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Steht doch da "nicht übertragbar". Eine Abtretungserklärung überträgt die Garantie an eine dritte Person.
Wieso dritte Person Käufer verkauft an den nächsten dann ist es der 2te und nicht der dritte
Wieso dritte Person Käufer verkauft an den nächsten dann ist es der 2te und nicht der dritte
Wieso dritte Person Käufer verkauft an den nächsten dann ist es der 2te und nicht der dritte
Der Hersteller muss mMn (bin jetzt kein Jurist) eine Abtretungserklärung akzeptieren. Gibt ja keinen Grund warum der Zweitkäufer plötzlich keine Ansprüche mehr haben sollte, ändert der Gebrauchtkauf ja nichts am Zustand oder Alter vom Artikel.
Dazu haben sie sich ja auch folgenden Passus eingebaut:
"Sofern nicht durch geltende Gesetze untersagt, ist diese Garantie auf den ursprünglichen Käufer beschränkt und nicht übertragbar. Diese Garantie räumt Ihnen bestimmte gesetzliche Rechte ein. Unter Umständen haben Sie je nach geltender Gesetzgebung zusätzliche Rechte."
Nur hat das bis jetzt niemand angefochten, würde ja auch nicht wegen wenigen Hundert Euro vors Gericht ziehen, da kostet dann ja der Anwalt mehr als ein Neukauf...
Alles Nepper Schlepper Bauernfänger Massnahmen Dem Kunden sonst was versprechen aber auf andere art und weise sich jeder Verantwortung entziehen durch Hintertür und was auch immer.
wenn der Hersteller keine Abtretungserklärung akzeptiert ist das so das die keine Garantie oder Gewährleistung wie auch immer übernehmen wollen da sie wissen das Hardware schnell wieder an einen dritten verkauft wird und so ist man schick raus.
Ich sehe hier kein Rumgeheule sondern eher Aufklärung. Dank dieser Information werde ich zukünftig Corsair Produkte meiden. Danke an den TE.
Weil der Hersteller das so festgelegt hat. End of story.Weil soll ir mal erklären warum ein Dritter keine Garantie haben soll nur weil er es von jemanden gebraucht kauft.
Deshalb auch völliger Schwachsinn 3 , 5 und mehr Jahre Garantie zu geben oder wer hat seine Hardware länger als 2 bis 3 Jahre.
Weil der Hersteller das so festgelegt hat. End of story.
Ich.
Mein Sockel A System liegt noch im Schrank... Das hab ich nun 14 Jahre.
Mein Notebook hab ich auch noch... Über 6 Jahre alt.
Und das gilt noch für weitere Hardware.
Es steht dir natürlich frei deine Hardware zu kaufen und verkaufen wie du magst. Und es steht dir ebenso frei Hersteller zu meiden, die keine Garantie für Zweitbesitzer ermöglichen. Übrigens schränkt selbst EVGA die Garantie für Zweitbesitzer ein. Zwar nicht auf 0, aber immerhin ggü. dem Erstbesitzer schon recht deutlich.
Was ich damit meine: Nicht alles was irgendein Unternehmen "festlegt" (Übrigens können AGB auch im Nachhinein ungültig erklärt werden..) ist auch Legitim und muss hingenommen werden.
Und weil der Hersteller das so festgelegt hat schürfen Kinder das Erz aus den Bergwerken (Blöder vergleich ich weiß)
Was ich damit meine: Nicht alles was irgendein Unternehmen "festlegt" (Übrigens können AGB auch im Nachhinein ungültig erklärt werden..) ist auch Legitim und muss hingenommen werden.