CPU Rückgaberecht

Campi30

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Ich hab eben grad gelesen als es mal wieder :d um die steppingfrage ging das mann doch 2 verschiedene CPUs bestellen soll un welcher höher geht ( XPMW,VPMW ) halt behalten soll un den anderen zurückschicken.....machen da die Shops keinen streß

ich mein klar 2 wochen Rückgaberecht ,aber bei CPUs iss des doch ne heikle sache...die shops sin ja net doof un wisssen auch das übertaktet wird...könnt ja auch jemand die cpu zerschossen haben

wollt das halt mal wissen weil wenn ich mein Board morgen bekomme un mein RPMW schafft keine 2,2 GHZ dann will ich den auch zurückbringen ( hab ihn bei KM in Mannheim geholt )

Mache die da keinen Streß wenn die CPU aus der Schutzhülle entommen wurde ( die iss ja schließlich verschweißt )
 
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Hi!

Kann mir nicht vorstellen das die die einfach zurücknehmen,weil das wär irgendwie unlogisch:hmm: :hmm:
Dann könnte man sich j agleich 10 CPUs kaufen und sich davon die beste aussuchen und den Rest zurückschicken:asthanos: :fresse:
 
ja das denk ich auch...ich mein bei anderen Teilen ( Board ,Brenner ,Grafikarte) iss ja ein net so großer Unterschied

oder hab ich noch net gehört

DVD Brenner Pioneer 105 mit Typenschild 3 cm von lings brennnt besser als 105 mit typenschild 4 cm von lings :d

na dann hoff ich mal das mein 1700er die 2,2 GHZ packt
 
ich glaube außerdem, dass die das durch messungen sehen können (falls die so kleinlich sein sollten) dann weichen die messwerte nämlich ab, wenn cpu mal übertaktet würde..
 
naja..ob die Zeit haben die CPU zu messen?
 
aber trotzdem glaube ich net daß mann CPUs einfach so umtauschen kann wie einen DVD Brenner oder ne Grafikarte
 
wieso denn nicht? ich muss mich irren, aber es gibt im gesetz keine beschränkung für cpu´s....ich kann aber anchschaun, wenn es dir wichtig is....
 
un was soll mann da als grund angeben*der geht net so gut zu übertakten??:lol
 
dieses Thema(dieser Threat) ist ja dermaßen peinlich und zugleich aermlich....

schaem Dich...
 
CPU's kann man genauso einfach innerhalb der ersten 14 Tage nach Erhalt ohne Angabe von Gründen zurückschicken wie die meisten anderen Artikel auch. ;)
 
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mir tun nur die Haendler leid....


ein Hoch auf noch mehr Arbeitslose !!!!
 
> ein Hoch auf noch mehr Arbeitslose !!!!

Warum? Dies schafft doch Arbeit: 20% Minderung + neue CPU, mehrmals versendet ... ist doch alles in die Preise einkalkuliert!
 
Original geschrieben von Campi30

( hab ihn bei KM in Mannheim geholt )


Hallo
Wenn Du ihn geholt hast, also direkt im Laden gekauft und nicht per Internet, dann hat sich die Sache von den 2 Wochen Rückgabe sowieso erledigt. Dies gilt laut Fernabgabegesetz nur für Onlinehandel. Sonst könntest Du die CPU natürlich wie jeden anderen Artikel zurückgeben, nur wird der Händler bei CPUs wohl sehr genau hinschauen. Du bist berechtigt, die Ware zu testen und hast sämtliche Gebrauchsspuren im möglichen Rahmen zu vermeiden. Weitere nachweisbare Nutzung wird Dir in Rechnung gestellt (z.B. ein verstaubter Lüfter deutet auf mehr, wie "testen"). Schäden werden Dir in Rechnung gestellt, bzw. die Garantie erlischt. Und abschließend auch noch mein Komentar, wobei ich mich meinen Vorrednern anschließen:
Die Händler tun mir schon ein wenig leid und bestraft wird dieses Verhalten in absehbarer Zeit mit höheren Preisen bei gewissen Produktgruppen.
mfG,
bc
 
Oh, das hatte ich ganz übersehen, daß da was von "geholt" stand.

EDIT: @Seahawk: Nein, ausprobieren darf man'S. Dazu ist die Gesetzesgrundlage ja schließlich gedacht. Z.B. könnte es Inkompatibilitäten mit vorhandener Hardware geben...

Und bei nem Defekt kommt's drauf an, ob der nicht schon von Anfang an vorhanden war.
 
Zuletzt bearbeitet:
Original geschrieben von dilema
> ein Hoch auf noch mehr Arbeitslose !!!!

