Corsair akzeptiert keine Abtretungserklärung ?

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Hallo ich würde gerne mal wissen ob Corsair eine Abtretungserklärung ? akzeptiert

Weil unter

Warranty


steht

Corsair leistet dem Käufer eines bei einem autorisierten Händler erworbenen Corsair-Hardwareprodukt eine nicht übertragbare Garantie

ist damit die Abtretungserklärung gemeint ?
 
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Was ja

Dein ja kann sich ja auf alles beziehen entweder auf

Hallo ich würde gerne mal wissen ob Corsair eine Abtretungserklärung ? akzeptiert

Corsair leistet dem Käufer eines bei einem autorisierten Händler erworbenen Corsair-Hardwareprodukt eine nicht übertragbare Garantie

oder

ist damit die Abtretungserklärung gemeint ?

kann man sich ja aussuchen worauf sich dein ja bezieht aber man weis es nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Steht doch da "nicht übertragbar". Eine Abtretungserklärung überträgt die Garantie an eine dritte Person.

Für mich gibts da nix zu missverstehen.
 
Steht doch da "nicht übertragbar". Eine Abtretungserklärung überträgt die Garantie an eine dritte Person.

Wieso dritte Person Käufer verkauft an den nächsten dann ist es der 2te und nicht der dritte




Ah OK gut also Corsair macht das nicht mit Abtretungserklärung

Gut zu wissen dann kaufe ich erst mal keine Corsair Produkte mehr ist ja Kunden unfreundlich so etwas.

Ich verstehe das e nicht das einige so was nicht akzeptieren.

wie viel Hardware oder andere Sachen werden bevor die Garantie abgelaufen ist weiter verkauft und was spricht dagegen den 2ten Käufer die Restgarantie zu gewähren.

Wird doch alle nur gemacht und ausgeschlossen weil man weis das viele Sachen verkauft werden und so ist man raus aus der Garantie geht etwas innerhalb der Garantie defekt brauche ich aufgrund weil ein 2ter gekauft hat keine Garantie übernehmen.

Man das sind alles skrupellose Machenschaften.
 
Zuletzt bearbeitet:
NEIN, corsair gibt dir für dein dein hier im Marktplatz gekauftes Netzteil keine Garantie. Spielt keine Rolle ob du eine Abtretungserklärung hast oder keine. Nur die gesetzliche Gewährleistung dürfte ein Händler nicht verwehren. Aber diese ist bei deinem Netzteil leider schon abgelaufen.

Bleibt im Schadensfall nur den Verkäufer zu fragen, ob er bei einer RMA hilfreich sein wird.

Allerdings ist corsair manchmal auch kulant, wenn man keine Rechnung vorweisen kann..
 
Zuletzt bearbeitet:
Das macht übrigens fast keine Firma. Wieso auch?
 
Wieso dritte Person Käufer verkauft an den nächsten dann ist es der 2te und nicht der dritte

Bei Verträgen wird eine Person, die den ursprünglichen Vertrag nicht geschlossen hat "dritte Person" genannt. Also: 1. Corsair 2. ursprünglicher Käufer, 3. Du.
Du bist die dritte Person, wenn du das Teil gebraucht gekauft hast...
 
Wieso dritte Person Käufer verkauft an den nächsten dann ist es der 2te und nicht der dritte

:fresse: OMG...

Corsair (1.person) und Käufer (2.person) haben einen Vertrag. Gibt der Käufer den Artikel weiter, ist dies der Dritte. Und da der 1. und 3. keinen Vertrag miteinander haben und der Hersteller keine Abtretungserklärungen akzeptiert (ist ihr gutes Recht, da die Garantie eine freiwillige Leistung ist) bekommst du in dem Fall als 3. keine Garantie.
 
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Volle Garantieleistungen werden bei vielen Marken zumindest offiziell nur Erstkäufern gewährt. Selbst bei EVGA haben Zweitkäufer oft reduzierte Möglichkeiten.
 
