Dell Vostro 3350: Erstes Notebook mit Radeon HD 7000M?

Stegan

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<p><img style="margin: 10px; float: left;" alt="dell" src="images/stories/logos/dell.jpg" height="100" width="100" />Sofern man <a href="index.php/news/hardware/grafikkarten/19079-amd-southern-island-schon-im-september.html" target="_blank">aktuellen Gerüchten Glauben schenken kann</a>, könnte AMD schon im September mit seinen neuen Grafikkarten der Radeon-HD-7000-Familie nachlegen und NVIDIA damit wieder einmal mehr unter Zugzwang bringen. Wie man jetzt einem aktuellen Notebook-Datenblatt entnehmen kann, könnten uns zumindest schon die mobilen Grafikchips der kommenden Generation bald ereilen. So listet <a href="http://www.dell.de/" target="_blank">Dell</a> jetzt in seinem Vostro-3350-Notebook eine AMD Radeon HD 7450M. Sonderlich viele, handfeste Informationen hierzu gibt es...<p><a href="/index.php?option=com_content&view=article&id=19086&catid=103&Itemid=187" style="font-weight:bold;">... weiterlesen</a></p>
 
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jo haben schon welche vor 10 tagen auch gefragt im notebookcheck-forum. würde gerne wissen wollen ob es ein tipfehler ist oder ob es wirklich dann eine 7450M sein soll.
 
Ich habe mich auch sehr gewundert und bin dem nachgegangen. Einerseits neigt DELL dazu sich "Tippfehler" zu leisten, andererseits müsste für die neue GPU ja der neue Fertigungsprozess genutzt werden. Gegen den Tippfehler spricht GDDR5.
Es wäre dennoch möglich, dass DELL hier den Kunden als "Beta-Tester" nutzt. Einen Screenshot konnte ich aber auch noch nicht finden.
 
Hi, es ist kein Tippfehler/ der Vostro 3350 ist wirklich mit einer AMD Radeon HD 7450M ausgestattet: http://bit.ly/jwwMWR
Gruesse
LuciaHatDell
 
ja, du hast gerade die Quelle nocheinmal angegeben...


Das ist auf jeden Fall ein Tippfehler. Das wäre glaube ich das schnellste Produkt-Update was es bei Dell je gab ^^ Denn das 3350 gibts ja noch nicht so lang. Da wird nach wie vor die HD6470M drin sein. Und die hatte afaik schon immer GDDR5.
 
Die 7000 serie sollte im 28nm Fertigungsprozess hergestellt werden, das kommt wohl nicht vor dem ersten Quartal '12, ein klassischer Dell Tippfehler meiner Meinung nach.
 
Oder es handelt sich einfach nur um eine umgelabelte HD6xxx. ;)

Was warscheinlich ist. Soll mir einer erklären die Pdorduktpolitik versteht. ich hab irgendwann zwischen Geforce 8600m und GT330m aufgehört mich damit zu beschäftigen.
 
@LuciaHatDell

die adresse sagt schon an das es eine link zu einem trojaner/virus ist. sollte sofort gebannt werden!
 
@LuciaHatDell

die adresse sagt schon an das es eine link zu einem trojaner/virus ist. sollte sofort gebannt werden!

...Wat? Der Link von Lucia ist ein Codierter Dell-Shop-Link. Meine Defender haben sich jedenfalls nicht gemeldet.
 
Hallo, ich wuerde gern meine Aussage aus 30.6.2011 korrigieren: der Vostro ist mit einer AMD Grafikkarte der 6000-er Reihe ausgestattet. Nach gruendlicher Ueberpruefung konnte dies auch auf der Dell Webseite korrigiert werden: http://configure.euro.dell.com/dellstore/config.aspx?oc=n0705503&c=de&l=de&s=bsd&cs=debsdt1&model_id=vostro-3550
Tut uns leid fuer den Fehler!
Viele Gruesse
LuciaHatDell
 
Eine kurze Frage dazu:

Wenn man im dem Zeitraum als die 7450M gelistet war bestellt hat, diese auch in der Auftragsbestätigung so bestätigt wurde, man jetzt aber doch eine 6470M erhält, was für Möglichkeiten gibt es bzw. hat man?
Geht das noch als Irrtum durch obwohl die Grafikkarte mehrere Wochen so gelistet war?
Oder hat sich Dell was das angeht komplett in den AGB (technische Änderungen) abgesichert?

