Amazon hat es jetzt doch noch angepasst. Im Portal steht noch die "alte" Regelung. Verkäufer zahlt alles. Eigentlich ändert sich nichts für den Händler Gearscht ist er trotzdem. Siehe rosa tütü machen kann man nichts.
Alter Text
Anpassung der Rückgaberichtlinien für Verkäufer, die Produkte selbst versenden
22.03.2017
Wir möchten das Einkaufserlebnis für unsere Kunden verbessern und sicherstellen, dass Kunden unabhängig davon, ob sie bei Amazon oder einem Verkäufer einkaufen, Produkte schnell und unkompliziert zurücksenden können. Ab dem 19. April 2017 vereinheitlicht Amazon deshalb die Rückgabebedingungen für alle gewerblichen Verkäufer. Diese Regelung gilt auch bereits auf allen anderen europäischen Marktplätzen und für Verkäufer, die am Programm „Versand durch Amazon“ teilnehmen. Die Rückgabebedingungen von Amazon lauten wie folgt:
Wenn Kunden ein gekauftes Produkt ohne Angabe eines Grundes zurücksenden wollen, können sie dies innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Produktes tun. Sie erhalten eine Erstattung in Höhe des Verkaufspreises.
Wenn ein Kunde einen Artikel mit einem Verkaufspreis von mehr als 40 EUR innerhalb von 14 Tagen zurücksendet, werden außerdem die Rücksendekosten erstattet.
Bei der Rücksendung von Schuhen, Bekleidung und Handtaschen innerhalb von 30 Tagen erhalten die Kunden eine Erstattung der Versandkosten für die Hin- sowie die Rücksendung, unabhängig vom Verkaufspreis, d. h. dass Retouren für solche Artikel immer kostenlos sind.
Produkte, die zwischen dem 1. November und dem 31. Dezember versendet werden, können bis zum 31. Januar des folgenden Jahres zurückgesendet werden.
Quelle: Seller Central Für den Kunden sah es so aus als wenn er auch den Hin Versand ersetzt bekommt.
Neuer Text
Update vom 18.04.2017
Amazon hat die im März bekanntgegebene freiwillige Rücknahmegarantie kurz vor den Osterfeiertagen inhaltlich angepasst und um die 40-Euro-Klausel erweitert. Insoweit ist die Diskussion über die Zulässigkeit einer 40-Euro-Klausel in der Widerrufsbelehrung obsolet geworden. Der Text sieht nun wie folgt aus:
"UNSERE FREIWILLIGE RÜCKGABEGARANTIE
Zusätzlich zu Ihren gesetzlichen Rechten bieten wir Ihnen die folgende freiwillige Rückgabegarantie an:
Produkte, die Sie von uns erwerben, können Sie innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Ware an uns zurücksenden, sofern keiner der Ausschlussgründe vorliegt, die Ware vollständig ist und sich in demselben Zustand befindet wie bei Erhalt. Waren, für die Sie kein Widerrufsrecht haben, können Sie auch im Rahmen der Rückgabegarantie nicht zurücksenden. Weitere Einzelheiten finden Sie hier. Die Ware ist an [Rücksendeadresse des Verkäufers einfügen] zurückzusenden.
Wenn Sie Waren in Übereinstimmung mit dieser freiwilligen Rückgabegarantie zurücksenden, erstatten wir Ihnen den Kaufpreis. Bei Rücksendungen von Bekleidung, Schuhen und Handtaschen tragen wir außerdem die Liefer- und Rücksendekosten. Bei zurückgesendeten Waren, deren Preis einen Betrag von 40 Euro übersteigt und die Sie innerhalb der ersten 14 Tage an uns absenden, tragen wir ebenfalls die Rücksendekosten. Wir erstatten jedoch nicht die Versandkosten Ihres ursprünglichen Einkaufs. In jedem Fall tragen Sie das Transportrisiko bei der Rücksendung. Diese Rückgabegarantie beschränkt nicht Ihre gesetzlichen Rechte und somit auch nicht Ihr
Quelle:
Neue Rückgaberichtlinien bei Amazon sorgen für Unmut und Rechtsunsicherheit (Update) Das wichtige habe ich mal Fett gemacht. Wenigstens kann der Käufer einem die Ware nicht mehr in unzureichender Verpackung zurückschicken.
Und nun das Problem an der Sache.
Einige bzw. sehr viele Händler (1) werden den Text nicht verstehen und werden weiter Versandkostenfrei (wie Amazon FBA) anbieten.
Vorteil für den Händler 1, er bekommt die Versandkosten bezahlt und verkauft mehr (mehr Umsatz weniger Gewinn aber was sage ich...). Preise angleichen (Stichwort)
Händler 2 verkauft die Ware + Versandkosten, Vorteil er zahlt die Versandkosten nicht (aber Verkauft evtl. weniger da die Kunden keine Versandkosten zahlen wollen). Er muss den Preis auch an den Versandkostenfreien Händler 1 angleichen (Weniger Warenwert).
Am Ende verdienen beide circa gleich viel. „Milchmädchen Rechnung"
So und jetzt schickt der Kunde den gefällt mir nicht Artikel zurück:
Händler 1 ist der gefickte da er ja die Versandkosten schon im Preis mit drin hat und Ihn daher auch mit den Rücksendekosten erstatten muss. Händler 1 hat somit 2 x Versandkosten minus + die evtl. nicht mehr Verkaufbare Ware.
Händler 2 ist der gefickte er hat zwar die Versandkosten bezahlt bekommen, musste aber den Preis der Ware anpassen. Händler 2 hat somit 1 x Versandkosten minus + 1 x Versandkosten minus im Warenwert + die evtl. nicht mehr Verkaufbare Ware.
Händler 1 und 2 machen beide 2 x Versandkosten Minus. Vielen Dank Amazon !!! Ob die Amazon gebühren einbehalten werden bin ich gerade nicht sicher, würde mich aber nicht wundern. Ich muss da einmal in den Protokollen nachschauen.
Ein gutes gibt es wenigstens. Der Kunde kann einem nicht mehr die Ware wie den letzten Dreck zurückschicken. Ein Foto vom Erhalt der Ware sollte für Amazon langen.
Das einzige Ausweg wäre, wenn alle Händler die Preise soweit anheben, das auch nach der gefällt mir Rückgabe er kein Minus entsteht. Das geht natürlich nur wenn der Artikel Original verpackt/unbenutzt zurück kommt. Und wird an Händler 1 scheitern.
Schlußendlich kommt der verwöhnte Amazon Kunde und schreit warum ist alles so teuer. Natürlich ist es nicht die eigene Schuld sondern die bösen Händler bekommen den Hals nicht voll.......
Wenn einer einen Denk Fehler zugunsten der Händler findet bitte mir mitteilen.
Daher auch mein Tipp erst mit Amazon anzufangen. Da bist du das Bücken (im Rosa TüTü) schon gewohnt und nimmst die Ebay Trolle ganz gelassen mit ;-)