AMD warnt vor Wärmeleitpaste

Original geschrieben von Avenger
Tja....ich hoffe mal dir ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung klar.....und effektiv haben wir nur 6 Monate Gewährleistung, denn nach 6 Monaten wird nämlich die Beweispflicht umgekehrt, dass heißt du musst dann dem Händler nachweisen, dass der eingetretene Defekt aufgrund eines Produktfehlers entstanden ist, der beim Kauf des Produktes bereits drinsteckte. Was glaubst du wohl warum die ganzen Verbraucherschützer die Neuregelung von 1 Jahr Garantie auf 2 Jahre Gewährleistung als Rückschritt bezeichnet und aufs Schärfste kritisiert haben? ;)

Und OB ich den Unterschied kenne! :p Gerade DESWEGEN sag ich's ja, daß der Kunde mit soclherlei Äußerungen veräppelt werden soll.

Mal ganz abgesehen davon, daß ich keine CPU's 6 Monate lang benutze, kann mir die umgekehrte Beweislast, außer der u.U. verlängerten Wartezeit wg. eines evtl. Gerichtsverfahrens, hinterher auch scheiß egal sein...

Und was die Verbraucherschützer angeht-> Die sind offenbar n bißchen dumm, wenn das mit dem Sturm laufen stimmt. Es gab vorher NUR 6 MONATE Gewährleistung mit der Beweislast beim Kunden und wenn er Glück hatte, noch ne Garantie vom Herstelelr, die sich in den meisten Fällen bei 12 Monaten bewegte!

Das neue Gesetz hat also im Grunde die 6 Monate beibehalten aber mit umgekehrter Beweislast um den Kunden zu stärken. Oben drauf noch anderthalb Jahre zusätzlich, AUCH um den Kunden zu stärken, falls es nicht noch eine Garantie seitens des Herstellers gibt.

Auch heute gibt es selbstverständlich noch Garantien bei vershciedenen Herstellern. Wenn also die 6 Monate überschritten sind, kann es dem Kunden durchaus passieren, ein Produkt einer Firma gekauft zu haben, die nicht erstmal jedem Kunden Eigenverschulden unterstellt, sondern ratzfatz umtauscht bzw. nachbessert. :p

Also, woooooooooo ist da wohl der Nachteil und weeeeeeeer von uns beiden verwechselt denn hier wohl offenbar Gewährleistung und Garantie?? :rolleyes:
 
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Original geschrieben von Marc Wessels
Es gab vorher NUR 6 MONATE Gewährleistung mit der Beweislast beim Kunden und wenn er Glück hatte, noch ne Garantie vom Herstelelr, die sich in den meisten Fällen bei 12 Monaten bewegte!

Also, woooooooooo ist da wohl der Nachteil und weeeeeeeer von uns beiden verwechselt denn hier wohl offenbar Gewährleistung und Garantie?? :rolleyes:

Wer hier was verwechselt ist schon klar......leg dich nicht mit Wirtschaftsjuristen an ;)

"Vorher" hatte Dtl. als einzigstes Land der Welt eine staatlich vorgeschriebene 1 Jahres-Garantie und da die Worte "Garantie" und "vorgeschrieben" sich beißen wurde dies durch Klagen am EGH unterbunden und in Dtl. die EU-Richtlinie zur Gewährleistung im Zuge der Vereinheitlichung der Gesetze der EU Länder in ein Gesetz transformiert.

Bis zur Änderung gab es daher eine verpflichtende Garantie (1 Jahr) sowie eine "echte" (weil freiwillige) Garantie vom Hersteller. Seit der Änderung gibt es aber nunmehr nur eine verpflichtende Gewährleistung (2 Jahre, effektiv 6 Monate) und weiterhin die freiwilligen Garantien der Hersteller.
 
Die war aber für die Hersteller verpflichtend und NICHT für den Händler. Außerdem wie schon erwähnt mit der Beweislast beim Kunden.
 
Ja das ist aber für den Endverbraucher irrelevant. "Früher" konntest du bei einem Defekt innerhalb des 1. Jahres das schadhafte Produkt problemlos austauschen lassen (es sei denn natürlich du hasts absichtlich zerstört und der Hersteller konnte dies nachweisen). Heutzutage gibt es diese "Problemlosigkeit" nur in den ersten 6 Monaten, ergo halb so lang. Danach liegt, wie oben bereits ausgeführt, die Beweislast bei dir. Und nun schätze mal was ein gerichtlich anerkanntes Gutachten darüber kostet, welcher Transistor in deiner CPU für den Defekt zuständig war? Richtig, zuviel als dass du es bezahlen könntest, ergo schmeißt du die CPU lieber weg und kaufst ne neue. Unterm Strich bringt die Gewährleistungsregelung 60% Vorteile für die Hersteller, 20% Nachteile für die Händler und 20% für die Kunden ;)
 
Jo, aber erstmal musst du ihn ja bezahlen ;) Und bis du dat Geld dann wieder reinhasst.....hui hui hui kannst ja dann deinen Kindern den Prozess als Erbe hinterlassen ;)
 
Zahlt nur wenn Aussicht auf Erfolg besteht (ist bei allen Rechtschutzversicherungen so) ;) Und da die wissen dass es ewigst dauert bis du/sie Recht kriegen könnten, würden sie es wegen Geringfühigkeit ablehnen (siehe AGBs).
 
