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Nach dem Amoklauf von Emsdetten, bei dem der 18jährige Sebastian B. seine frühere Realschule überfallen und fünf Menschen zum Teil schwer verletzt hatte, bevor er Selbstmord beging, geht die politische Diskussion um das Verbot der so genannten "Killerspiele" mit unveränderter Härte weiter. In seiner gestrigen Sitzung hat das bayerische Kabinett eine erneute Bundesratsinitiative für ein "Killerspiele"-Verbot beschlossen. "Killerspiele gehören in Deutschland verboten. Das sind unverantwortliche und indiskutable Machwerke, die in unserer Gesellschaft keinen Platz haben dürfen", so der Kommentar des bayerischen Ministerpräsidenten Edmund Stoiber. Weiter führte er aus: "Es geht um den Schutz unserer Kinder. Wer künftig virtuelle Killerspiele herstellt oder verbreitet, muss damit rechnen, dass er hart bestraft wird und zwar mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr."
Auch Gotcha, Paintball und Laserdome im Fadenkreuz
Klarer wird nun auch, was in Bayern unter "Killerspielen" verstanden wird. Demnach rücken neben Gewalt verherrlichenden PC- und Videospielen auch real nachempfundene Action-Spiele wie Gotcha, Paintball oder Laserdome ins Fadenkreuz. Laut Bayerns Familienministerin Christa Stewens ist ein umfangreiches Maßnahmenpaket in Planung. Die Kernpunkte:
- Verbot virtueller Killerspiele im Strafgesetzbuch
- Verbot real nachempfundener Killerspiele wie Gotcha, Paintball oder Laserdrome im Ordnungswidrigkeitenrecht
- Verbot offensichtlich schwer jugendgefährdender Filme und Computerspiele
- Vermiet- und Verleihverbot indizierter jugendgefährdender Filme und Computerspiele
500.000 Euro Strafe
Zudem sollen Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz künftig härter bestraft werden. So sieht die Initiative eine Erhöhung des Bußgeldrahmens von bislang 50.000 Euro auf 500.000 Euro vor. Gleichzeitig will das bayerische Kabinett auch im Internet gegen "Killerspiele" vorgehen. Künftig soll durch eine Pflicht zur Kennzeichnung die Eignung von Internetangeboten für ein bestimmtes Alter angegeben werden. Außerdem soll die Zuständigkeit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) auf jugendgefährdende Online-Angebote für Handys ausgedehnt werden um die Verbreitung der sogenannten "Gewaltvideos" einzudämmen.
Stärkere Überwachung der USK
Erneuert wird auch die Kritik an der Freiwilligen Selbstkontrolle. Stewens fordert gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen, konkret die Unabhängigkeit, Sachkunde und Pluralität der Prüfer, die Verpflichtung der Prüfer zu Beratung und Schulung oder die vollständige Sichtung des Mediums bei erheblicher Jugendbeeinträchtigung bzw. -gefährdung. Durch Einführung einer Zertifizierung dieser Voraussetzungen durch die Obersten Landesjugendbehörden soll die Überwachung der Selbstkontrolle verbessert werden.
Ein Jahr Haft
Im Gespräch mit "Spiegel Online" präsentierte CSU-Politiker Beckstein bereits Ende letzten Jahres die Vorstellungen der Bayerischen Staatsregierung über die gesetzliche Regelung des Verbots von "Killerspielen". Demnach soll im Strafrecht der Gewaltdarstellungs-Paragraph 131 verschärft werden. Hier gilt bislang die Regelung, dass derjenige mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe rechnen muss, der Inhalte verbreitet oder herstellt, die "grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt". Den Ermessenspielraum, der in den Worten "verherrlichen" und "verharmlosen" liegt, will Beckstein massiv einengen. Er legt den Fokus auf das "aktive Handeln des Spielers". In Becksteins Entwurf heißt es: "Wer Computerspiele, die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen auszuüben, verbreitet, ...herstellt, bezieht, liefert ..., wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft."
http://www2.onspiele.t-online.de/dyn/c/00/00/91/7302858.html
Auch Gotcha, Paintball und Laserdome im Fadenkreuz
Klarer wird nun auch, was in Bayern unter "Killerspielen" verstanden wird. Demnach rücken neben Gewalt verherrlichenden PC- und Videospielen auch real nachempfundene Action-Spiele wie Gotcha, Paintball oder Laserdome ins Fadenkreuz. Laut Bayerns Familienministerin Christa Stewens ist ein umfangreiches Maßnahmenpaket in Planung. Die Kernpunkte:
- Verbot virtueller Killerspiele im Strafgesetzbuch
- Verbot real nachempfundener Killerspiele wie Gotcha, Paintball oder Laserdrome im Ordnungswidrigkeitenrecht
- Verbot offensichtlich schwer jugendgefährdender Filme und Computerspiele
- Vermiet- und Verleihverbot indizierter jugendgefährdender Filme und Computerspiele
500.000 Euro Strafe
Zudem sollen Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz künftig härter bestraft werden. So sieht die Initiative eine Erhöhung des Bußgeldrahmens von bislang 50.000 Euro auf 500.000 Euro vor. Gleichzeitig will das bayerische Kabinett auch im Internet gegen "Killerspiele" vorgehen. Künftig soll durch eine Pflicht zur Kennzeichnung die Eignung von Internetangeboten für ein bestimmtes Alter angegeben werden. Außerdem soll die Zuständigkeit der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) auf jugendgefährdende Online-Angebote für Handys ausgedehnt werden um die Verbreitung der sogenannten "Gewaltvideos" einzudämmen.
Stärkere Überwachung der USK
Erneuert wird auch die Kritik an der Freiwilligen Selbstkontrolle. Stewens fordert gesetzlich festgelegte Mindestanforderungen, konkret die Unabhängigkeit, Sachkunde und Pluralität der Prüfer, die Verpflichtung der Prüfer zu Beratung und Schulung oder die vollständige Sichtung des Mediums bei erheblicher Jugendbeeinträchtigung bzw. -gefährdung. Durch Einführung einer Zertifizierung dieser Voraussetzungen durch die Obersten Landesjugendbehörden soll die Überwachung der Selbstkontrolle verbessert werden.
Ein Jahr Haft
Im Gespräch mit "Spiegel Online" präsentierte CSU-Politiker Beckstein bereits Ende letzten Jahres die Vorstellungen der Bayerischen Staatsregierung über die gesetzliche Regelung des Verbots von "Killerspielen". Demnach soll im Strafrecht der Gewaltdarstellungs-Paragraph 131 verschärft werden. Hier gilt bislang die Regelung, dass derjenige mit bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe rechnen muss, der Inhalte verbreitet oder herstellt, die "grausame oder sonst unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen in einer Art schildert, die eine Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttätigkeiten ausdrückt". Den Ermessenspielraum, der in den Worten "verherrlichen" und "verharmlosen" liegt, will Beckstein massiv einengen. Er legt den Fokus auf das "aktive Handeln des Spielers". In Becksteins Entwurf heißt es: "Wer Computerspiele, die es den Spielern als Haupt- oder Nebenzweck ermöglichen, eine grausame oder die Menschenwürde verletzende Gewalttätigkeit gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen auszuüben, verbreitet, ...herstellt, bezieht, liefert ..., wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft."
http://www2.onspiele.t-online.de/dyn/c/00/00/91/7302858.html