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Mit Inkrafttreten des Digital Markets Act (DMA) am 7. März bekommen die Nutzer erstmals die Option offeriert, ihren Standard-Webbrowser sowie die Standard-Suchmaschine selbst auswählen zu können. Der DMA verpflichtet Google und Apple zur Anzeige eines Auswahlbildschirms auf ihren jeweiligen Smartphone-Ökosystemen. Der Auswahldialog wird dabei allerdings nur einmalig angezeigt werden. Was zunächst nach einer guten Idee aussieht, um etwas mehr Softwarevielfalt auf den Geräten zu ermöglichen, könnte auch Gefahr laufen, zu scheitern.
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