Beschreibung der WLP AS III bewi reichelt:

Arctic Silver 3 wurde nochmals verbessert und ist weltweit die ultimative Wärmeleitpaste für High End Anwendungen. Der Wärmeleitkoeffizient beträgt etwa 9,0 W/mK womit die CPU Temperatur 6° - 8°C niedriger ist, als mit herkömmlichen Kontaktmitteln. Die Paste setzt sich aus etwa 70% feinst Silber und einem speziellen Keramiksubstrat zusammen und ist absolut silikonfrei. Nicht elektrisch leitfähig. Arctic Silver 3 ist für alle Anwendungen geeignet und in mehreren Gebindegrössen erhältlich.

Anm.: wie gesgat erst unterd ruck, der so kaum erreicht wird
 
Original geschrieben von Avenger
Wer hier was verwechselt ist schon klar......leg dich nicht mit Wirtschaftsjuristen an ;)

"Vorher" hatte Dtl. als einzigstes Land der Welt eine staatlich vorgeschriebene 1 Jahres-Garantie und da die Worte "Garantie" und "vorgeschrieben" sich beißen wurde dies durch Klagen am EGH unterbunden und in Dtl. die EU-Richtlinie zur Gewährleistung im Zuge der Vereinheitlichung der Gesetze der EU Länder in ein Gesetz transformiert.

Bis zur Änderung gab es daher eine verpflichtende Garantie (1 Jahr) sowie eine "echte" (weil freiwillige) Garantie vom Hersteller. Seit der Änderung gibt es aber nunmehr nur eine verpflichtende Gewährleistung (2 Jahre, effektiv 6 Monate) und weiterhin die freiwilligen Garantien der Hersteller.
Hä? Moment mal, möglicherweise versteh ichs nicht richtig, aba waren das sonst nicht immer 6 Monate Gewährleistungspflicht (früher)? Wie kommst du auf 1 Jahr? Oda verwechsel ich da jetzt was?
 
Original geschrieben von Marc Wessels

Und von wegen
Wir sind durchaus in der Lage festzustellen, ob eine CPU übertaktet wurde egal ob durch den Einsatz mechanischer oder elektronischer Mittel
Das können die ihrer Großmutter erzählen.

Abgesehen davon möchte ich nicht wissen, wieviele CPUs AMD nur aufgrund der Tatsache, daß sich diese sehr gut und multifree overclocken lassen, verkauft hat. :rolleyes:

Erstens das - und zweitens, n Kumpel von mir hat ma auf ner Session seinen PC umgeschmissen was zur Folge hatte dass die HDD nicht mehr funktionstüchtig war, er hat sie als "defekt" eingeschickt und prompt eine neue gekriegt - und warum ? Weil es den Hersteller mehr Geld kostet rauszufinden warum die Platte kaputt ist als einfach eine Neue an den Kunden zu verteilen, und das ist bei relativ grobschlächtigen HDDs, stell sich das ma einer vor dass die den DIE aufsägen mit ner hochfeinen Säge oder Laser oder was auch immer, und dann das Ding im Elektronenmikroskop nach Fehlern absuchen, wenn AMD das im großen Stil tatsächlich macht dann tuts mir ehrlich Leid. Ich denke schon dass man Übertaktung nachweisen kann, aber wohl auch nur wenn man die Spannung erhöht, der Rest ist ja an sich das absolut Gleiche.

Und wenn AMD wirklich meint sie müssten AS den Krieg erklärn dann ist das lediglich dazu da um Kunden zu vergraulen - seis drum - nur gutes auf die CPU und das is WLP in guter Form.

