Brandloch in C2D

TunisDream

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Hallo,

ich habe eine technische Frage.

Was müsste passieren, damit ein Intel Core 2 Duo E6600 auf einem Gigabyte P45 Board ein Brandloch verpasst bekommt?

Meines wissens nach geht das doch durch die ganzen Intel Schutzmechanismen überhaupt nicht mehr?

Hintergrund ist, dass ich vor langer Zeit einen PC verkauft habe der einwandfrei funktioniert hat und der Käufer nun per Anwalt behauptet, das Teil hätte nen Brandloch gehabt.
 
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Bei Intel funktioniert das ganz gut. Die C2D schalten den Rechner im schlimmsten Fall aus. Die AMDs haben gern mal gebruzelt.

Darauf brauchste dich nicht einlassen.
 
Ich bräuchte dafür irgendwie eine Quelle, die man vor Gericht als Beweis nehmen könnte. Also irgendwas vielleicht von intel? Hab schon gegoogelt aber nix brauchbares gefunden
 
Hast du selbst keinen Anwalt/Rechtschutzversicherung?
Bist du als offizieller Verkäufer tätig gewesen oder war das anders?
 
In der Beschreibung zum Mainboad wird stehen das sich der PC abschaltet wenn Temperatur XY erreicht wird. Das sollte schon genügen.
 
Doch hab nen Anwalt, aber ich finde der macht das nicht so besonders.
Ich hab den PC privat bei ebay verkauft. Das war so ein Polizist, der das Teil in seine Dienststelle gebracht hat zum prüfen (also der Käufer). Ich finde es wirklich sehr dreist, dass mir unterstellt wird ich hätte einen PC mit Brandloch verkauft. FOtos gabs bis jetzt nicht zu sehen. Denn dann müsten ja Mainboard und der Kühler Spuren vom "Brand" aufweisen.
 
Ich bräuchte dafür irgendwie eine Quelle, die man vor Gericht als Beweis nehmen könnte. Also irgendwas vielleicht von intel? Hab schon gegoogelt aber nix brauchbares gefunden

Was willst du denn überhaupt beweisen? Ausschlaggebend wird sein, wie die Sache zum Zeitpunkt der Übereignung an den Käufer war, also ob da alles einwandfrei war. So wie ich das lese, behauptet der Anwalt des Käufers, dass die Sache eben schon mit Mängeln übereignet war, dann bist du nämlich als Verkäufer in der Pflicht. Zu beweisen wird also bleiben, dass die Sache zum Zeitpunkt der Übereignung ohne Mängel war oder eben nicht.
Je nachdem wie lange das her ist, wird ein Richter wohl dem einen oder dem anderen mehr Glauben schenken. Wenn das jetzt 1/2 Jahr her ist und der Mensch sich erst jetzt rührt, wird er sich auch die Frage gefallen lassen müssen, warum er erst jetzt damit kommt.
 
Und genau das ist der Punkt. Unterstellen kann man viel, aber man muss es auch nachweisen können.

Wenn der Käufer weiter auf den Unterstellungen beharrt und noch mehr Druck macht, solltest du unbedingt einen Anwalt einschalten. Weise ihn aber vorerst darauf hin, dass er bitte Beweisfotos liefern soll.
 
Erzählen kanns ja jeder. "Pics or it didn't happen" :) Danach kann man dann auch Urteilen obs wirklich durch eine Überhitzung oder sonstwas geschehen sein könnte. Normal darf da aber nix passieren. Wenn ich mich recht entsinne sind die Schutzmechanismen inzwischen auch in der Hardware ausgeführt und nicht im BIOS (wies zu Anfang war).

Das einzige was vielleicht schmoren könnte wäre das Board.
 
Zeugen wären meine Schwiegermutter und meine Frau die unter anderem mitbekommen hat, dass ich dem Typen am Telefon damals vorgeschlagen habe den PC zurück zu senden. Der wollte aber erst sein Geld.

Aber ich weiss nicht, ob meine Frau oder Schwiegermutter als glaubwürdige Zeugen vor Gericht hilfreich sind?
 
Mein alter C2D E6300 ist immer aus gegangen bis ich gemerkt habe das nur 3 von 4 Pins am Kühler eingerastet waren und er deshalb zu warm geworden ist.

Was soll das überhaupt werden? Verlange doch erstmal Beweise.
 
Erstmal zum Rechtlichen:
Wenn du die Gewährleistung und Garantie wirksam ausgeschlossen hast, kann dir der Anwalt gar nix, außer du hast wissentlich das Brandloch verschwiegen.

Eine Klausel a´ la "Privatverkauf, keine Gewährleistung oder Garantie", wie sie meist auf Internetplattformen verwendet wird, reicht dafür meist schon aus.
Das Landgericht Osnabrück (Az. 12 S 555/05).

