Ausziehen mit 18 in der Ausbildung

Wenn ich mich nicht total Irre steht dir bis zu deinem 25. geb das Kindergeld zu.

oder bis zum abschluss der berufsausbildung. weiter nicht. nach seinem abschluss sollte das kindergeld abgemeldet werden. sollte vater staat rausfinden, dass kindergeld immernoch gezahlt wurde, obwohl es bereits beendet ist, muss das geld zurückgezahlt werden. kann über den zeitraum teuer werden!

wohngeld steht dir auf jeden fall noch zu in der ausbildung und sozialhilfe kann auch möglich sein, die mietkostenzuschüsse geben.

zuständig für sämtliche dinge dieser art sind die landratsämter. dort solltest du dich informieren. du kannst bei der wohngeldstelle beginnen, da kommt für geringverdiener immer was raus und an selber stelle kannst du dich auch über sonstige dinge informieren.

im forum ist der falsche platz für solche fragen, da hier keiner zu 100% etwas genaues weiß.
beim landratsamt ist es im gegenteil dazu deren job.
 
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oder bis zum abschluss der berufsausbildung. weiter nicht.

Also soweit ich weiß erst nach beendigung der zweiten berufsausbildung. Klingt komisch, liegt aber vielleicht daran das es viele gibt die ihre erste ausbildung doch abbrechen weil irgendwas nicht stimmt (zu schwer, mieses arbeitklima, falscher beruf, ...)
 
ich dachte nach abschluss der ersten berufsausbildung. von abbruch spricht niemand.
 
hm, das könnte auch sein: entweder nach erfolgreicher beendigung der ersten Ausbildung, oder nach beendigung der zweiten (egal ob erfolgreich oder nicht).
 
Hab jetzt nur die erste Seite überflogen.
Will auch nur kurz sagen das ich 2000 auch in der Ausbildung erstes Jahr
ausgezogen bin. Ich hab kein Kindergeld und auch keine Zuschüsse bekommen
obwohl ich damals mit meiner damaligen Freundin und unserem Kind zusammen
gewohnt hab. Sie hat was bekommen, ich aber nicht. Ich hab auch wenns DM und
keine € waren bestimmt keine 800€ (1400-1600DM) bekommen.

Drück dir aber die Daumen das bei dir was rausspringt.
 
wohngeld und sozialhilfe kriegst du mit sicherheit nicht, kP wie nemesys da drauf kommt. sowas kriegt man nur, wenn man über 25 ist (oder erziehungsberechtigte "fort" sind) und auch nur dann in seltenen fällen.

kindergeld hingegen schon, wobei ich nicht weiss ob es dir noch zusteht. aber ab 18 (wenn es einem zusteht) kann man beantragen, dass es direkt auf dein konto geht.

ein bsp von mir: freundin in der ausbildung, 550€ netto + 180€ kindergeld, ich student, 150€ bafög + 180€ kindergeld, kein anspruch auf wohngeld (hatten wir beide gestellt), kein anspruch auf sozialhilfe oder ähnliches, da beide unter 25
 
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