Es gibt eine ganz einfache Lösung wenn der Hersteller eine Abtretungserklärung nicht akzeptiert... setzt einfach eine Vollmacht auf, das der Nutzer in euren Namen die Garantie in Anspruch nimmt. So viel ich weiß muss eine solche Vollmacht akzeptiert werden, da die Garantieleistung ja noch immer im Namen des Erstkäufers in Anspruch genommen wird.
 
Nur mal ein paar abstrakte Gedanken dazu. Der von dir geschilderte "Nutzer" ist der neue Eigentümer der Sache. Wenn man (Erstkäufer) kein Eigentum mehr am von der Garantie umfassten Artikel hat, frage ich mich, wie man für den Artikel einen Garantieansprüche geltend machen möchte. Selbst in Vollmacht. Überleg wie die (voll ausformuliert zur Verdeutlichung) lauten müsste: "Ich, Person A bevollmächtige Person B in meinem Namen eine Garantie für einen ursprünglich von mir erworbenen Artikel in Anspruch zu nehmen, der sich aber jetzt im Eigentum von Person B befindet."

Handelt der Stellvertreter innerhalb seiner Vertretungsmacht, wirkt die abgegebene Erklärung voll für und gegen den Vertretenen. Das läuft hier aber leer, weil der seinerseits kein Eigentum mehr am Gegenstand hat, für den er versucht eine Garantieleistung einzufordern.

Ich hab erhebliche Zweifel ob solche Vollmacht/Stellvertreterspielchen einer rechtlichen Überprüfung stand halten würden. Letztlich ist jedem der von außen drauf schaut klar, dass das nix weiter als ein profaner Versuch wäre, die Nichtübertragbarkeit der freiwilligen Herstellergarantie zu umgehen.

Wenn ein Hersteller foppen möchte, könnte er den Versand nur an die Adresse des Erstkäufers vornehmen. Man, was ein Spaß, wenn der nach was weiß ich wie vielen Monaten / Jahren das Ding dann nach Buxdehude weiterschicken soll.
 
Ja, notfalls würde es über die Adresse des Erstkäufers gehen. Was allerdings kein Problem ist, zumindest in den meisten Fällen. Und diese Vollmacht habe ich schon oft genutzt und wird von den Herstellern auch akzeptiert, du überträgst die Garantie ja nicht sondern der Zweitbesitzer bzw neue Besitzer tritt in deinen Namen auf und agiert um eine Garantieleistung einzufordern welche du erworben hast. ;)
 
Der Hersteller muss mMn (bin jetzt kein Jurist) eine Abtretungserklärung akzeptieren. Gibt ja keinen Grund warum der Zweitkäufer plötzlich keine Ansprüche mehr haben sollte, ändert der Gebrauchtkauf ja nichts am Zustand oder Alter vom Artikel.

Dazu haben sie sich ja auch folgenden Passus eingebaut:
"Sofern nicht durch geltende Gesetze untersagt, ist diese Garantie auf den ursprünglichen Käufer beschränkt und nicht übertragbar. Diese Garantie räumt Ihnen bestimmte gesetzliche Rechte ein. Unter Umständen haben Sie je nach geltender Gesetzgebung zusätzliche Rechte."

Nur hat das bis jetzt niemand angefochten, würde ja auch nicht wegen wenigen Hundert Euro vors Gericht ziehen, da kostet dann ja der Anwalt mehr als ein Neukauf...
 
Also hin oder her für mich ist Fakt

Firmen die eine Abtretungserklärung ncht akzeptieren oder die Garantie von Drittpersonen nicht akzeptieren machen das damit sie gut raus sind

Denn bestimmt 50% der User verkaufen ihre Hardware schnell wieder das wissen die Hersteller und deshalb machen die das weil so ist man am schnellsten aus der Garantiefrist raus.

