Wenn man die Absurdität solcher Urteile verstehen will, muss man es auf die echte Welt übertragen. Die Zwangsprostituierten finde ich einen schlechten Vergleich. Es geht um ein Vergehen (Verbrechen?) mit ein paar Euro Gesamtschaden. Ein besserer Vergleich wäre folgender:
In Berlin betreibt jemand einen nicht angemeldeten Glücksspielautomaten (Torrent Files). Dies verursacht einen finanziellen Schaden beim Finanzamt (Rechteinhaber) von wenigen Euro pro Spiel (Download). Der Betreiber ist dreist und lässt die Kneipe, in welcher sein Automat steht, bei einem Touristenführer (TPB) eintragen, welche ein Verzeichnis über weitere Standorte von Kneipen/Geldspielautomaten enthält. Welche davon angemeldet sind (ja, es werden auch Inhalte unter Creative Commons legal getauscht) prüft der Herausgeber des Touristenführers nicht.
Nun liegt der Touristenführer mit vielen anderen bei einer Touristen Info (Domain-Registrar) aus. Also nicht nur der, welcher den unangemeldeten Glücksspielautomaten enthält, sondern auch Millionen andere. Dass die Touri Info dafür kaum Geld bekommt (was kostete ne Domain im Jahr? 10€?) versteht sich von selbst. Darum ist der Prozess weitgehend automatisiert.
Nun urteilt das Landgericht Köln, dass die Touristeninformation für den Schaden haften soll. Schließlich wäre ja bekannt, dass der Betreiber des Glücksspielautomatens verurteilt wurde. Und die Touristen Info muss jedem Hinweis nachgehen, dass eventuell einer der Guides auf einen Ort verweist, an welchem etwas illegales passiert. Wie eine solche Prüfung aussieht, wenn die nur ein paar Cent pro Jahr an dem Guide verdienen, kann sich jeder selbst vorstellen.
Ich finde, so kann man sich gut die Absurdität des Urteils vor Augen führen. Die Folge kann eigentlich nur sein, dass man bei einer Domainanmeldung in Zukunft ankreuzen muss, dass man nix illegales macht und im Streitfall holen die dann halt den Zettel raus und sagen, dass sie nix mussten weil sie ja schwarz auf weiß haben, dass da nix illegales passiert. Ist genauso sinnvoll wie dieser Haftungsausschluss für Links [Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen.]. Ist wie wenn an dem Schild in Hamburg, welches in Richtung Berlin zeigt steht, dass Hamburg nicht für in Berlin begangene Straftaten haftet.