Finds nur ungewöhnlich, dass die Garantie kürzer als die Gewährleistung ist, bei vielen Herstellern ist das umgekehrt. Sofern sie denn von ihren Produkten überzeugt sind
Die Garantie besteht idR gegenüber dem Hersteller, die Gewährleistung gegenüber dem Verkäufer - das sind zwei komplett unterschiedliche Sachen.
In der Praxis besteht häufig beides, was zu einer Wahlmöglichkeit des Kunden führt. Als Kunde kann man über die Herstellergarantie das Produkt direkt an den Hersteller schicken und spart sich den Weg über die evtl. Zwischenstationen und Rechteabtretungen an Gewährleistungsrechten (wie sie einige verlangen, da Gewährleistungsrechte nicht automatisch "mitverkauft" werden).
Bei einer Herstellergarantie handelt es sich stets um ein freiwilliges Versprechen seitens des Herstellers an den Endkunden, die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem gewerblichen Verkäufer bestehen davon unabhängig nebenher.
Die Gewährleistung beträgt stets 2 Jahre (bei gewerblichem Verkauf an priv. Endverbraucher), nach 6 Monaten erfolgt hier die Beweislastumkehr, die Regelung besteht gesetzlich, geregelt werden Nachbesserungspflichten. Bei Gebrauchtwaren ist die Gewährleistung per AGB auf 12 Monate verkürzbar.
Eine Garantie ist stets freiwillig und beweislastunabhängig, da es sich um eine einseitiges Versprechen handelt und vertraglicher Natur, geregelt werden idR Schadensersatzansprüche.
Apple kann also problemlos 1 Jahr Garantie geben. Um die 2 Jahre Gewährleistung aber kommen sie abseits von Gebrauchtwaren nicht drum herum.