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Hol' Dir eine Drohne unter 250 Gramm, ohne Kamera und Mikrofon. Die darfst Du dann quasi überall fliegen, solange Du zum Luft- und Straßenverkehr, öffentlichen Einsatzorten, öffentlichen Gebäuden und Menschenansammlungen mindestens 100m Abstand hälst.Bin was die gesetzliche Regelung angeht nicht mehr auf dem neusten Stand. Darf ich das Ding überall außer in Flugverbotszonen fliegen? Bis zu ner bestimmten Höhe? Ich find die durchaus interessant, aber wenn ich das Ding nur im Garten fliegen darf, ziemliche Geldverschwendung. :-D
Hol' Dir eine Drohne unter 250 Gramm, ohne Kamera und Mikrofon. Die darfst Du dann quasi überall fliegen, solange Du zum Luft- und Straßenverkehr, öffentlichen Einsatzorten, öffentlichen Gebäuden und Menschenansammlungen mindestens 100m Abstand hälst.
"nur 50km/h ?" "nur 16min Flugzeit" ? Du besitzt offenbar keine Drohne. Denn 50km\h sind schon sehr schnell, vor allem für eine solch kleine Drohne die kam am Himmel kaum erkennen kann. (ein weiteres Gesetz, man muss die eigene Drohne immer in Sicht haben)
Eine Spark dürfte man somit also nicht so weit fliegen können, weil man die schlichtweg nach ein wenigen Metern gar nicht mehr erkennen kann.
Bei 50km/h kann man übrigens ohnehin jedes (30fps limited) Video der Spark direkt in die Tonne kloppen, wenn man auf halbwegs vernünftige Qualität aus ist.
16Min gilt pro Akku. Und Akkus kann man super schnell wechseln. Ich habe 3 Akkus für meine Phantom und muss nach 1Std Flugzeit langsam sagen..."ich hab kein Bock mehr hier zu fliegen, alles gesehen" (es sei denn es geht mir um ein Projekt, zB. Fotogrammetrie eines Steinbruchs
Fraglich, ob das unbedingt was bringt. Eigentlich ist die Drohne unter 250g ja Spielzeug, und kein Fluggerät. Eine Kennzeichnung des Eigentümers ist auch erst verpflichtend, wenn es sich um ein Fluggerät handelt. Wenn keine Kamera dran ist, werden auch die Persönlichkeitsrechte zumindest bei einmaligem Überflug nicht beeinträchtigt.Was viele auch vergessen ist, daß der Luftraum über einem Grundstück bis zu 100m Höhe dem Eigentümer des Grundstückes gehört und ohne Erlaubnis nicht gequert werden darf. Und falls sich bei mir mal eine Drohne blicken lassen sollte wird sie mit ner Netz-Kanone vom Himmel geholt.
Das sehe ich hier nicht so. Aber solche Sätze lassen einen selbst natürlich hoch kompetent und gut informiert aussehen.Hier herrscht ja eine Menge Viertel-Wissen was die Gesetze angeht.
Also ich dachte mehr an "Stadt" im Sinne von Parks und großen Plätzen (wenn wenig los ist), nicht an die Vorstadt mit nervösen Nachbarn. Bei uns in Stuttgart hab ich das gelegentlich angetroffen und denke mal entsprechend hat sich niemand beschwert.Das sehe ich hier nicht so. Aber solche Sätze lassen einen selbst natürlich hoch kompetent und gut informiert aussehen.
Gut, mit dem Verbot in der Stadt hatte ich es definitiv falsch ausgedrückt. Aber eine Stadt darf dieses Drohnen-Verbot aussprechen.
Man kann jedoch nur davon ausgehen das man eine Drohne mit Kamera nicht innerhalb von Städten bedient. Man überlegt es sich wohl zwei mal in der Stadt abzuheben, vor allem nach gewissen Ereignissen. Die generelle Reaktion der Bürger auf eine Drohne in der Stadt ist NICHT positiv. Und ein 110 Anruf schnell getätigt. Und wenn das dann so kommt, dann soll man also mit der Polizei unnötig kommunizieren und denen beweisen man hat kein persönlichkeitsverletzendes Material drauf.
Und genau das ist bei einer 250g Drohne/Quadcopter der Fall. (Quelle: DMFV) Afaik gibt es in Österreich eine Regelung das alles unter 250g Spielzeug ist, aber hier in Deutschland muss man auch dann eine Versicherung haben wenn man einen 10g Quadcopter auf dem Acker fliegen möchte.[...]Eigentlich ist die Drohne unter 250g ja Spielzeug, und kein Fluggerät. Eine Kennzeichnung des Eigentümers ist auch erst verpflichtend, wenn es sich um ein Fluggerät handelt. [...]
Lol was?Egal wie groß & schwer die Drone, im Grunde kann jeder Depp das Ding sich holen und damit fliegen. Es ist eine "Waffe"