Andere Gründe kann es nicht geben weil an der Hardware oder der gekauften Ware ändert sich ja nicht.
 
Der Hersteller muss mMn (bin jetzt kein Jurist) eine Abtretungserklärung akzeptieren. Gibt ja keinen Grund warum der Zweitkäufer plötzlich keine Ansprüche mehr haben sollte, ändert der Gebrauchtkauf ja nichts am Zustand oder Alter vom Artikel.

Dazu haben sie sich ja auch folgenden Passus eingebaut:
"Sofern nicht durch geltende Gesetze untersagt, ist diese Garantie auf den ursprünglichen Käufer beschränkt und nicht übertragbar. Diese Garantie räumt Ihnen bestimmte gesetzliche Rechte ein. Unter Umständen haben Sie je nach geltender Gesetzgebung zusätzliche Rechte."

Nur hat das bis jetzt niemand angefochten, würde ja auch nicht wegen wenigen Hundert Euro vors Gericht ziehen, da kostet dann ja der Anwalt mehr als ein Neukauf...

nur dass Garantie überhaupt nichts mit bestehenden Gesetzen zu tun hat, du verwechselst das mit Gewährleistung. Die Garantie ist eine freiwilige Leistung des Herstellers und die Bedinungen muss man akzeptieren.
 
Garantie Gewährleistung in diesen Fall mal angenommen und in vielen anderen wenn der Hersteller keine Abtretungserklärung akzeptiert ist das so das die keine Garantie oder Gewährleistung wie auch immer übernehmen wollen da sie wissen das Hardware schnell wieder an einen dritten verkauft wird und so ist man schick raus.


Jeder wirbt heutzutage mit 5 und 10 Jahren Garantie aber wenn ich meine Hardware verkaufe dann kann die nicht mit übernommen werden vom dritten.

Wenn ich meine Hardware verkaufe ist die dann anders beim Dritten ?

Nee ist es nicht Fakt ist man weis das das Hardware schnell wieder verkauft wird und somit entzieht man sich am besten der Garantie mit der man ja mit 5 und mehr Jahren wirbt Teilweise sogar Lebenslang.

Alles Nepper Schlepper Bauernfänger Massnahmen Dem Kunden sonst was versprechen aber auf andere art und weise sich jeder Verantwortung entziehen durch Hintertür und was auch immer.

So sehe ich das und da wird sich auch nichts dran ändern egal wie die Gesetze und Regeln und AGBs sind.

Das wird sowieso immer so gemacht das es am besten passt.
 
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Alles Nepper Schlepper Bauernfänger Massnahmen Dem Kunden sonst was versprechen aber auf andere art und weise sich jeder Verantwortung entziehen durch Hintertür und was auch immer.

Aha. Wo hat denn ein Hersteller versprochen das Dritte Garantie auf die Ware erhalten? Nur weil du annimmst das die Garantie für alle gilt? Sorry, aber das ist mehr als unfair den Herstellern gegenüber und an den Haaren herbeigezogen. Wenn du (vor dem Kauf) die AGB und Garantiebestimmungen des Herstellers und Händlers lesen würdest, dann kämst du nichtmal auf die Idee hinterher die Garantie als Zweitbesitzer einzufordern.

Bieg dir deine Welt der Gewährleistung und Garantie ruhig weiter so zurecht wie du willst, aber verschone uns bitte damit. Und ein toller Satz in der Signatur bereichtigt dich übrigens auch nicht Posts abzusetzen die aussehen wie Sau.

wenn der Hersteller keine Abtretungserklärung akzeptiert ist das so das die keine Garantie oder Gewährleistung wie auch immer übernehmen wollen da sie wissen das Hardware schnell wieder an einen dritten verkauft wird und so ist man schick raus.

