Wer seinen Gebrauchtwagen verkaufen will, sollte einige Regeln beachten, damit er nicht über den Tisch gezogen wird:
• Das Auto nie per Handschlag kaufen oder verkaufen! Immer einen schriftlichen Kaufvertrag abschließen, dessen Inhalt später notfalls eingeklagt werden kann. Den "Vertrag zum Vertragen" gibt es unter
www.autobild.de im Internet.
• Unbedingt Datum und Uhrzeit der Übergabe im Vertrag festhalten. Damit das erste Bußgeld nach dem Kauf gleich an die richtige Adresse geschickt werden kann.
• Keine einseitigen Streichungen zulassen. Wenn etwas unklar ist, in jedem Fall schriftlich darauf hinweisen, was der Verkäufer tatsächlich bestätigen kann. Keine Zusicherungen wie "unfallfrei" machen, wenn der Verkäufer dies nicht sicher weiß.
• Nur Bares ist Wahres. Akzeptieren Sie keine Schuldscheine, Überweisungen, Raten- und Teilzahlung oder Kreditkarten. Und nicht von einem Geld-Bündel täuschen lassen – sind die Scheine echt? (mit eigenem Geld vergleichen).
• Besser ist es, den Gebrauchten vor dem Verkauf abzumelden und dies allen Interessenten mitzuteilen. Mögliche Käufer können dann die nötigen Kurzzeit-Kennzeichen (§ 28 StVZO) mitbringen. Sie gelten fünf Tage (inkl. Tag des Antrags) und kosten mit Gebühren ab etwa 20 Euro. Wichtig: Auf die Deckungszusage achten!
• Die Abmeldung sofort der Zulassungsstelle und der Versicherung mitteilen. Dann endet die Steuerpflicht, und der Versicherungsvertrag ruht bis zur Anmeldung eines neues Wagens – in der Regel ein Jahr lang ohne Verlust des Schadenfreiheitsrabatts. Tipp: Diese Ruhezeit bei der Versicherung erfragen.
• Wird ein zugelassenes Fahrzeug verkauft, muss das sofort der Zulassungsstelle gemeldet werden, sonst läuft die Kfz-Steuer weiter. Ein formloser Brief mit Kopie des Kaufvertrags genügt.
• Immer Personalausweis und Führerschein (unabdingbar für die Probefahrt!) des Käufers überprüfen und miteinander vergleichen. Bei Abweichungen oder fadenscheinigen Erklärungen lieber auf den Verkauf des Autos verzichten.