Nemesys
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Wenn ich mich nicht total Irre steht dir bis zu deinem 25. geb das Kindergeld zu.
oder bis zum abschluss der berufsausbildung. weiter nicht. nach seinem abschluss sollte das kindergeld abgemeldet werden. sollte vater staat rausfinden, dass kindergeld immernoch gezahlt wurde, obwohl es bereits beendet ist, muss das geld zurückgezahlt werden. kann über den zeitraum teuer werden!
wohngeld steht dir auf jeden fall noch zu in der ausbildung und sozialhilfe kann auch möglich sein, die mietkostenzuschüsse geben.
zuständig für sämtliche dinge dieser art sind die landratsämter. dort solltest du dich informieren. du kannst bei der wohngeldstelle beginnen, da kommt für geringverdiener immer was raus und an selber stelle kannst du dich auch über sonstige dinge informieren.
im forum ist der falsche platz für solche fragen, da hier keiner zu 100% etwas genaues weiß.
beim landratsamt ist es im gegenteil dazu deren job.