BGH-Urteil: In-App-Kaufaufforderungen für Kinder unzulässig

Stegan

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<p><img src="/images/stories/logos/rechtsstreit.jpg" alt="rechtsstreit" style="margin: 10px; float: left;" height="100" width="100" />Ein Urteil, das zwar einige Eltern erfreuen dürfte, aber weitreichende Folgen für eine gesamte Branche haben könnte: Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vsbv) hatte gegen den Spiele-Publisher Gameforge geklagt, da dieser in seinem Onlinespiel „Runes of Magic“ Minderjährige, die noch nicht vertragsfähig sind, direkt zum Kauf animiert haben soll. Erst gestern erwirkte der Verband <a href="index.php/news/allgemein/wirtschaft/27170-vodafone-darf-nicht-mehr-fuer-qgrenzenloses-surfenq-werben.html">einen entscheidenden Sieg gegen Vodafone</a>. Der Mobilfunkanbieter darf nicht mehr mit dem Zusatz „grenzenloses Surfen“ werben. Im jüngsten Fall hatte...<br /><br /><a href="/index.php/news/allgemein/wirtschaft/27171-bgh-urteil-in-app-kaufaufforderungen-fuer-kinder-unzulaessig.html" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>
 
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Finde es auch nicht okay, in einer App dazu aufgefordert zu werden, Kinder zu kaufen.
 
Bei den Beträgen, sollte das Ganze doch eh unters Taschengeld fallen oder dürfen die Kinder dann zukündtig auch keine Schokolade etc. mehr kaufen weil diese beworben wird? xD
Dazu kommt die Aufsichtspflicht der Eltern kp wie das bei anderen Geräten geregelt ist, aber z.B. Unter iOS kann man die inAppmKäufe deaktiveren bzw. man gibt dem Kind nur Guthaben x als Gutschrift auf ihr Guthabenkonto. Somit können sie bei 15€ eben auch nur diese 15€ ausgeben.
Wer bitte hinterlegt einem 15 jährigen Kind eine Kreditkart bzw. die eigenen Kontodaten!
 
Wieso wird dann nicht endlich auch Jamba verboten? Bzw. Viva müsste man da dann auch gleich mitverbieten, das ist ja nur noch eine Klingelton-Logo-Fake-App-Verkaufsplattform.
 
Bei den Beträgen, sollte das Ganze doch eh unters Taschengeld fallen oder dürfen die Kinder dann zukündtig auch keine Schokolade etc. mehr kaufen weil diese beworben wird? xD
Dazu kommt die Aufsichtspflicht der Eltern kp wie das bei anderen Geräten geregelt ist, aber z.B. Unter iOS kann man die inAppmKäufe deaktiveren bzw. man gibt dem Kind nur Guthaben x als Gutschrift auf ihr Guthabenkonto. Somit können sie bei 15€ eben auch nur diese 15€ ausgeben.
Wer bitte hinterlegt einem 15 jährigen Kind eine Kreditkart bzw. die eigenen Kontodaten!

Manche Spiele biete Käufe von 99€ und mehr. Das geht weit übers Taschengeld hinaus.

Finde aber auch das Kinder nur Prepaid Tarife haben sollten ohne Kontodaten, dann kann da nicht so viel passieren (natürlich ohne auto Aufladefunktion).
 
gute sache...gibt aber sehr viele wichtigere sachen wo der bgh mal was machen müsste ^^
 
In einer App sollten keine Konto-Daten ungeschützt hinterlegt sein, da sonst durch Manipulation der App oder unbefugten Zugriff Zahlungen durch geführt werden könnten. Früher gab es dafür Internet-Dialer.

Ein Spiel, dass von Konzept und Schwierigkeitsgrad her darauf aufgebaut ist, viele Gegenstände zu kaufen, sollte nicht in der einzelnen Transaktion für 1,50 € sondern seinem Gesamtumsatz von z.B. 60 € bewertet werden. Das fällt dann auch nicht mehr unter den Taschengeldparagraphen.