Ich finde das ganze schon etwas dreißt, es funktioniert doch auch nicht, wenn ich mir heute ein Auto mit 3.0 Liter Benziner bestelle, dass mir am Schluss ein 2 Liter Diesel geliefert wird und das ganze durch diverese Klauseln am Schluss auch noch rechtens ist?

Grüße Johannes
 
Nicht bei Gegenständen, die extra für dich hergestellt wurden. Zählen da auch konfigurierte Notebooks zu?
 
@Necrofridge
Dell ist eine der großen Ausnahmen, wo man auch vom Widerrufsrecht gebrauch machen kann trotz Fertigung nach Kundenspezifikation, also da gibt's kein Problem :)

@Molch
Ich finde deine Frage bisschen unpassend und leicht anmassend. Soweit ich es überschaue hat AMD noch nichtmal die Spezifikation für eine eventuelle HD 7450M veröffentlicht aber Du meinst mit der 6470M schlechter dazustehen??? Kann doch gut sein, dass die 6470M die eigentlich bessere Karte ist, denn wie jedem wohl bekannt ist sind Namen im Grafikkartengeschäft eher Schall und Rauch denn eine ernstzunehmende Größe (Renaming lässt grüßen). Da keine offiziellen Information zur 7450M vom Hersteller existieren, hinkt ebenso der Autovergleich ein wenig, auch wenn ich ein deine Position partiell nachvollziehen kann. Aber immer drauf achten: Nicht auf's Marketing reinfallen!

Daher ganz einfache Lösung: Widerruf und gut. Dell ist im übrigen sehr schnell beim Rückerstatten bereits empfangener Leistungen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Anmassend sollte meine Aussage nicht wirklich sein.
Eventuell war der Vergleich auch etwas weit hergeholt.
Aber unbeachtet der tatsächlichen Leistung die jetzt z.B. die verbaute Grafikkarte liefert und ob ich das Notebook zurück gehen lassen würde, geht es doch prinzipiell darum, dass ich gerne das erhalten würde was ich bestellt habe.

Deshalb die Grundsätzliche Frage.

Wie oben schon erwähnt ging es mir eher interesse halber um die rechtliche Seite, da ich auch mit einer 6470M das 3350 behalten und nutzen werde.
Ich war auch bisher mit Dell Produkten und Service immer zufrieden.

Grüße Johannes
 
Naja, rechtlich ist die Sache sicherlich auch nicht ganz so einfach, denn ich glaube mich zu erinnern, dass man für offensichtlich fehlerhafte Angebote ( hier ist damit gemeint das AMD ja die karte noch nicht mal offiziell eingeführt hat) eine Onlineshop nicht zwingend haftbar gemacht werden kann. Bzw. Dell selbst kann von seiner Vertragserklärung und Bereitschaft zum Verkauf aufgrund einer offensichtlichen Unmöglichkeit der Erfüllung ohne Nachteile zurücktreten und den Rest auf nen Serverfehler schieben ;)

Das sind jedoch nur sicherlich rechtliche Halbwahrheiten denn letztendes entscheidet immer noch die Rechtssprechung/-auslegung im Rahmen eines Richterspruchs was hier passiert ist bzw. ob überhaupt etwas rechtlich interessantes existiert.

Edit: Das ist jedoch rechtlich nur meine eigene Menung/Wissen/Ansicht und erhebt keinen Anspruch auf die tatsächliche aktuelle Rechtssprechung oder Rechtslage. Dafür müssten sich schon gelernte Juristen melden :)
 
Zuletzt bearbeitet:
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