Garantie-Informationen
Die Garantie für AMD Prozessoren ist eingeschränkt und gilt nicht für unverpackt bei Fachhändlern erworbene Produkte
AMD leistet nur Garantie für originalverpackte Prozessoren aus eigener Produktion.
Wer ist nun aber Ihr Ansprechpartner, wenn Sie ein unverpacktes Produkt erworben haben und der Garantiefall eintritt?
Bitte wenden Sie sich in solchen Fällen direkt an den Fachhändler, der Ihnen das Computersystem verkauft hat oder setzen Sie sich mit dem Systemhersteller in Verbindung. Handelt es sich bei Ihrem Computer um ein sogenanntes OEM-Produkt, dann richten Sie Ihre Anfrage bitte direkt an den OEM-Hersteller. Näheres zu den einzelnen Garantiebedingungen finden Sie auch in der Garantiedokumentation, die Ihrem Computer beilag. Wenden Sie sich NICHT an AMD!
Was aber ist nun, wenn der Fachhändler, bei dem Sie Ihr System mit AMD-Prozessor erworben haben, erklärt, dass die Garantie erloschen ist? Gewährt AMD dann vielleicht eine erweiterte und verlängerte Garantie auf den Prozessor?
Nein. AMD gewährt keine Garantie für Produkte, die bei Fachhändlern erworben wurden und bietet auch keine Erweiterungen über die in der Dokumentation genannte Garantiezeit hinaus, die Sie zusammen mit Ihrem Computersystem erhalten haben.