Hi Aastray, hi All,
Original geschrieben von Astray
Hi,
nein das ist flasch. Nur wenn Zubehör fehlt oder die Verpackung beschädigt ist, kann ein Abzug erfolgen. Benutzen ist definitiv erlaubt. Wie soll denn sosnt feststellen, ob das gekaufte meinen Ansprüchen entspricht?
MfG
Astray
Das ist so nicht richtig.
Durch den Gebrauch der Ware verliert sie an Wert.
Wer soll den Wertverlust denn dann tragen, der Händler ? Der nachfolgende Käufer?
Du darfst Da Produkt so behandeln und testen, dass es keinen Wertverlust erleidet, d.h. wenn Du bespielsweise eine Grafikkarte bestellst, die Du in einem mit Kunststofffolie eingewickelten Pappkarton geliefert bekommst.
Dann darfst Du die Kunstofffolie zerstören, da sonst ja nicht an das Produkt kommen kannst.
Zerstörst Du den Pappkarton, den man ja i.d.R. ohne eine Zerstörung desselben öffnen kann, dann hast Du als "testender" Käufer diesen zu ersetzen.
Nimmst Du die Karte heraus und schaust sie Dir an, verliert diese nicht an Wert und Du kannst sie wieder zurück schicken.
Baust Du sie ein und es ist ja fast sicher, dass Du dabei Spuren am Sockel der Karte hinterläßt, dann hast Du als Käufer die Wertminderung zu tragen.
Der Sinn des Gesetzes liegt sicher darin dem Verbraucher mehr Rechte einzuräumen, aber es kann nicht Sinn sein, dass dadurch Eigentumsrechte der Verkäufe eingeschränkt bzw. verletzt werden.
BTW: Es gibt schon einige Internetversender die Gebrauchtware, und diese auch als solche deklarieren, parallel zu den Neuwaren anbieten.
cheers