DHL - TRansportschaden - geht mal gar nicht

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Ich wär vielleicht auch ein bisschen vorsichtig, damit zu drohen, alles zu veröffentlichen. Zumal scheinbar keinerlei Bilder vorhanden sind, wie das ganze vor dem Versand aussah. Vielleicht hast du den Receiver ja lieblos ins Paket geworfen und verschickt, dass du von DHL einen neuen bezahlt bekommst, weil sie ihn ja auf dem Transport kaputtgemacht haben (das würde ich jetzt einfach mal an Stelle von DHL behaupten :fresse2:).

Bei aller Liebe, aber deine Schachtel ist kaum größer, als das Gerät und so wie das "Polstermaterial" aussieht, kann der Receiver sich da noch relativ viel bewegen, wenn man es drauf anlegt. Und ich denke, selbst die Originalverpackung wird nicht immer ausreichend sein, um den Receiver beim Einzelversand zu schützen, die werden ja normalerweise nicht einzeln, sondern ein paar zusammen auf Paletten verschickt. Ich hab meinen damals jedenfalls lieber abgeholt.
 
Rundherum hat der Receiver nur wenige cm Platz, nur oben und unten ist genug Platz (10cm). Somit ist das Teil definitiv falsch verpackt und DHL ist fein raus. Auch mit dem unsachlichen Brief und der Veröffentlichung in diversen Foren wirst du kein Recht bekommen, ich hoffe nur du kriegst jetzt keine Post vom DHL Anwalt. ;) Auch wenn die Schäden mysteriös sind, aber einen teueren/lieb gewonnen Receiver so zu verschicken, ist schon grob fahrlässig und meiner Meinung nach ist man an den Schaden zum Teil dann auch selbst Schuld.
 
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Ganz offensichtlich gibts haufen Raketenwissenschaftler hier die es nicht verstehen das DHL den Reciever so 2x transportiert hat und die signifikanten Schäden da auftraten. Als ich und der Empfänger alles verpackten gab es im wesentlichen nur marginale Schäden (Voltageselector) die allerdings von einen harten Gegenstand verursacht worden sind. Leute, haltet euch lieber hier heraus und geht nochmal zur Schule und lernt aufmerksam lesen. Das erspart mir Puls!
 
Ganz offensichtlich gibts haufen Raketenwissenschaftler hier die es nicht verstehen das DHL den Reciever so 2x transportiert hat und die signifikanten Schäden da auftraten. Als ich und der Empfänger alles verpackten gab es im wesentlichen nur marginale Schäden (Voltageselector) die allerdings von einen harten Gegenstand verursacht worden sind. Leute, haltet euch lieber hier heraus und geht nochmal zur Schule und lernt aufmerksam lesen. Das erspart mir Puls!

Willst du oder kannst du nicht deine eigene Schuld anerkennen? >In der Schule wird kein rechtliches Verständnis, somit ist es sehr schön, dass du die Schule - aber nicht die Hochschule besucht hast.


Um das mal für dich verständlich zu erklären, du hättest zwei Möglichkeiten für einen Schadensersatzanspruch. Entweder den gesetzlichen (823 I, BGB) oder den vertraglichen (280 I, BGB). Beim 280 I müsstest du die Pflichtverletzung nachweisen, somit was im Vertrag zwischen DHL und dem Absender abgesprochen war, inklusive den Bedingungen für den Transport. Da die Audioanlage fahrlässig verpackt wurde und bei Weitem nicht den Bedingungen von DHL entspricht, hast du Pech gehabt. Über den 823 I hast du das Problem der Kausalität, sagen wir es so, spar dir die Klage. ;)
 
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Du bist ja lustig, postet in ein Forum und willst dann, dass man sich raushält (nur weil du zurecht kaum Zuspruch bekommst) :bigok: ..
Ich würd niemals ein 17kg schweres Teil (das ich auch noch lieb hab :grrr:) so verschicken..
Und der Brief klingt halt echt nicht, als wärst du fast 30, sondern eher ungefähr 15..
 
Wenn das nicht noch Ärger wegen übler Nachrede oder sonstigem gibt :fresse:
Bei dem Tonfall wird doch jeder nach dem ersten Absatz aufhören zu lesen, weil er sich verarscht vorkommt.
 
Nur mal so zum Verständnis.

