Darf ich die Packung öffnen?

lalala

Neuling
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21.02.2004
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Hi,

hab gerad meine ersten P4 2,8 M0 von fun computer bekommen wollte fragen ob ich die INTEL verpackung öffnen darf? Vieleicht schik ich ihn wieder zurück , aber würd gern mal die CPU ansehen.
Kann ich sie dann noch zurück schiken?
 
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Ich würd sagen lieber nicht ... aber lies erstmal die AGB durch.

Ausserden kannste da eh nix sehen was nich auch scho aussen auf dem Sticker steht.
 
naja , wenn du eh die absicht hast ihn wieder zurückzuschicken, lass es doch einfach, so toll sieht doch keine cpu aus, dass es sich lohnt ^^. aber andersherum hat man doch immer bei nichtgefallen 14tägiges rückgaberecht beim händler oder seh ich das falsch? dann hätte man ja die cpu schon eingebaut haben müssen.
 
eigentlich wollte ich die CPU ya behalten , aber hab mir bei MF noch eine für 160 statt 200 bei FUN bestellt, wenn diese auch eine M0 ist behlt ich natürlich die:) , nur hab ich mal nur so nachgedacht auch wenn diese nich eine M0 is könnte ich doch einfach die CPUs tauschen aber is wohl nich so ganz korrekt glaub ich. ich glaub is lass es auch lieber, aber ich mein ich will nur die INTEL packung aufmachen nich diese Plastik verpackung bei der CPU wollte nur wissen ob ich dann noch die möglichkeit hätte trozdem zurückzuschiken.
Meines wissen nach darf man sich die hardware angucken nur nich benuzen.
 
M0 heisst garnix ... viele M0 gehen sogar sehr schlecht is also mehr ein risiko verglichen mit normal D1
 
Hi,

du darfst sogar beide CPUs einbauen und benutzen. Innerhalb von 14 Tagen musst du dann nur eine wieder zurück schicken. Dass das mit dem Fernabsatzgesetz immer noch so wenige kapiert haben. Sinn ist ja, wenn ich was bestelle und baue ich das ein und bemerke, dass es gar nicht meinen Anforderungen entspricht, dann kann ich es zurückgeben. Hätte ich es beim Händler um die Ecke gekauft, hätte der mich beraten und dabei hätte sich dann (idealisiert) schon herausgestellt, ob alle meine Anforderungen erfüllt werden. Deshalb gilt das Gesetz nur für den Versandhandel.
Das Gesetz soll also den Käufer schützen. Insbesondere auch dann, wenn Teile mit tollen Werbetexten und effekthaschenden Fotos im Internet beworben werden und in Wirklichkeit die Sache dann doch ganz anders aussieht.
Ich finde es aber nicht gut, wenn man dieses Gesetz ausnutzt und sich z.B. 10 CPUs oder auch Grafikkarten bestellt und dann alle hochtaktet und sich die beste aussucht und den Rest wieder zurück schickt. Das kostet die Händler nämlich richtig Geld, da sie die Teile eben nicht mehr als neu verkaufen können. Und das wirkt sich dann wieder auf die Verkaufspreise aller Teile aus. Also bitte übertreibt es nicht mit bestellen und wieder zurückschicken ;-)

Caio
Astray
 
Zuletzt bearbeitet:
hey danke , aber benuzten darf man die hardware auf keinen fall binn ich mir sicher, steht auch in den AGBs der Shops, normal öffnen und angucken darf man , nur bei Boxed CPus wusste ich es nich weil die ya versiegelt sind.
 
hey danke , aber benuzten darf man die hardware auf keinen fall binn ich mir sicher, steht auch in den AGBs der Shops, normal öffnen und angucken darf man , nur bei Boxed CPus wusste ich es nich weil die ya versiegelt sind.

das ist definitiv falsch !

also hier nochmal zur aufklärung !
es gibt kein fernabsatzgesetz, sondern es ist im BGB geregelt, den paragraphen hab ich jetzt net im kopf :)

die ware kann 14 tage getestet werden, ausgenommen ist versiegelte software, die ist von der rücknahme ausgeschlossen !

wenn in den AGB`s was anderes steht ist das ungültig, es gilt immer das BGB !

so long
thornhill
 
Umtausch

Ich bezweifle sehr, dass es gestattet ist, Komponenten zu testen und dann zurückzuschicken, weil sie einem nicht mehr gefallen. Was anderes wäre es wohl, wenn das entsprechende Teil defekt ist.
 
Auszug aus den AGB Norsk IT

Sie sind als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB der Bundesrepublik Deutschland an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann schriftlich (E-Mail genügt) oder durch Rücksendung der Ware auf unsere Gefahr erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung ...