Dann das Technische:

8.1 Over-Voltage Protection (OVP) (PROPOSED)
OVP is proposed to protect the processor from high voltage damage that may lead to failure, or a reduced processor life span. The OVP circuit is to monitor Vcc for an overvoltage condition at the defined regulation lands. This voltage must never exceed VID+200 mV under any condition and operation above this level defines an OVPviolation. In the event of an OVP violation, the Vcc VR low side MOSFETs should be driven on to protect the processor and the VR should de-assert VR_READY to shut.....
Quelle: http://developer.intel.com/Assets/PDF/designguide/313214.pdf

Kurz gesagt: wenn zuviel Spannung anliegt, wird das System notabgeschaltet.
 
mir kommt diese schilderung hier auch verdammt bekannt vor, nur ist doe story mittlerweile sicherlich 1-2 jährchen her..........
 
Es soll tatsächlich bei einigen Versionen des Sockel775 Probleme mit den Kontakten geben, die zu einer Überhitzung der CPU-Anschlüsse führen können, sodass sich diese auf der CPU-Unterseite verfärben.
Besonders soll das Phänomen beim Übertakten auftreten...
 
... Das war so ein Polizist, der das Teil in seine Dienststelle gebracht hat zum prüfen (also der Käufer). ....

Ich lach' mich scheckig!

Wenn sich dir gegenüber jemand als Polizist ausgibt, dann lass das erst einmal prüfen. Das ist dein gutes Recht und sollte kein Problem sein. Gehe einfach zur Polizei und frage nach. Das hat für dich auch keine negativen Konsequenzen. Das ist dein Recht als Staatsbürger.

Wenn es kein Polizist ist (wovon ich ausgehe), dann zeige den Typen gleich an Ort und Stelle wegen Amtsanmaßung an. Du hast kein Ärger damit, denn das ist kein Zivilprozess - das macht alles der Staatsanwalt.... und der Typ wird sich garantiert wünschen, nie auf die Idee gekommen zu sein, sich jemals als Polizist auszugeben. Böser Fehler...sehr böser Fehler von ihm....
 
Für ein Brandloch muss man mächtig mitwirken und das ist nicht nur Übertakten. Ich würde selber in die Offensive gehen, dass er nicht sorgsam damit umgegangen ist. Selbst bei dem PC von einem Unbekannten, wo ein Metallstück hinter das Board gefallen ist und es gebrannt hat, ist kein Loch entstanden. Wenn man etwas beanstandet, dann nimmt man Kontakt direkt zum Verkäufer auf und geht nicht gleich zum Anwalt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Verfolg das mal weiter hier.

Kommt mir alles ziemlich an den Haaren herbeigezogen vor.
Vor allem wegen einem Schaden von vielleicht 150 Euro so ein Theater machen ... unglaublich.
 
Die Overheat Protection ist sehr wirkungsvoll. Habe noch kein S775 gesehen, der durch Overheat abgebrannt ist. Und noch keinen dessen Kontakte abgebrannt waren.
Und ich reparier jährlich 1000 - 1500 Maschinen seid einigen Jahren.
 
Ich hatte schon einen 3GHz Pentium D mit drei überhitzten Pads...
 
Wenn das jetzt 1/2 Jahr her ist und der Mensch sich erst jetzt rührt, wird er sich auch die Frage gefallen lassen müssen, warum er erst jetzt damit kommt.

:bigok: das reicht eigentlich schon. Dir passiert da nix.

Und das der Polizist ist... :lol:
Mein TT-Trainer ist einer.. und er sagte mir mal das er sich mit "Polizeikommissar" nur während der Arbeitszeit "vorstellen" darf, und auch nur wenns "passend" ist.
 
das is schon länger her. die story gabs im rund um den marktplatz doch mal.


€: hab grade mal gesucht, aber habs nicht gefunden. Finde es merkwürdig, dass du ständig irgendwelche probleme hast und vorallem bei ebay. wie wäre es, wenn du die Plattform einfach meidest? ihr scheint nicht füreinander geschaffen zu sein
 
Zuletzt bearbeitet:
Denk auch dran dass du als Privatverkäufer bei Ebay keine gesetzliche Gewährleistung zu übernehmen hast. Anzeigen kann er dich also schon gar nicht, nur einen zivilrechtlichen Streit vom Zaun brechen, in dem *er selbst* beweisen muss dass der Artikel zum Verkaufszeitpunkt schon beschädigt war. Was ihm, wenn der Verkauf wirklich schon über ein Jahr zurückliegt, wohl kaum gelingen dürfte :fresse:

Falls du dir doch einen Anwalt nimmst und dich mit dem Herren im Gerichtssaal triffst, stell auf jedenfall folgendes sicher: dein Anwalt soll darauf pochen, dass die Gegenseite deine Anwaltskosten übernimmt, und zwar selbst wenn du es über eine Rechtsschutzversicherung abwickelst. Das machen nämlich die allerwenigsten Anwälte von selbst (denen ist es relativ wurscht wer am Ende ihr Honorar bezahlt).
 
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