Marc Wessels
Semiprofi
Original geschrieben von Avenger
Tja....ich hoffe mal dir ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung klar.....und effektiv haben wir nur 6 Monate Gewährleistung, denn nach 6 Monaten wird nämlich die Beweispflicht umgekehrt, dass heißt du musst dann dem Händler nachweisen, dass der eingetretene Defekt aufgrund eines Produktfehlers entstanden ist, der beim Kauf des Produktes bereits drinsteckte. Was glaubst du wohl warum die ganzen Verbraucherschützer die Neuregelung von 1 Jahr Garantie auf 2 Jahre Gewährleistung als Rückschritt bezeichnet und aufs Schärfste kritisiert haben?
Und OB ich den Unterschied kenne! Gerade DESWEGEN sag ich's ja, daß der Kunde mit soclherlei Äußerungen veräppelt werden soll.
Mal ganz abgesehen davon, daß ich keine CPU's 6 Monate lang benutze, kann mir die umgekehrte Beweislast, außer der u.U. verlängerten Wartezeit wg. eines evtl. Gerichtsverfahrens, hinterher auch scheiß egal sein...
Und was die Verbraucherschützer angeht-> Die sind offenbar n bißchen dumm, wenn das mit dem Sturm laufen stimmt. Es gab vorher NUR 6 MONATE Gewährleistung mit der Beweislast beim Kunden und wenn er Glück hatte, noch ne Garantie vom Herstelelr, die sich in den meisten Fällen bei 12 Monaten bewegte!
Das neue Gesetz hat also im Grunde die 6 Monate beibehalten aber mit umgekehrter Beweislast um den Kunden zu stärken. Oben drauf noch anderthalb Jahre zusätzlich, AUCH um den Kunden zu stärken, falls es nicht noch eine Garantie seitens des Herstellers gibt.
Auch heute gibt es selbstverständlich noch Garantien bei vershciedenen Herstellern. Wenn also die 6 Monate überschritten sind, kann es dem Kunden durchaus passieren, ein Produkt einer Firma gekauft zu haben, die nicht erstmal jedem Kunden Eigenverschulden unterstellt, sondern ratzfatz umtauscht bzw. nachbessert.
Also, woooooooooo ist da wohl der Nachteil und weeeeeeeer von uns beiden verwechselt denn hier wohl offenbar Gewährleistung und Garantie??