Deutschland etwas anders aus.
 
gelöscht
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Wobei man dazu sagen sollte, dass es eigentlich nicht erlaubt ist. Was unterm Notebook klebt ist eine OEM Lizenz die eigentlich Hardware gebunden ist, also nur für dieses Notebook genutzt werden darf.

Allerdings sieht das hier in Deutschland etwas anders aus.
was gesetzlich nicht erlaubt ist, hat keinen bestand und ist damit ungültig, damit erübrigt sich ein "eigentlich"
 
Die ganzen verschiedenen Antworten verwirren mich jetzt :fresse:

also ist es jetzt doch nicht erlaubt?
 
es ist ohne wenn und aber erlaubt, in deutschland ist eine hardwarebindung gesetzlich verboten und damit kannst du die lizenz verwenden wo du willst (aber halt nur 1 mal), ms hat hierzulande auch keine gegenteilige klausel mehr in ihren lizenzbestimmungen

was wesentlich anderes hat auch niemand geschrieben ;)
 
Zuletzt bearbeitet:
Er will doch eh den Key selbst verwenden und nicht verkaufen.

Das eine Lizenz nicht nur aus Key besteht und das OEM BGB Gesetz, braucht garnicht diskutiert werden.

Wegen dem Gesetzt gibt es ja jetzt keine DVDs mehr bei Laptops usw.sondern nur noch Recovery Partitionen und selbst erstelle Recovery DVDs die na klar nicht weiterverkauft werden dürfen und nur für den einen PC/ Laptop gedacht sind (Hardwaregebunden mit intergrierten Treiber für diesen Lapptop)

Die BGB entscheidung besagt nur:
Das OEM Dvds mit key welche in den Handel gelangen auch weiterverkauft werden dürfen.
Microsoft soll bei seinen OEM Vertragspartnern den Hebel ansetzen und nicht beim Endkunden. ( zusehen das solche DVDs nicht in den Handel gelangen)
Was ja auch erfolgt, dewswegen gibt es ja Recovery.

Solange der Key selbst genutzt wird und auch bei einen anderen PC funktioniert kann man das also auch machen.
Wenn es nicht funktioniert oder Microsoft nicht aktiviert, kann man ja Microsoft verklagen.

Helfen können wir hier dann aber nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
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