DELL Rückgaberecht

rodNeX

Neuling
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03.02.2005
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Hallo,

wie sieht es eigentlich bei Dell mit dem Rückgaberecht aus?
Wenn ich mir jetzt z.B. einen M1330 konfiguriere und bestelle...
Bleibe ich auf den Versandkosten o.Ä. sitzen,
wenn ich den Kauf nach der Lieferung widerrufe?

Danke im Voraus

Cu Rod
 
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nö, du rufst da bei denen an und sagst das du es wieder zurückgeben willst.
Am Telefon wird dann noch ein Tag ausgemacht, bei dem dann der UPS-Bote das Notebook im Karton wieder mitnimmt.
Auf dich kommen keine Kosten zu.
 
Und die Gelderstattung funzt auch oder kriege ich nen Gutschein für Nanu-Nana :d ?
 
Wie sieht es denn als "Geschäftskunde" aus? Hat man da überhaupt kein Rückgaberecht? Oder nur 7 Tage? Die Vostros sind ja als Privatkunde deutlich teurer, da es für die keine Aktionen gibt. Mit 7 Tage Rückgaberecht kann ich leben, das reicht ja um sich das Gerät ein wenig anzusehen. 0 Tage wäre nicht so toll.
 
Natürlich bleibst Du auf den Versandkosten vom Kauf sitzen. Den Versand bei der Rücksendung bekommst Du ab 40 Euro Warenwert erstattet.
 
als Business Kunde hast du kein Rückgaberecht. So wird es mir zumindest immer am Telefon vor jeder Bestellung gesagt. Auch die Gewärleistung ist anderst.

Rücksendung geht easy. Anrufen - Termin vereinbaren und 1 Woche später hast du dein Geld - ohne Abzüge.
 
Natürlich bleibst Du auf den Versandkosten vom Kauf sitzen. Den Versand bei der Rücksendung bekommst Du ab 40 Euro Warenwert erstattet.
Das ist nicht korrekt. Der Händler muß, wenn die komplette Sendung zurückgesendet wird und der Warenwert 40 Euro übersteigt, auch die Kosten der Hinsendung tragen.
 
Echt? Das wär mir neu, ich habe bei meinem Notebook, welches ich gekauft und zurück gegeben habe, die Versandkosten nicht erstattet bekommen. Denke auch nicht, dass der Händler das wirklich tragen muss. Ich werd mich aber nochmal schlau machen...
 
Nö, muss der Händler nicht, sonst würden die Händler ja nur noch Verluste schreiben, soviel Müll wie da teils verschickt wird.
 
Ich hab hier nen Artikel (allerdings von 2005) gefunden. Gesetzlich ist die Sache NICHT klar geregelt. Es gab ein einziges Urteil, das war 2001 (das war noch vor dem Fernabsatzgesetz, wenn ich mich recht entsinne), was zugunsten des Käufers entschieden hat.
Quelle

Oh, hier hab ich was gefunden, was singapores Meinung untermauert:

Quelle

Dort steht geschrieben, dass tatsächlich der Verkäufer die Hinsendekosten zu tragen hat. Der Artikel ist auch etwas aktueller und bezieht sich auf Aktenzeichen von 2007.

ach Ansicht des Oberlandesgerichtes Karlsruhe sind die Hinsendekosten ebenfalls zu erstatten. Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass dies jedoch nur bei einem kompletten Widerruf des Vertrages gilt. Werden mehrere Produkte bestellt, jedoch nur einzelne Produkte zurückgesandt, somit nicht die ganze Sendung, hat der Verbraucher keinen Anspruch auf Erstattung der Hinsendekosten.

m Übrigen muss der Händler nicht alles an Hinsendekosten ersetzen. Eine uns bekannte Entscheidung des Amtsgerichtes Aachen vom 23.08.2006 zeigt, dass zusätzliche Versandkosten durch eine Expresssendung nicht zu erstatten sind.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nö, muss der Händler nicht, sonst würden die Händler ja nur noch Verluste schreiben, soviel Müll wie da teils verschickt wird.
Da bist du falsch informiert.
Wer in Internetshops oder bei ebay kauft und das Geschäft fristgerecht widerruft, darf die Kaufsache nicht nur auf Kosten des Händlers zurücksenden. Er kann auch die Hinsendekosten, die er zahlen musste, zurückverlangen (Oberlandesgericht Karlsruhe, Az. 15 U 226/06).
http://www.test.de/themen/steuern-recht/meldung/-Urteil/1599872/1599872/
ausführlicher:
http://www.internetrecht-rostock.de/widerruf-hinsendekosten.htm
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, genau den Artikel habe ich auch gefunden, aber so eindeutig, klar und selbstverständlich ist die Sache auch wieder nicht:

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, die Revision ist beim BGH unter AZ VIII ZR 268/07.

Aber ansonsten muss ich klein bei geben...
 
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