Gewährleistung ist hier was ganz anderes als Garantie. Die (gesetzlich definierte) Gewährleistung darf soweit ich weiß nicht verweigert werden, wenn du ne Abtretungserklärung hast. Die Garantie dagegen findet immer zu den Bedinungen des Herstellers/Händlers statt. Steht in der Garantievereinbarung das sie nicht übertragbar ist, dann ist das so. Ne Abtretungserklärung nützt dir dann nix.

Also hör bitte auf rumzuheulen und akzeptier das.
 
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Einige Ram Hersteller führen die RMA rein nach Seriennummer durch.
Da ists dann Wurst wer auf der Rechnung steht, weil die keinen interessiert. G.Skill sollte ein solcher Fall sein.
Ob Corsair das auch macht, keine Ahnung.
 
Alles richtig. Trotzdem sollte man sich vorher informieren und dann entweder die Produkte meiden oder nicht rumheulen. Ich reiche kaum Hardware weiter und kaufe maximal gebraucht - wohl wissend das ich vermutlich keinerlei Garantieansprüche ggü. dem Hersteller habe.

Erst nicht richtig lesen und sich dann im Nachhinein beschweren passt halt nicht so recht. Immerhin ist es ja nicht so, das der Hersteller diesen Umstand verschweigen würde... Wenn einem das nicht passt, sollte man den Hersteller einfach meiden.

Wer weiß schon das z.B. bei MSI der Garantiezeitraum teilweise nicht beim Kauf des Proukts beginnt sondern bereits bei Auslieferung aus dem Werk? ;)
Oder das man bei Zotac nur die 3 Jahre extra Garantie bekommt, wenn man die Graka maximal 28Tage nach Kauf bei denen registriert?
 
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Ich sehe hier kein Rumgeheule sondern eher Aufklärung. Dank dieser Information werde ich zukünftig Corsair Produkte meiden. Danke an den TE.



Richtig ich auch und nicht nur Corsair

Weil soll ir mal erklären warum ein Dritter keine Garantie haben soll nur weil er es von jemanden gebraucht kauft.

Ich schrieb ja schon mal das ist ganz einfach so ist der Hersteller schnell raus da die Hersteller wissen das Hardware auch wieder schnell verkauft wird oder zumindest innerhalb der Garantie.

Deshalb auch völliger Schwachsinn 3 , 5 und mehr Jahre Garantie zu geben oder wer hat seine Hardware länger als 2 bis 3 Jahre.

Ich werde alle Hersteller meiden die zumindest nicht mal eine Abtretungserklärung akzeptieren.

Deshalb sagte ich auch alles Nepper Schlepper Bauernfänger Regeln und alles leere Versprechen und was sonst noch alles.
 
Zuletzt bearbeitet:
Weil soll ir mal erklären warum ein Dritter keine Garantie haben soll nur weil er es von jemanden gebraucht kauft.
Weil der Hersteller das so festgelegt hat. End of story.
Deshalb auch völliger Schwachsinn 3 , 5 und mehr Jahre Garantie zu geben oder wer hat seine Hardware länger als 2 bis 3 Jahre.

Ich. ;)

Mein Sockel A System liegt noch im Schrank... Das hab ich nun 14 Jahre.
Mein Notebook hab ich auch noch... Über 6 Jahre alt.
Und das gilt noch für weitere Hardware.

Es steht dir natürlich frei deine Hardware zu kaufen und verkaufen wie du magst. Und es steht dir ebenso frei Hersteller zu meiden, die keine Garantie für Zweitbesitzer ermöglichen. Übrigens schränkt selbst EVGA die Garantie für Zweitbesitzer ein. Zwar nicht auf 0, aber immerhin ggü. dem Erstbesitzer schon recht deutlich.
 
Weil der Hersteller das so festgelegt hat. End of story.


Ich. ;)

Mein Sockel A System liegt noch im Schrank... Das hab ich nun 14 Jahre.
Mein Notebook hab ich auch noch... Über 6 Jahre alt.
Und das gilt noch für weitere Hardware.

