Deutscher Domain-Registrar haftet für Urheberrechtsverletzungen

HisN

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Na ... wann wird die News freigeschaltet? In zwei Stunden oder zwei Tagen?
 
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Wie das Oberlandesgericht in Köln in einem Urteil in einem Fall um eine Urheberrechtsverletzung auf der Plattform „The Pirate Bay“ entschied, haften Domain-Registrare als Störer für Urheberrechtsverletzungen – allerdings nur, wenn der Registrar nach einem Hinweis des Rechteinhabers den Zugang zur betroffenen Seite nicht sperrt.Obwohl Domain-Registrare nicht als Betreiber der jeweiligen Plattformen gelten, ergebe sich trotzdem eine Haftung ihrerseits, da sie die betroffenen Domains registrieren und verwalten. Geklagt hatte der Rechteinhaber des Spielfilms „Victoria“, nachdem der Film im November 2011 über die BitTorrent-Website „The Pirate...

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"Eine Revision des Urteils beim Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen."
Was eine farce, jede höhere Instanz hätte das Urteil gekippt, das ist doch der einzige Grund dafür.

Aber hey, die haben ja nichts zu befürchten scheiß egal was sie Urteilen, das die alten Säcke mal wieder die Zukunft versauen ist denen ja auch egal, die sind in ein paar Jahren eh tot.
 
Köln... da wird wohl wieder eine neue Bühne für die Abmahnkollegen vorbereitet.
 
Deutsche Gerichte sind einfach nur Höchstkriminell.
 
wieso das? das urteil ist nachvollziehbar.

wenn ich ständig mädels an den lokalen albaner vermittle und ganz genau weiss dass die zwangsprostituiert werden, muss ich auch mit konsequenzen rechnen.

einiges dass die contentinhaber machen schmeckt mir nicht, aber die gerichte gleich pauschal als kriminell zu bezeichnen?
 
wieso das? das urteil ist nachvollziehbar.

wenn ich ständig mädels an den lokalen albaner vermittle und ganz genau weiss dass die zwangsprostituiert werden, muss ich auch mit konsequenzen rechnen.

einiges dass die contentinhaber machen schmeckt mir nicht, aber die gerichte gleich pauschal als kriminell zu bezeichnen?

Wäre das so, würde ich da mit gehen. Aber wenn man das Beispiel hier anwenden würde, wäre das Einwohnermeldeamt verklagt worden.

Also entweder sind die Richter total bescheuert und haben keine Ahnung was sie da tun, oder da steckt kriminelle Energie hinter
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn man die Absurdität solcher Urteile verstehen will, muss man es auf die echte Welt übertragen. Die Zwangsprostituierten finde ich einen schlechten Vergleich. Es geht um ein Vergehen (Verbrechen?) mit ein paar Euro Gesamtschaden. Ein besserer Vergleich wäre folgender:

In Berlin betreibt jemand einen nicht angemeldeten Glücksspielautomaten (Torrent Files). Dies verursacht einen finanziellen Schaden beim Finanzamt (Rechteinhaber) von wenigen Euro pro Spiel (Download). Der Betreiber ist dreist und lässt die Kneipe, in welcher sein Automat steht, bei einem Touristenführer (TPB) eintragen, welche ein Verzeichnis über weitere Standorte von Kneipen/Geldspielautomaten enthält. Welche davon angemeldet sind (ja, es werden auch Inhalte unter Creative Commons legal getauscht) prüft der Herausgeber des Touristenführers nicht.

Nun liegt der Touristenführer mit vielen anderen bei einer Touristen Info (Domain-Registrar) aus. Also nicht nur der, welcher den unangemeldeten Glücksspielautomaten enthält, sondern auch Millionen andere. Dass die Touri Info dafür kaum Geld bekommt (was kostete ne Domain im Jahr? 10€?) versteht sich von selbst. Darum ist der Prozess weitgehend automatisiert.

Nun urteilt das Landgericht Köln, dass die Touristeninformation für den Schaden haften soll. Schließlich wäre ja bekannt, dass der Betreiber des Glücksspielautomatens verurteilt wurde. Und die Touristen Info muss jedem Hinweis nachgehen, dass eventuell einer der Guides auf einen Ort verweist, an welchem etwas illegales passiert. Wie eine solche Prüfung aussieht, wenn die nur ein paar Cent pro Jahr an dem Guide verdienen, kann sich jeder selbst vorstellen.


Ich finde, so kann man sich gut die Absurdität des Urteils vor Augen führen. Die Folge kann eigentlich nur sein, dass man bei einer Domainanmeldung in Zukunft ankreuzen muss, dass man nix illegales macht und im Streitfall holen die dann halt den Zettel raus und sagen, dass sie nix mussten weil sie ja schwarz auf weiß haben, dass da nix illegales passiert. Ist genauso sinnvoll wie dieser Haftungsausschluss für Links [Unser Angebot enthält Links zu externen Websites Dritter, auf deren Inhalte wir keinen Einfluss haben. Deshalb können wir für diese fremden Inhalte auch keine Gewähr übernehmen.]. Ist wie wenn an dem Schild in Hamburg, welches in Richtung Berlin zeigt steht, dass Hamburg nicht für in Berlin begangene Straftaten haftet.
 
wieso das? das urteil ist nachvollziehbar.
Zur Lektüre empfehle ich eine Zusammenfassung des schwedischen Urteils gegen die Pirate Bay Gründer.

Das strotzt nur so von falscher Rechtsauslegung und korrupten Richtern.

Aber nichts gegen das OLG Köln. Das sind bekanntlich hochehrenwerte Engel in Richterroben.
 
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