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Ist wohl auch eher erst mal symbolisch."DSGVO-Verstöße kosten notebookbillger.de über 10 Millonen Euro"
Das kostet notebooksbilliger.de erst einmal Garnichts, es wurde in Bußgeld verhängt und die Sache wird vor Gericht gehen.
Das Gericht wird dann feststellen, wieviele der zehn Millionen Euro der Schwere der Schuld angemessen und wieviele dem Geltungsbedürfnis der Behörde geschuldet sind...
Da lese ich den Titel und wollte einwerfen, dass die DSGVO echt harte Regelungen hat, die sau schwer zu durchblicken und umzusetzen sind bei Webseiten (ärgere mich da selber gerade rum,... was das an Anwaltsgehältern kostet, nur wegen Beratung, urgs),... dann geht es aber um Kameras in der eigenen Firma?
Da hängt diese DSGVO also auch drin?
Ich darf als Arbeitgeber also NICHT meine eigenen Räume überwachen? Das Lager?!
Natürlich darf man dafür sorgen dass die Angestellten auch tatsächlich arbeiten. Dies muss jedoch ganz klar kommuniziert werden und der Mitarbeiter muss (je nach Maßnahme) zugestimmt haben. Es ist z.B. möglich auszuwerten welche Fenster wie lange offen sind (ob das jetzt gut oder schlecht ist steht nicht zur Diskussion) sofern der Mitarbeiter darüber ganz klar aufgeklärt wurde das diese Daten erfasst werden. Bei großen Unternehmen scheitert das jedoch schon meist am Betriebsrat .Ich habe kein Recht darauf zu achten, was meine Angestellten so in der von mir bezahlten Zeit machen? Also persönlich danebensetzen darf ich natürlich, aber nicht via Kamera?
Nun verstehe ich, wieso so viele Firmen die Büros mit Arbeitsplätzen so aufbaut, dass die Mitarbeiter Rücklinks zum Abteilungsleiter sitzen, der alle im Blick hat.
Da würde ich als Angestellter ja lieber ne Kamera haben, als laufend den Atem im Nacken.
Aber hey,... Hauptsache wir können sagen, dass wir Regeln haben. Egal was sie bringen. ;-)
Genau das! Und das ist auch gut so! Wo kommen wir denn da hin, wenn du dich von jedem Arbeitgeber bespitzeln lassen musst? Das Problem ist ja, die haben das ohne Wissen der Mitarbeiter getan.Ich darf als Arbeitgeber also NICHT meine eigenen Räume überwachen? Das Lager?!
Ich habe kein Recht darauf zu achten, was meine Angestellten so in der von mir bezahlten Zeit machen? Also persönlich danebensetzen darf ich natürlich, aber nicht via Kamera?
Könnte das mal jemand erklären, der sich rechtlich damit auskennt? Im Prinzip werde ich als Kunde doch in jedem Kaufhaus von den Sicherheitskameras gefilmt und das sicher auch mal in der Abstellecke für uns Herren der SchöpfungAuch Kunden von notebooksbilliger.de waren von der unzulässigen Videoüberwachung betroffen. Grund hierfür sind Kameras, die auf die Sitzgelegenheiten im Verkaufsraum gerichtet waren. Laut der LfD Niedersachsen haben Menschen, die sich in Bereichen aufhalten, in denen sie angebotene Geräte ausgiebig testen, hohe schutzwürdige Interessen. Das gilt besonders für Sitzbereiche, die offensichtlich zum längeren Verweilen einladen sollen.
Lager?Ich darf als Arbeitgeber also NICHT meine eigenen Räume überwachen? Das Lager?!
Es gibt auch bei heise undGrund hierfür sind Kameras, die auf die Sitzgelegenheiten im Verkaufsraum gerichtet waren.
Die für die Büroräume aber niemals rechtskonform sein kann. Lager vielleicht noch. Wobei, wenn ich Mitarbeiter einstelle, wo ich mir sorgen machen muss, dass geklaut wird, bin ich selbst schuld!Ah, also muss Notebooksbilliger dann nur ne OfflineAGB für die Mitarbeiter machen? Na, das werden sie hinbekommen.
