Bolemichel
Enthusiast
Thread Starter
- Mitglied seit
- 07.02.2005
- Beiträge
- 1.636
Hallo,
meine Gainward Grafikkarte hat nun nach 1 1/2 Jahren den Geist aufgegeben. Sie wurde sehr sehr selten genutzt und hat noch nichtmal Staub auf den Lüftern. Von außen ist kein Defekt zu erkennen.
Nun habe ich die Karte an Mindfactory zurückgesendet (bereits im Oktober 2013) mit der Bitte um Austausch oder Reparatur. Leider wurde ich nur abgespeist mit irgendwelchen Paragraphen aus dem BGB und einer Beweislastumkehr. Ich müsste nachweisen, dass der Defekt beim Kauf schon bestanden hat.
Nach mehrmaligem Hin und Her bot man mir jetzt den Zeitwert an, der leider nicht sehr hoch ausfällt. Ich möchte doch einfach nur die Karte repariert haben oder zumindest einen gleichwertigen Ersatz, das ist alles.
Ich kenne den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Die Gewährleistung, die ich ggü. dem Händler habe beträgt 2 Jahre mit einer Beweislastumkehr nach 6 Monaten, soweit klar. Dürfte natürlich schwierig werden hier einen Defekt ab Kauf schon nachzuweisen (wer macht solche Gesetze?). Mindfactory als Händler windet sich hier wie ein Aal, was ich eigentlich nicht gedacht hätte, da es eigentlich ein namhafter Händler für mich immer war.
Die Karte wurde offensichtlich nun zum Hersteller (Gainward) gesendet, der anscheinend den Zeitwert erstatten möchte. Leider kann man absolut Nichts über Garantiebestimmungen seitens Gainward im Internet finden.
Was soll ich nun tun? Wie sind meine Rechte ggü. dem Händler, wie soll ich argumentieren? Oder direkt mal mit dem Hersteller in Kontakt treten?
Nicht falsch verstehen: Bitte keine leeren Phrasen posten, nur wenn ihr euch absolut sicher mit dem Gesetz seid oder eine Empfehlung habt. Im Internet findet sich leider zu viel widersprüchliches, was nur Verwirrung stiftet.
Grüße
michel
meine Gainward Grafikkarte hat nun nach 1 1/2 Jahren den Geist aufgegeben. Sie wurde sehr sehr selten genutzt und hat noch nichtmal Staub auf den Lüftern. Von außen ist kein Defekt zu erkennen.
Nun habe ich die Karte an Mindfactory zurückgesendet (bereits im Oktober 2013) mit der Bitte um Austausch oder Reparatur. Leider wurde ich nur abgespeist mit irgendwelchen Paragraphen aus dem BGB und einer Beweislastumkehr. Ich müsste nachweisen, dass der Defekt beim Kauf schon bestanden hat.
Nach mehrmaligem Hin und Her bot man mir jetzt den Zeitwert an, der leider nicht sehr hoch ausfällt. Ich möchte doch einfach nur die Karte repariert haben oder zumindest einen gleichwertigen Ersatz, das ist alles.
Ich kenne den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie. Die Gewährleistung, die ich ggü. dem Händler habe beträgt 2 Jahre mit einer Beweislastumkehr nach 6 Monaten, soweit klar. Dürfte natürlich schwierig werden hier einen Defekt ab Kauf schon nachzuweisen (wer macht solche Gesetze?). Mindfactory als Händler windet sich hier wie ein Aal, was ich eigentlich nicht gedacht hätte, da es eigentlich ein namhafter Händler für mich immer war.
Die Karte wurde offensichtlich nun zum Hersteller (Gainward) gesendet, der anscheinend den Zeitwert erstatten möchte. Leider kann man absolut Nichts über Garantiebestimmungen seitens Gainward im Internet finden.
Was soll ich nun tun? Wie sind meine Rechte ggü. dem Händler, wie soll ich argumentieren? Oder direkt mal mit dem Hersteller in Kontakt treten?
Nicht falsch verstehen: Bitte keine leeren Phrasen posten, nur wenn ihr euch absolut sicher mit dem Gesetz seid oder eine Empfehlung habt. Im Internet findet sich leider zu viel widersprüchliches, was nur Verwirrung stiftet.
Grüße
michel