Wenn ich bei DHL ein Paket mit Transportschaden reklamiere und die das wegen unzureichender Verpackung ablehnen, dann dürfen die den Paketinhalt in eben dieser unzureichenden Verpackung wieder an den Kunden zurück schicken ohne für weitere auftretende Schäden (ob nun bei der Kontrolle oder dem folgenden Transportweg) zu haften!?
 
Das ist der Teil den ich auch nicht verstehe. DHL verlangt das Paket in dem Zustand wie es angekommen ist in der Filiale abzugeben und die Schadensmeldung zu machen. Damit geht das ganze zu DHL und kommt wieder mit Ergebnis zurück. Dann kann doch DHL aber nicht eben in der selben bereits total ramponierten Verpackung wieder zustellen?

Viele haben hier wirklich noch nicht das Problem verstanden. Das Paket ist mit minimal beschädigten Inhalt angekommen, wurde reklamiert und dann beim Rücktransport von DHL zu einem wirtschaftlichen Totalschaden. Dabei ist es doch total egal ob die ursprüngliche Verpackung nicht ausreichend war (was auch eine Tatsache ist). Hier ist DHL in der Pflicht aber wie schon gesagt nehme dir einen Anwalt und lass das über ihn laufen. Im Forum hier sind eh keine Rechtsberatungen erlaubt...

@Domez
Meine man darf es auch selbst dort abholen.

Aber nur in der Filiale nicht in der Prüfstelle soweit ich das kenne.
 
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Nur mal so zum Verständnis.

Wenn ich bei DHL ein Paket mit Transportschaden reklamiere und die das wegen unzureichender Verpackung ablehnen, dann dürfen die den Paketinhalt in eben dieser unzureichenden Verpackung wieder an den Kunden zurück schicken ohne für weitere auftretende Schäden (ob nun bei der Kontrolle oder dem folgenden Transportweg) zu haften!?
wäre doch irgendwie schwachsinnig oder?
 
Das ändert doch nichts daran, dass der Inhalt von Anfang unzureichend und nicht nach den Vorgaben von DHL verpackt war.
 
der receiver hat in der tat von allein seiten was ab bekommen. tippe auch auf schlechte verpackung, da kann man sich schlecht auf ein 10 cm rohr berufen.
 
Aber nur in der Filiale nicht in der Prüfstelle soweit ich das kenne.
Gut könnte auch ein anderes Versandunternehmen in Erinnerung haben, ist schon eine Weile her.

Zum Paket selbst, ich kenne das Ganze nur so, dass das Paket also so wie beschädigt angekommen inkl. Verpackung erneut verpackt wird (also durch den Empfänger) und dann "eingeschickt" wird. Wobei das auch erst nach Dokumentation des aktuellen Zustandes erfolgen sollte, sowohl vom Paket als auch Inhalt!
Das aber unabhängig vom Versandunternehmen. Der Ganze Ablauf hier ist eh recht "verworren".

Viele haben hier wirklich noch nicht das Problem verstanden. Das Paket ist mit minimal beschädigten Inhalt angekommen, wurde reklamiert und dann beim Rücktransport von DHL zu einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Wenn der Empfänger das beschädigte Paket so erneut versendet, dürfte das doch schon fast fahrlässig sein.
 
Ganz offensichtlich gibts haufen Raketenwissenschaftler hier die es nicht verstehen das DHL den Reciever so 2x transportiert hat und die signifikanten Schäden da auftraten. Als ich und der Empfänger alles verpackten gab es im wesentlichen nur marginale Schäden (Voltageselector) die allerdings von einen harten Gegenstand verursacht worden sind. Leute, haltet euch lieber hier heraus und geht nochmal zur Schule und lernt aufmerksam lesen. Das erspart mir Puls!

Punkt 1) Die Verpackung war unzureichend. Damit ist DHL auch für den Schaden am Voltageselector erstmal nicht verantwortlich, da müsstest du erstmal beweisen, dass eine angemessene Verpackung den Schaden auf keinen Fall verhindert hätte und es somit DHLs Verschulden war.

Punkt 2) Das du diese völlig unzureichende Verpackung ein zweites Mal auf die Reise geschickt hast, ist schon fast fahrlässig und verhindert natürlich auch, das DHL bewerten kann, was beim ersten Vorgang passiert ist. Das Ding gehört nochmal in einen größeren Karton eingepackt und natürlich ordnungsgemäß gepolstert, damit der Zustand nach dem zu prüfenden Transport erhalten bleibt.