Die Kosten der DSGVO sind unglaublich,... in jedem Bereich, den sie abdeckt. Bekommt man das blanke kotzen, sobald man sich da mal kümmern muss drum. :-(
Und wer zieht die Grenze zwischen "ok mit Wohlfühlklima" und schon "ausgenutzt?" Genau, der Chef selbst. Und da wirds immer Mitarbeiter geben die er eben mag, oder nicht. Beim einen ist es "dem Betriebsklima förderlich" der nächste ist 5 min zu lange in der Raucherpause und bekommt ne Abmahnung.Geht weniger um klauen, als viel mehr um die "Raucherpausen", "Nur kurz was recherchieren,...".
Das mag in nem kleinen Betrieb nicht so arg vorkommen, aber schau mal in ein größeres Büro. Da kannste bei 50 Mitarbeitern grob 5 als Arbeitskraft abziehen und nur mit 45 rechnen.
Bis zu einem gewissen Grad ist das ja ok und hilft beim Wohlfühlen in der Firma. Aber man muss schon auch Leute filtern können, die das schamlos ausnutzen.
Es gibt keinen Freibrief für sowas. Wenn du sowas willst musst du eben ein Unternehmen in einem Land mit anderen Regeln gründen. China soll da recht flexibel sein...Aber ich kann mich als Arbeitgeber nicht mehr vor Dieben und Faulenzern schützen? Das ist ja wohl ein schlechter Scherz
Es wurden sowohl Aufenthaltsbereiche, Wartebereiche für Kunden, Arbeitsplätze, Verkaufsräume und Lager überwacht.Sorry Leute aber ich kann das überhaupt nicht nachvollziehen.
Dass die Mitarbeiter nicht während der Pause und in Sozialräumen gefilmt werden, ist ja klar.
Aber ich kann mich als Arbeitgeber nicht mehr vor Dieben und Faulenzern schützen? Das ist ja wohl ein schlechter Scherz
Die sollte man mal besser überwachen... Oh...Es fehlt auch weiterhin, dass die oberste Etage bedeutend stärker für soetwas persönlich haftbar gemacht werden kann.
Nein.Es wurden sowohl Aufenthaltsbereiche, Wartebereiche für Kunden, Arbeitsplätze, Verkaufsräume und Lager überwacht.
Nun nachvollziehbar?
Nochmal Thema Lebensmitteleinzelhandel. Früher war die Kohle halt einfach weg. Heute hab ich die Möglichkeit, das nachzuverfolgen und - Beispiel Diebe - den Langfinger beim nächsten Besuch zu stellen.Die Leute, die die Total-Überwachung Ihrer Arbeitnehmer mit Video-Kameras damit zu rechtfertigen versuchen, daß man sich ja nur vor Diebstahl schützen will oder Faulenzern auf die Schliche kommen will seien an dieser Stelle gefragt, wie man das vor 30 Jahren ohne die ganze Technologie gemacht hat.
Das finde ich vernünftig.Der Verkaufsraum ist eine sogenannte Verkehrsfläche, die nur deswegen per Video überwacht werden darf, weil sich die Kunden und Arbeitnehmer dort eben bewegen. Es darf aber zum Beispiel keine Videokamera punktuell auf die Kasse gerichtet sein, um die Arbeitnehmer zu überwachen. Auch dürfen die Videos nur sehr kurzfristig gespeichert werden.
Bei NBB wurden aber Sozialräume(Aufenthaltsbereiche werte ich so) und Arbeitsplätze mitüberwacht. Was gibt es da nicht zu verstehen?Nein.
Beispiel Lebensmitteleinzelhandel. Dort gibt es ausschließlich Lager, Verkaufsraum, Martleiterbüro und Sozialräume. Die ersten beiden werden definitiv gefilmt. Dazu gibt es auch überall Aushänge wenn man mal hinschaut.
Hat sich bereits geklärt. Thema Verkehrsfläche.Bei NBB wurden aber Sozialräume(Aufenthaltsbereiche werte ich so) und Arbeitsplätze mitüberwacht. Was gibt es da nicht zu verstehen?
jrs77 schrieb:Der Verkaufsraum ist eine sogenannte Verkehrsfläche...