Es steht dir natürlich frei deine Hardware zu kaufen und verkaufen wie du magst. Und es steht dir ebenso frei Hersteller zu meiden, die keine Garantie für Zweitbesitzer ermöglichen. Übrigens schränkt selbst EVGA die Garantie für Zweitbesitzer ein. Zwar nicht auf 0, aber immerhin ggü. dem Erstbesitzer schon recht deutlich.


Und weil der Hersteller das so festgelegt hat schürfen Kinder das Erz aus den Bergwerken (Blöder vergleich ich weiß)
Was ich damit meine: Nicht alles was irgendein Unternehmen "festlegt" (Übrigens können AGB auch im Nachhinein ungültig erklärt werden..) ist auch Legitim und muss hingenommen werden.
 
Moin
ich finde es auch schwierig ..
ich finde man sollte seine hardware verkaufen können wie man will und wenns im garantierzeitraum ist eben mit garantie..
wobei ich denke das corsair das nicht wirklich eng nimmt.. hat jemand mal versucht was hier gebraucht gekauftes über garantie abzuwickeln?

ich habe viele corsair Produkte im einsatz alleine 6 netzteile .. 5 comander 24 lüfter..4 waküs ewig viel Ram... usw

sollte corsair sich wirklich weigern gebraucht HW umzutauschen da die RMA nicht vom erstkäufer kommt, würde ich nichts mehr von denen kaufen!

ich finde solange sichergestellt ist das es ein problem des herstellers ist sollte die garantie eingehalten werden egal wer eine RMA startet!


ich fänd es schön wenn corsair selbst hier eine meineung zu hätte !!
 
Was ich damit meine: Nicht alles was irgendein Unternehmen "festlegt" (Übrigens können AGB auch im Nachhinein ungültig erklärt werden..) ist auch Legitim und muss hingenommen werden.

Was haben denn AGBs mit Garantie zu tun? Die Garantie-Bedingungen must du hinnehmen, ob du willst oder nicht.
 
Nur mal so fürs Verständnis:

Ihr beschwert euch hier grade das der Hersteller freiwillig (über den gesetzlichen Rahmen hinaus) eine Leistung zu seinen Bedingungen anbietet?
Und um ganz genau zu sein beschwert ihr euch das sich der Hersteller herausnimmt zu bestimmen für wen diese Leistung gilt und für wen nicht?

Natürlich wäre es schön wenn auch der Zweit- oder Drittbesitzer die Garantie in Anspruch nehmen kann. Man hat aber keinesfalls das Recht diese Garantie einzufordern (außer der Hersteller sieht das so in seinen Garantiebestimmungen vor).

---

Bei der Gewährleistung sieht das anders aus, keine Frage.

Und zuletzt gibts auch noch Kulanz, die läuft ja komplett nebenher.
 
Bei Gewährleistung ist aber alles nach den ersten 6 Monaten reine Kulanz des Händlers. Der Beweis, dass der Fehler schon beim Kauf vorgelegen hat, sollte bei Elektronik ein bisschen schwierig sein...
 
Welcher Hersteller verpflichtet sich denn eigentlich offiziell Garantie ohne Einschränkungen auch für Gebraucht-Käufer zu gewähren? Mir fällt da gar keiner ein.
 
EVGA?! aber nur über 2 oder 3 Jahre, da greift die Garantieverlängerung nicht, die hat nur der erstkunde!

Und weil der Hersteller das so festgelegt hat schürfen Kinder das Erz aus den Bergwerken (Blöder vergleich ich weiß)
Was ich damit meine: Nicht alles was irgendein Unternehmen "festlegt" (Übrigens können AGB auch im Nachhinein ungültig erklärt werden..) ist auch Legitim und muss hingenommen werden.

Kannes sein, das du den Unterschied zur Gewährleistung nicht kennst? Garantie ist vollkommen freiwillig, die kann ein Hersteller so lange und so eingeschränkt anbieten wie er will
 
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