bondfreak
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- Mitglied seit
- 06.10.2004
- Beiträge
- 653
hi leute...
ich bin im moment extrem sauer auf die leute von phone house...hab mir nen neues handy per vertragsverlängerung schicken lassen, welches dann auch gleich mal kaputt war. da ich aber zum lieferzeitpunkt nicht anwesend war und es erst später abholen konnte, waren die 14 tage rückgaberecht um, mit denen ich von der vertragsverlängerung zurücktreten kann.
also gings ab zur reparatur, die dann natürlich 5 wochen gedauert hat...mein handy war nicht reparabel, ich habe aber ein repariertes handy einer anderen person bekommen...komischerweise ging dies nach einem tag sofort auch kaput...diesmal bin ich aber in der in den 14 tagen rückgaberecht und frage mich nun, ob ich JETZT vom vertrag zurücktreten kann und den anbieter wechseln kann...sowas is echt unter aller sau, vor allem weil ich bei der reparatur nen NEUES handy verlangt hab.
meine frage beläuft sich also darauf, ob ich vom vertrag zurücktreten kann (siehe rückgaberecht)
EDIT: ich hab auch als nebengedanken, um aus dem vertrag rauszukommen noch nen bissel im BGB und den AGB's von Phone House geschnüffelt...die schreiben, dass der kunde sich in zumutbarem umfang verpflichtet, reparaturleistungen vollziehen zu lassen...aber was ist ein zumutbarer umstand? kann da wer helfen?
ich bin im moment extrem sauer auf die leute von phone house...hab mir nen neues handy per vertragsverlängerung schicken lassen, welches dann auch gleich mal kaputt war. da ich aber zum lieferzeitpunkt nicht anwesend war und es erst später abholen konnte, waren die 14 tage rückgaberecht um, mit denen ich von der vertragsverlängerung zurücktreten kann.
also gings ab zur reparatur, die dann natürlich 5 wochen gedauert hat...mein handy war nicht reparabel, ich habe aber ein repariertes handy einer anderen person bekommen...komischerweise ging dies nach einem tag sofort auch kaput...diesmal bin ich aber in der in den 14 tagen rückgaberecht und frage mich nun, ob ich JETZT vom vertrag zurücktreten kann und den anbieter wechseln kann...sowas is echt unter aller sau, vor allem weil ich bei der reparatur nen NEUES handy verlangt hab.
meine frage beläuft sich also darauf, ob ich vom vertrag zurücktreten kann (siehe rückgaberecht)
EDIT: ich hab auch als nebengedanken, um aus dem vertrag rauszukommen noch nen bissel im BGB und den AGB's von Phone House geschnüffelt...die schreiben, dass der kunde sich in zumutbarem umfang verpflichtet, reparaturleistungen vollziehen zu lassen...aber was ist ein zumutbarer umstand? kann da wer helfen?
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