Ein Familien-Telefon sollte verschiedene Benutzerkonto-Typen mit Einstellungen für den Marktplatz unterstützen, z.B. nicht geschäftsfähig, eingeschränkt geschäftsfähig, voll geschäftsfähig, verknüpft mit Prepaid-Konto etc..

Manche Erfahrungen müssen Kinder auch selbst machen, damit ihnen einen Licht aufgeht, welchen Gegenwert sie durch virtuelle Gegenstände für reales Geld bekommen. Diese Summe müssen Eltern frei bestimmen und kontrollieren können.

Free-to-play-Angebote müssen dann nicht zwangsläufig aussterben.
 
Hätte er das Geld lieber in eine Deutschnachhilfe gesteckt :fresse2:
 
Weil ich es schaffe, Kommas in einem Satz unterzubringen, sodass man ihn auch lesen kann? :stupid:
Was hat das mit Depressionen zu tun? Seit wann gibts dagegen Kurse? Emo-Treffen?
 
Zuletzt bearbeitet:
Weil du eben keinen Anti-Depressionskurs besucht hast
 
Jaja. Du warst doch das letzte Mal nicht im Kurs. Schwänzer!
 
Zuletzt bearbeitet:
Achwas, ich würde einfach eines in der Nachbarschaft klauen. Es gibt nichts schlimmeres, als selber Kinder zu haben, gell? :p
 
joah und das dumme, ich sprech aus Erfahrung :fresse:
 
Finde das Urteil in Ordnung. So werden wenigstens die Kiddies nicht so schnell Ihr Taschengeld los oder hängen den Eltern heulend am Rockzipfel. Und da Gameforge so oder so bekannt ist das es einige Spiele schon vorweg "Kaputtgepacht" hat ,ist es um so besser.
Ich hoffe nur das Gameforge sein Geschäftsmodell grundlegend überdenkt.
 
Dieses Urteil könnte das ganze Genre zerstören! Ich hoffe das sie das noch abwenden können. Wenn die Eltern ihre Kinder nicht im Griff haben ist das deren Schuld, sie haben immerhin eine Beaufsichtigungspflicht! Ich habe selber als Kind viele solcher pay2win Spiele gespielt und hab trotzdem kein Geld dafür ausgegeben einfach weil ich dementsprechend von meinen Eltern erzogen wurde und sie darauf acht gegeben haben. In meinen Augen is das Urteil schwachsinn, da eben locker 50% oder mehr der Spieler Minderjährige sind und somit ein riesen Teil der Kunden einfach flöten gehen könnte!
 
Wenn es nach mir geht können die ganzen Spiele ruhig pleite gehen. Ich halte nichts von "kostenlosen" Spielen, die nicht kostenlos sind.

Außerdem verstehe ich nicht, wieso jeder denkt, dass die jetzt gleich alle Bankrott gehen. Wurde der Text nicht zu Ende gelesen? Da steht doch, dass das eigentlich Problem nur ist, dass die "Kauft das!" schreieben statt "Guckt euch das mal an!".
Das eben ändern und alles ist wieder in Butter. (Was ich wiederum schade finde, da ich wie bereits gesagt dieses Geschäftsmodell ziemlich scheiße finde.)


Weiß jemand einen Link, wo man sich das Urteil genau durchlesen kann? Diese News ist ja eher zum allgemeinen Informieren gedacht und nicht, um den genauen Wortlaut wiederzugeben. ;)
 
Offensichtlich nicht. Andererseits würde es wie von alleine gehen, wenn du es sonst drauf hättest. Man muss ja nicht absolut fehlerfrei schreiben, ein paar Kommas mehr hätten deinen Satz auch ohne mehrmaliges Lesen verständlich gemacht ;)
 
Da geht mal ein Satz grammatikalisch stark daneben und ich darf mir wieder was von den Herren Professoren was anhören. Nichts anderes zu tun?
 
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