BUFUMAN
Enthusiast
Sehr geehrte Asus Supporter,
leider habe ich seit dem ersten Tag der Nutzung einen Mangel bei den Spannungswerten egal welchen Wert manuell festgelegt wird ist dieser immer +0.055V höher d.h. ohne Messgerät weiß ich nicht was anliegt.
Ich hatte aufgrund der Beweislastumkehr 15 Tage nach Erhalt des MB Asus angeschrieben. Dort hieß es das noch einiges nicht ausgereift ist etc. Sie baten mich um Geduld um auf neue Uefi Versionen zu warten. Ich habe nun fast 1 Jahr gewartet, es hat sich nichts geändert.
Gestern habe ich mein Mainboard zu meinem Händler gebracht und Gewährleistungsanspruch ausgesprochen. Das MB war in OVP inkl. Kompletten Zubehör und der harten Plastkiverpackung die gegen verrutschen etc. schützen soll. Anscheinend soll der PnP Cap fehlen. Ich habe diesen nicht mehr und ich würde nun per Mail aufgefordert diesen unverzüglich nach zu liefern.
Hier die Email:
Sehr geehrter Herr xxxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Wir bedauern sehr, dass der gelieferte Artikel Grund zur Reklamation bietet.
Nach Rücksprache mit unserem Store wurde uns mitgeteilt, dass sich das PNP-Cap zum Schutz des CPU-Sockels nicht auf dem Mainboard befand. Bitte reichen Sie uns dieses Cap unverzüglich nach.
Die Gewährleistung wird durch den Gesetzgeber gefordert und ist dementsprechend klar geregelt. Sie deckt ausschließlich Mängel ab, die bereits bei Auslieferung eines Artikels vorhanden waren. Die von Ihnen eingereichten Bilder sind kein Nachweis für einen anfänglichen Fehler am Gerät.
Des Weiteren kommen wir selbstverständlich gern im Falle einer Gewährleistungssache unseren gesetzlichen Pflichten als Händler nach. Der Gesetzgeber sieht hierfür
jedoch die Nachweispflicht ab dem 7. Monat nach Kauf beim Kunden.
Wir möchten Sie daher um einen Nachweis bitten, dass es sich bei dem Mangel, um einen bereits bei Auslieferung bestehenden Mangel handelt. Nur bei einem
erfolgten Nachweis liegt tatsächlich ein Gewährleistungsfall vor.
Sie haben zwar Recht, dass der Käufer im Gewährleistungsfall vom gesetzlichen Grundsatz her das Wahlrecht zwischen der Beseitigung eines Mangels und der Lieferung einer Ersatzsache hat. Dieses Wahlrecht ist jedoch gemäß § 439 Abs. 3 BGB ausgeschlossen, wenn eine der Alternativen für den Verkäufer nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Eine Reparatur ist für unser Unternehmen in der Regel erheblich günstiger als die Lieferung einer Ersatzsache, da wir die defekte Ware in den meisten Fällen an den Hersteller weiterleiten können und dieser die Kaufsache wegen seiner Garantieverpflichtung gegenüber dem Käufer kostenfrei repariert. Nach der Rechtsprechung kann dem Verkäufer die teurere Alternative dann nicht zugemutet werden, wenn deren Kosten um mehr als 10-20% über der günstigeren Nacherfüllungsalternative liegen.
Wir werden das Mainboard an den Hersteller zur Nachbesserung weiterleiten und uns einen schnellstmöglichen Abschluss der Reklamation bemühen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bitte schließen Sie bei Antworten immer die gesamte Korrespondenz mit ein.
Mit freundlichen Grüßen
S. Adolph
Customer Happiness
Cyberport
Wer sagt das ich OVP und PnP Cap aufbewahren muss.
Ich benötige euren Rat. Vielen Dank
leider habe ich seit dem ersten Tag der Nutzung einen Mangel bei den Spannungswerten egal welchen Wert manuell festgelegt wird ist dieser immer +0.055V höher d.h. ohne Messgerät weiß ich nicht was anliegt.
Ich hatte aufgrund der Beweislastumkehr 15 Tage nach Erhalt des MB Asus angeschrieben. Dort hieß es das noch einiges nicht ausgereift ist etc. Sie baten mich um Geduld um auf neue Uefi Versionen zu warten. Ich habe nun fast 1 Jahr gewartet, es hat sich nichts geändert.
Gestern habe ich mein Mainboard zu meinem Händler gebracht und Gewährleistungsanspruch ausgesprochen. Das MB war in OVP inkl. Kompletten Zubehör und der harten Plastkiverpackung die gegen verrutschen etc. schützen soll. Anscheinend soll der PnP Cap fehlen. Ich habe diesen nicht mehr und ich würde nun per Mail aufgefordert diesen unverzüglich nach zu liefern.
Hier die Email:
Sehr geehrter Herr xxxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
Wir bedauern sehr, dass der gelieferte Artikel Grund zur Reklamation bietet.
Nach Rücksprache mit unserem Store wurde uns mitgeteilt, dass sich das PNP-Cap zum Schutz des CPU-Sockels nicht auf dem Mainboard befand. Bitte reichen Sie uns dieses Cap unverzüglich nach.
Die Gewährleistung wird durch den Gesetzgeber gefordert und ist dementsprechend klar geregelt. Sie deckt ausschließlich Mängel ab, die bereits bei Auslieferung eines Artikels vorhanden waren. Die von Ihnen eingereichten Bilder sind kein Nachweis für einen anfänglichen Fehler am Gerät.
Des Weiteren kommen wir selbstverständlich gern im Falle einer Gewährleistungssache unseren gesetzlichen Pflichten als Händler nach. Der Gesetzgeber sieht hierfür
jedoch die Nachweispflicht ab dem 7. Monat nach Kauf beim Kunden.
Wir möchten Sie daher um einen Nachweis bitten, dass es sich bei dem Mangel, um einen bereits bei Auslieferung bestehenden Mangel handelt. Nur bei einem
erfolgten Nachweis liegt tatsächlich ein Gewährleistungsfall vor.
Sie haben zwar Recht, dass der Käufer im Gewährleistungsfall vom gesetzlichen Grundsatz her das Wahlrecht zwischen der Beseitigung eines Mangels und der Lieferung einer Ersatzsache hat. Dieses Wahlrecht ist jedoch gemäß § 439 Abs. 3 BGB ausgeschlossen, wenn eine der Alternativen für den Verkäufer nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich ist. Eine Reparatur ist für unser Unternehmen in der Regel erheblich günstiger als die Lieferung einer Ersatzsache, da wir die defekte Ware in den meisten Fällen an den Hersteller weiterleiten können und dieser die Kaufsache wegen seiner Garantieverpflichtung gegenüber dem Käufer kostenfrei repariert. Nach der Rechtsprechung kann dem Verkäufer die teurere Alternative dann nicht zugemutet werden, wenn deren Kosten um mehr als 10-20% über der günstigeren Nacherfüllungsalternative liegen.
Wir werden das Mainboard an den Hersteller zur Nachbesserung weiterleiten und uns einen schnellstmöglichen Abschluss der Reklamation bemühen.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Bitte schließen Sie bei Antworten immer die gesamte Korrespondenz mit ein.
Mit freundlichen Grüßen
S. Adolph
Customer Happiness
Cyberport
Wer sagt das ich OVP und PnP Cap aufbewahren muss.
Ich benötige euren Rat. Vielen Dank
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