Dass AS in irgendeiner Form Kurzschlüsse verursacht kann ich nicht so recht nachvollziehn - naja - egal
 
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och des bezieht sich ja eh nur auf die boxed cpu´s steht zumindest so im computer base artikel somit is mir das egal =)


greetz erazor
 
och des bezieht sich ja eh nur auf die boxed cpu´s steht zumindest so im computer base artikel somit is mir das egal =)


greetz erazor
Als wenn jetzt zwischen den Tray- und Boxed-CPUs der große Unterschied wäre....!? :confused:

cu
FuNKeR
 
Jo bei den Boxed ist ja ein kühler mit dabei, bei tray ist man "selber" für den kühler "verantwortlich"
 
Aber deshalb benutzt sich WLP ja noch lange nicht anders. Das meinte ich eigentlich. Die CPUs sind an sich die gleichen.

cu
FuNKeR
 
das weiss ich auch , aber des hat wahrscheinlich was wegen der längeren gewährleistung was zu tun bei den boxed , aber ich kauf mir eh nur tray da die kühler bei den boxed meistens ned so das gelbe vom ei sind

mfg erazor
 
Es gibt da noch einen interessanten Aspekt: Das Wärmeleitpad befindet sich ja auch bei den Boxed CPUs nicht auf der CPU, sondern auf dem Kühlkörper. Nach der Logik, dass schon die Entfernung des Pads und Ersatz durch Paste die Garantie zum Erlöschen bringen würde, dürfte man auch keinen anderen Kühler für die Boxed CPUs verwenden, ohne dass die Garantie verloren geht. Bei einem komplett anderen Kühlkörper ist schließlich die Veränderung am "System Boxed CPU" noch deutlich größer als beim reinen Ersatz des Pads durch Paste. Das ist aber rechtlich nicht haltbar. Anders wäre es evtl. noch, wenn der Kühler bei den Boxed CPUs bereits fest montiert wäre, das ausgesprochen hochwertige und fantastisch zu montierende Standard-Modell liegt aber einfach nur in der Packung und darf dann vom mehr oder weniger begabten Anwender unter Zuhilfenahme mehr oder weniger geigneten Werkzeugs selbst montiert werden. Diese Montage ist wahrscheinlich deutlich gefährlicher für die CPU als der fachgerechte Tausch von Pad und Paste.

Das Argument, dass jemand, der eine Boxed CPU kauft, wohl kaum sofort einen anderen Kühlkörper verwenden wird, zählt nicht. Ich bestelle bei AMD-CPUs nur Boxed Modelle. Da habe ich die Garantie, dass das Die nicht schon durch den DAP (Dümmsten Anzunehmenen Packer) in der Versandabteilung des Händlers beschädigt wurde. Die Verpackung öffne ich dann auch erst nach Sichtkontrolle.

Ach ja - die Packung einer Boxed CPU enthällt folgenden Aufdruck:" Warning: To avoid damage, the processor should only be used with a recommended AMD Athlon XP processor-compatible motherboard and power supply, and the provided heatsink/fan."

"SHOULD" - "SOLLTE" Laut Aufdruck ist es also lediglich eine Empfehlung des Herstellers, den mitgelieferten Kühler zu benutzen, keineswegs aber eine Verpflichtung. Würde die Verwendung eines anderen Kühlers zum Erlöschen der Garantie führen, hätte dies - nach dem deutschen AGB-Gesetz - an dieser Stelle erwähnt werden müssen. Die Empfehlung, den mitgelieferten Kühler zu verwenden, ist nur so sinnvoll zu interpretieren, dass dieser Kühler so dimensioniert ist, dass er garantiert zum sicheren Betrieb der CPU geignet ist.
 
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Tsja bein diese Computer Daus (Saus) wurde es mich nicht wundern wenn da einer auf die Idee käme Köperlotion anstatt von WLP zu nehmen. :wall:

Schauts euch selber mal an....habt ihr das schon gepostet.....dann tuts mir herzlich Leid :d

http://www.hardwareschrott.de/
 
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Lol die Seite is gut vor allem das mit em Aufkleber is einfach nur ar***geil :ha
 
Ja mann war wohl ne Garantiesiegel die drauf bleiben sollte sonst.......:ha
 
jetzt sag ich euch mal was ich hab bei mir am anfang die titan wlp draufgehabt da war ich so bei 62°C VOLLAST jetzt hab ich die drauf die beim slk dabei war jetzt bin ich bei 56,5°C ASIII hatte ich noch nie ...
 
So jetzt mal Aufklärung....

AMD boxed Prozzis mussen mit dem beiliegenden Lüfter und Wärmeleitpad betrieben werden was aber nicht für OEM Prozzis gilt. Ferner verstosst AMD aussage nur einen bestimmten WLP zu benutzten auf Amerikanisches Recht, wie es hier aussieht k.a. Wie dem auch sei hier mal ne Link........http://ads.ad-flow.com/?DC=overclockers-bottom&DH=Y&TARGET=_blank


und hier auf Deutsch.....leider befindet sich dieser Bookmark etwas weiter unten bei mir und deswegen das Englische zuerst gelesen :(

http://www.planet3dnow.de/cgi-bin/newspub/viewnews.cgi?category=1&id=1051690872
 
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