Insofern: Es mag sein, dass der erste Schaden wirklich Verschulden von DHL war - aber so, wie du das ganze gehandhabt hast, hast du alles falsch gemacht, was man falsch machen konnte. Da wirst du keinen Cent sehen. Dein Brief wird entweder im Aktenschredder landen oder zur Rechtsabteilung gehen, ich würde mich wundern, wenn du überhaupt eine Antwort erhältst.
 
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Das Ding gehört nochmal in einen größeren Karton eingepackt und natürlich ordnungsgemäß gepolstert, damit der Zustand nach dem zu prüfenden Transport erhalten bleibt.

Wurde mir damals auch verweigert da die Filiale die Pakete "So wie sie sind" entgegen nimmt und gesagt wird, dass sich um alles gekümmert wird ab diesem Moment.
 
Punkt 1) Die Verpackung war unzureichend. Damit ist DHL auch für den Schaden am Voltageselector erstmal nicht verantwortlich, da müsstest du erstmal beweisen, dass eine angemessene Verpackung den Schaden auf keinen Fall verhindert hätte und es somit DHLs Verschulden war.

Punkt 2) Das du diese völlig unzureichende Verpackung ein zweites Mal auf die Reise geschickt hast, ist schon fast fahrlässig und verhindert natürlich auch, das DHL bewerten kann, was beim ersten Vorgang passiert ist. Das Ding gehört nochmal in einen größeren Karton eingepackt und natürlich ordnungsgemäß gepolstert, damit der Zustand nach dem zu prüfenden Transport erhalten bleibt.

Insofern: Es mag sein, dass der erste Schaden wirklich Verschulden von DHL war - aber so, wie du das ganze gehandhabt hast, hast du alles falsch gemacht, was man falsch machen konnte. Da wirst du keinen Cent sehen. Dein Brief wird entweder im Aktenschredder landen oder zur Rechtsabteilung gehen, ich würde mich wundern, wenn du überhaupt eine Antwort erhältst.

1. Das Loch unterhalb des Voltageselektors sagt schon alles. Das is ja nich zufällig da. Genauso wie der Schaden nicht zufällig entstanden sein kann. Wie erwähnt sind 5cm Polster vorgeschieben. 10cm gab es jedoch. Wenn das nciht vorsichtig ist was dann?! Darüber hinaus schreibt DHL nicht vor das man vorbeugene Maßnahmen ergreifen muss die ein eindringen von z.B. Gewindestanden oder ähnliches verhindert.

2. Unwahre Tatsachenbehauptung. Ich hab das Paket nach dem Voltageselectordefekt nochmal ordentlich verpackt, zu DHL in die Filalie geschleppt und der den Kasten aufn Tisch gelegt. In geöffnetter Ausführung so wie die Tante das wollte mit den ganzen Papierkram. Und ab diesen Zeitpunkt ist die SAche für mich erledigt. Alles weitere darf dann DHL machen. Was und wie die machen is mir brenne. Das ist DHL sein Ding. Ich habe dem nur alles zur Verfügung gestellt wie DHL das von mir wollte. Wie das verpacken gehört bestimmst nicht du. Sondern das Versandunternehmen. Von einen seperaten Karton ist keine rede!

Das ändert doch nichts daran, dass der Inhalt von Anfang unzureichend und nicht nach den Vorgaben von DHL verpackt war.
Möglich, DHL hat das alelrdings mit bravur nachgemacht, nur mit dem Ergebnis das der Reciver nun völlig Schrott ist. Schrott allerdings nicht durch den Transport. Das kann nicht sein.
Und wer, wenn nicht DHL kennt die Vorschriften und muss sich daran auch halten?! Der Sendungsinhalt und das Paket wurde mit einen kleinen Schaden (Voltageselector) in die Obhut von DHL gegeben. Nach dem alles erledigt war hatte ich nen stark deformierten Karton und nen geschrotteten Receiver hier. Viele schieben mir hier kantige SAchen hinten rein, aber das DHL einen beschädigten REceiver vollkommen geschrottet hat räumt hier kaum jmd ein. Nochmal, ich hät drauf geschissen wenns bei dem Voltageselector geblieben wäre. Aber ich scheiß nicht drauf das ich nen Totalschaden hinnehme und die mir auch noch sagen das falsch verpackt wurde obwohl die letzten beiden TRansporte und verpackungen DHL vorgenommen haben. Wer das nich versteht und hier nur unnötig rumspamt der darf sich hier heraushalten. Das bringt e nix.