... Wenn Sie beschädigte oder abgenutzte Waren zurückschicken, wird der gesetzlich zulässige Betrag in Abzug gebracht; dies können Sie vermeiden, indem Sie lediglich die Ware einer Prüfung unterziehen, wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre und diese ohne Gebrauchsspuren und in der Originalverpackung zurückschicken. Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: Software, CD's,DVD's, CD-ROM's und Videos, die vom Verbraucher entsiegelt wurden. Auch bei Waren die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.


Fragen?

grfeetz
eandy
 
Nun, damit ist alles klar! Bei benutzter Ware kann ein Betrag in Abzug gebracht werden, und ich nehme an, dass dies auch gesetzeskonform ist.
 
Hi,
nein das ist flasch. Nur wenn Zubehör fehlt oder die Verpackung beschädigt ist, kann ein Abzug erfolgen. Benutzen ist definitiv erlaubt. Wie soll denn sosnt feststellen, ob das gekaufte meinen Ansprüchen entspricht?

MfG
Astray
 
Sicher ist auch jeder hier einverstanden wenn er bereits "getestete" Ware geliefert bekommt. :rolleyes:
Ich finde das "sittenwidrig", egal ob erlaubt oder nicht.
 
Hi Aastray, hi All,

Original geschrieben von Astray
Hi,
nein das ist flasch. Nur wenn Zubehör fehlt oder die Verpackung beschädigt ist, kann ein Abzug erfolgen. Benutzen ist definitiv erlaubt. Wie soll denn sosnt feststellen, ob das gekaufte meinen Ansprüchen entspricht?

MfG
Astray

Das ist so nicht richtig.
Durch den Gebrauch der Ware verliert sie an Wert.
Wer soll den Wertverlust denn dann tragen, der Händler ? Der nachfolgende Käufer?

Du darfst Da Produkt so behandeln und testen, dass es keinen Wertverlust erleidet, d.h. wenn Du bespielsweise eine Grafikkarte bestellst, die Du in einem mit Kunststofffolie eingewickelten Pappkarton geliefert bekommst.
Dann darfst Du die Kunstofffolie zerstören, da sonst ja nicht an das Produkt kommen kannst.
Zerstörst Du den Pappkarton, den man ja i.d.R. ohne eine Zerstörung desselben öffnen kann, dann hast Du als "testender" Käufer diesen zu ersetzen.
Nimmst Du die Karte heraus und schaust sie Dir an, verliert diese nicht an Wert und Du kannst sie wieder zurück schicken.
Baust Du sie ein und es ist ja fast sicher, dass Du dabei Spuren am Sockel der Karte hinterläßt, dann hast Du als Käufer die Wertminderung zu tragen.
Der Sinn des Gesetzes liegt sicher darin dem Verbraucher mehr Rechte einzuräumen, aber es kann nicht Sinn sein, dass dadurch Eigentumsrechte der Verkäufe eingeschränkt bzw. verletzt werden.

BTW: Es gibt schon einige Internetversender die Gebrauchtware, und diese auch als solche deklarieren, parallel zu den Neuwaren anbieten.

cheers:coolblue:
 
Also so wie ich es verstanden habe, geht es ja eigentlich nicht darum, die CPU mal zu nutzen. Es geht vielmehr darum, das er die Box aufmachen will, den CPU behalten will und den billigeren den er auch noch gekauft hat zurück zu schicken. Das ist definitiv nicht die feine Englische und obendrein ******.
 
Also ich habe mir mal bei Amazon drei MP3-Player besorgt und alle drei jeweils mehrere Stunden getestet und habe sie dann zurückgeschickt. Solange ich nichts kaputt mache, oder es offensichtlich beschädige, kann ich es ohne Probleme testen. Danke Fernabsatzgesetz. Natürlich muss das jeweilige Teil nach dem Test noch genauso funktionieren, wie davor. Nur weil der Händler irgendetwas in seinen AGB´s schreibt muss das noch lange nicht Gesetzeskonform sein. Viele Unternehmen versuchen durch ihre AGB´s Gesetze zu übergehen, die ihnen so nicht passen. Deshalb immer erst nachprüfen, ob die das alles auch dürfen.Allerdings musst du auch die richtige zurückschicken, denn ansonnsten ist es definitiv nicht rechtens.
 
@ Azazel
Genau das entspricht dem Inhalt meines Postings.

Noch etwas zu den AGBs. Wenn nur eine Bedingung rechtswidrig ist, dann treten automatisch die gesammten AGBs des Händlers ausser Kraft. An deren Stelle treten dann allgemeine gesetztliche Regelungen, die z.T. für den Händler sehr unvorteilhaft sein können.


Original geschrieben von N8Falke
Das ist definitiv nicht die feine Englische und obendrein ******.

Ups, jau, das habe ich erst gerade noch einmal im Thread gefunden.
Das ist natürlich ******:mad:


cheers:coolblue:
 
Zuletzt bearbeitet:
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