Warum? Dies schafft doch Arbeit: 20% Minderung + neue CPU, mehrmals versendet ... ist doch alles in die Preise einkalkuliert!


und wer bezahlt die Portokosten????


macht es klick?


ist nur "1" Beispiel fuer Unkosten die der Haendler tragen muss ...
 
wenn Du mich meinst? ja...

den ich gehoere zur Spezies "Mensch"
 
Nerve ja ungerne, aber :
1. Nur Ware die UNGEÖFFNET und somit unbenutzt ist darf um getauscht werden, bei einem Prozzel ist der Gebrauch an denn Abdrücken des Sockels beim Spannen zu erkennen, AN JEDEM PIN.
2. Darf Ware die Benutzt wurde nur unter angabe von Gründen die in die Gewaehrleistungspflicht fallen oder von zugesicherten Angaben wie Kompatiblitaet abweichen, beanstandet werden.

Ein Kunde, der 2 Prozesoren der gleichen Bauart Bestellt, wie einen P4 2,4A Ghz 400 Mhz FSB und dann einen wegen Angeblicher Inkompatiblitaet (ist aber auch möglich, das manche boards bei bestimmten Steppings streicken) umtauschen/zurueck geben wollen, dem darf der Haendler einen neuen Prozesorgleicher oder besserer Bauart eine Gutschrift oder im Verdachtsfalle sogar eine Rechnung zur Kontrolle des Defekten Prozzels zusenden, wenn eine Geplante Betrugsabsicht unterstellt werden kann.(klar, das ist bei einem Rechtsstreit immer abwaegungssache des Richters)

Also, biserl Vorsichtig sein, weil immer mehr Shops Hellhörig werden und die Umtauschware genau Prüfen.

Ansonsten einen Shop für Bestellung bestimmter Steppings (FPOs ) suchen, da klappts bestimmt besser.

MfG
 
Original geschrieben von Marc Wessels
Oh, das hatte ich ganz übersehen, daß da was von "geholt" stand.

EDIT: @Seahawk: Nein, ausprobieren darf man'S. Dazu ist die Gesetzesgrundlage ja schließlich gedacht. Z.B. könnte es Inkompatibilitäten mit vorhandener Hardware geben...

Und bei nem Defekt kommt's drauf an, ob der nicht schon von Anfang an vorhanden war.

Meinst du man kann ne CPU selbst nach dem Einbau einfach noch so zurückschicken, denke schon das die Shops da stress machen oder ?! Hast du schon erfahrung in der Richtung?!
 
das mit dencpu's ist kein problem, besonders bei tray cpu's kannst du das machen so oft du willst...solltest es halt nicht übertreiben und wenn möglich den dummen spielen....im schlimmsten fall kannst du die cpu ja be iaby verklickern und wenn du glück hast, verlierst du auch keinen cent...das mit öffnen und zurückschicken ist uch kein prob, hat ein kumpel von mir auch paar mal gemacht...aber ist schon mies die sache....ich weiß auch nicht, ob die zurückgesendete nochmals verkauft wird, oder ob sie einfach in komplett pc's reinwandert oder sonstwie als gebrucht abgestempelt wird....
 
Auszug aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) gültig ab 01.01.2002 mit Änderungen zum 01.August 2002

§ 355 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen

(Fassung in der Änderung zum 01. August 2002!)

(1) Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Sache innerhalb von zwei Wochen gegenüber dem Unternehmer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.

...weiter, insbesondere Absatz 3 ...

§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

(1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. 2Die in § 286 Abs. 3 bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers.

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. 2Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. 3Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

(4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
 
Sorry für den neuen Post, aber ich wollte es mal vom obigen Beitrag absetzen. Es tauchen ja immer wieder mal Fragen zum Thema auf, darum der passende Link:

http://www.fernabsatz-gesetz.de/

Nicht nur die Texte, auch die FAQs weiter unten sind es sciher wert gelesen zu werden.
mfG,
bc
 
Zuletzt bearbeitet:
Original geschrieben von RONson
und wer bezahlt die Portokosten????


macht es klick?


ist nur "1" Beispiel fuer Unkosten die der Haendler tragen muss ...

Dummschwätz on

:asthanos: Dumschwätzer:asthanos:

Dummschwätz off
 
Original geschrieben von RONson
und wer bezahlt die Portokosten????

macht es klick?


Steht doch da: ist doch alles in die Preise einkalkuliert!

Die Firmen gehen von einer bestimmen Rückläuferquote aus und die dort entstehenden Kosten werden in die Preise einkalkuliert.

Außerdem werde die "armen" Händler nicht gezwungen Online-Geschäfte zu tätigen.

Viele dieser "armen" Händler bescheißen übrigens die Kunden ganz ordentlich wie du im geizhals-Forum nachlesen kannst.


Abgesehen davon wandern die CPU's wieder in Komplettsysteme! Die ziehen dir also mal locker 20% oder eine Prüfgebühr von 20€ ab und verscherben das Ding wieder für 100% - wer bescheißt also hier?
 
Zuletzt bearbeitet:
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