Entweder den gesetzlichen (823 I, BGB) oder den vertraglichen (280 I, BGB).

Die selbe frage kann ich dir auch stellen. Fakt ist, ich habe das Paket versendet. Keine Probleme. Der Andere Typ hat versendet, keine Probleme bis auf Voltageselektor. Voltageselektor liegt an eine gepolsterte Stelle. 10cm. Gemäß Vertrag sind nur 5cm nötig! Ich räume ein das an den Seiten unzureichend gepolstert wurde. Aber, an den Seiten ist kein signifiknter Schaden entstanden. Soll das automatisch heißen das ich alle anderen Seiten auch nicht polstern soll? Retorische Frage. Ganz sicher ist der Schaden am Voltageselektor und an der Front nicht dadurch entstanden das es dort unzureichend verpackt gewesen sein soll. Denn das war es nicht. Und die etwas dünnere Polsterung an den Seiten hat mit diesen Schäden auch gar nichts zu tun. Denn Diese Flächen blieben im wesentlichen Schadenfrei. Wer etwas anderes Behauptet der darf auch erleutern warum.

Ich wollt hier eigentlich nur Tips haben um hier gut rauszukommen. Allerdings ist das bashen von Usern wohl lukrativer für die Comunity.
 
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halt uns auf dem laufenden, wie es weitergeht, ob du vor gericht gehst und was bei rum kommt.
 
@ Al_
Wie schon gesagt: Vorgang beschreiben, Doku beilegen und Frist setzten. Nach Ablauf gehts schnurstracks zum Anwalt. Mehr geht nicht.
 
So wie nurso es geschrieben hat würde ich es machen.
Ich hoffe du hast den Brief noch nicht abgeschickt, so sehr ich deine Wut nachvollziehen kann ist die Formulierung in deinem Fall bestens Kontraproduktiv.
Nur zum Verständnis, dieses Voltageteil ist bei einem Transport beschädigt worden und die DHL hat von dir dann verlangt das Paket so wie es ist (offen und beschädigt) zur Filliale zu bringen um das zu prüfen und somit für den schadfreien Transport zuständig sind... Und das haben die grande verkackt. Sehe ich das richtig?
 
1. Das Loch unterhalb des Voltageselektors sagt schon alles. Das is ja nich zufällig da. Genauso wie der Schaden nicht zufällig entstanden sein kann. Wie erwähnt sind 5cm Polster vorgeschieben. 10cm gab es jedoch. Wenn das nciht vorsichtig ist was dann?! Darüber hinaus schreibt DHL nicht vor das man vorbeugene Maßnahmen ergreifen muss die ein eindringen von z.B. Gewindestanden oder ähnliches verhindert.

2. Unwahre Tatsachenbehauptung. Ich hab das Paket nach dem Voltageselectordefekt nochmal ordentlich verpackt, zu DHL in die Filalie geschleppt und der den Kasten aufn Tisch gelegt. In geöffnetter Ausführung so wie die Tante das wollte mit den ganzen Papierkram. Und ab diesen Zeitpunkt ist die SAche für mich erledigt. Alles weitere darf dann DHL machen. Was und wie die machen is mir brenne. Das ist DHL sein Ding. Ich habe dem nur alles zur Verfügung gestellt wie DHL das von mir wollte. Wie das verpacken gehört bestimmst nicht du. Sondern das Versandunternehmen. Von einen seperaten Karton ist keine rede!

1. Mag alles sein, dennoch werden sie sich auf der unzureichenden Verpackung ausruhen. Da hast du wenig Chancen

2. Das du das ganze Packet nochmal verpackt hast, war weder aus deinen bisherigen Posts noch auf den Bildern zu erkennen. Ich hab zumindest nichts von zwei Kartons wahrgenommen.
 
Die Kommentare hier sind teilweise schon merkwürdig, die totale Zerstörung ist doch auf dem Rückweg von der DHL Prüfstelle zum TE entstanden und dafür ist doch dann DHL zuständig .....

Für diesen Teil ist es eigentlich völlig unerheblich ob ursprünglich gut verpackt war oder nicht.
 
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