Apple passt Gewährleistungsregelungen an EU-Recht an

mhab

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<p><img src="/images/stories/logos/apple_logo.gif" width="100" height="100" alt="apple logo" style="margin: 10px; float: left;" /></p>
<p>Das kalifornische Unternehmen Apple war in den vergangenen Monaten aufgrund seines Umgangs mit den europäischen Gewährleistungsrechten immer wieder in der Kritik, doch inzwischen hat das Unternehmen reagiert und entsprechende Änderungen eingeleitet. Vor wenigen Tagen überarbeitete Apple seine Bestimmungen und passte die Formulierungen an die Gesetze der EU an. Aber um was ging es bei diesem Streit zwischen europäischen Verbraucherschützern und dem Unternehmen überhaupt?</p>
<p>Kurz zusammengefasst, kritisierten einige Verbraucherschutzorganisationen die Art, wie Apple sein Garantieversprechen für die konzerneigenen Produkte auf den eigenen...<br /><br /><a href="/index.php/news/consumer-electronics/handys/26739-apple-veraendert-garantiebedingungen.html" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>
 
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Endlich. Das bisherige Verhalten Apples war nicht nur eine Unverschämtheit, sondern offensichtlich rechtswidrig.

Ein Hinweis nur: Im Rahmen der Gewährleistung muss der Kunde nach Ablauf der 6-monatigen Beweislastumkehr grundsätzlich nachweisen, dass der Fehler bereits zum Zeitpunkt des Kaufs ("Gefahrübergang") bestand. Insofern ist der Satz, der Kunde müsse nicht nachweisen, dass der Fehler bereits im ersten Jahr der Benutzung bestand, etwas missverständlich.
 
Im Text wird mal wieder grundsätzlich Gewährleistung (gesetzliches Recht des Verbrauchers gegen den Händler) und Garantie (freiwilliges/vertraglich zugesichertes Recht des Herstellers) durcheinander geworfen. Apple KANN die Gewährleistung nicht verändern und es steht außer frage, dass sie sich in ihren eigenen Stores (sprich wo Apple selbst Händler ist) daran halten müssen.
 
Gilt das auch für Geräte die letztes Jahr gekauft worden sind, oder erst ab die die ich ab der Änderung kaufe?
 
gilt das auch für Geräte die ich bei der Telekom, O2 oder so gekauft habe? Also die ich zu einem Vertrag dazu bekommen habe.
 
Um die übliche Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, muss das entsprechende Gerät aber in einem Apple Store oder im Apple Online Store gekauft worden sein.

:stupid:
Was ist denn der Unterschied zu den anderen Geräten, die aus Verträgen stammen oder bei Amazon oder wo anders gekauft wurden -_-
 
weil die Gewährleistung vom Verkäufer ausgeht.
Bei Amazon eben Amazon bei T-Mobile eben die.

Der Verkäufe muss die Gewährleistung geben nicht der Hersteller.
 
In dem Fall hat der Händler die 2 jährige gesetzliche Gewährleistung zu erbringen.

Gewährleistung ist nicht gleich Garantie.

Edit: Zu langsam.
 
Text wurde angepasst:

Und an alle Fachkräfte unter uns: Das ist kein juristisches Lehrkapitel, sondern eine aufs Nötigste herunter gebrochene Stellungnahme.

Wer mehr über Gewährl. vs. Garantie usw. lernen will, dem empfehle ich ein entspanntes Jurastudium oder Wikipedia :d
 
Zuletzt bearbeitet:
Sollten beanstandete Geräte jedoch innerhalb der Gewährleistung erkennbare optische Schäden haben
Wie lächerlich ist das bitte schön?
Was hat ein Kratzer mit einer defekten HDD/SSD zu tun wohl gar nichts. Apple macht sich in meinen Augen damit total lächerlich.

Ich denke dabei vor allem an iPhone.
 
Es geht sicherlich darum, eigenverschuldete Schäden auszuschließen. Aber bis da die genauen Regelungen von Apple klar sind, weiss keiner genaueres.

Sieh es mal andersherum: Sie könnten sich nach 6 Monaten auch stur auf die Beseislast zurückziehen. Und für einen großen Teil der typische. Hardwarefehler wie es Homebutton, Lautstärketaste usw. sind, wär das durchaus eine Verbesserung.

Aber wir müssen uns nicht darüber streiten, dass wir alle glücklicher wären, wenn sie statt so einem Mittelweg einfach die Garantie auf 2 Jahre raufsetzen. Der Grund dafür ist aber auch klar: Dann müsste JEDES Gerät gewartet werden und nicht nur die direkt bei Apple gekauften - das dürften nämlich die wenigsten sein.
 
Naja wieviel sie davon umsetzen "wollen" und wieviel sie letztendlich umsetzen wird sich zeigen.

Letztendlich hängt es immernoch vom Mitarbetier ab der den Fall entscheidet und wie seine Dienstanweisung in dem Fall lautet.
 
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