Dein jetziger Anbieter muss ja wissen welche Firma den Anschluss belegt, dann ruft man die an und erklärt denen die Sache. Zur not kann man Kaufvertrag oder Grundbuch schicken das die den Anschluss in Deinem Eigentum frei machen müssen.
Ob man die neue Adresse vom Verkäufer weitergeben darf oder ob die den selbst über eine EMA Anfrage suchen müssen weiß ich nicht... letztendlich nicht Dein Problem.
Der Nachweis das es Dein Eigentum ist, sollte langen.
als "mann vom fach" (ich lese fast täglich grundbücher) sage ich dir, dass dir ein grundbuchauszug hier gar nichts nützt. da steht nichts drin was dir tatsächlich hilft. sofern man in dieser hinsicht mal mit vodafone oder sonst wem zu tun hat, dann geht es um grunddienstbarkeiten und dergleichen. insbesondere bei wohneigentum nützt dir der GBA (grundbuchabdruck) gar nichts, weil im vertrag kein bezug auf die teilungserklärung genommen wird. der vertrag besteht zwischen mieter A (vertragsnehmer) und dem ISP, nicht zwischen dem eigentümer bzw. mieter der bspw. wohneinheit 14. bei einfamilienhäusern steht ab und an immerhin eine "adresse" im bestandsverzeichnis - aber ausreichen wird auch das kaum. tatsächlich denke ich, dass hier eine störerhaftung vorliegen könnte. in dem kaufvertrag (das ding beim notar) sollte der besitzübergang geregelt sein. in der regel geht der besitz bei kaufverträgen mit eingang des kaufpreises über. d.h. ab dann stehen entsprechende ansprüche ausschließlich dir zu.
ich bin mir nicht sicher (und es ist auch spät...), und vor montag kann ich auch keinen meiner kollegen im grundstücksrecht fragen (ich mach grundstücke "nebenbei", habe dennoch quasi immer damit zu tun). ich vermute, dass der anspruch der auf grund von sonderkündigungsrecht (das dem voreigentümer durch den auszug zusteht) mit besitzübergang übergegangen ist. in der konsequenz stünde dir auch das recht zur aufkündigung des vertrages zu. tatsächlich ist mir bisher kein vergleichbarer fall untergekommen, aber alle anderen lasten (abwasser, müllentsorgung, straßenbaubeiträge, mieterträge etc.) gehen mit besitzübergang über.
zur eingangs besprochenen störerhaftung kann ich mich auch nur zögerlich äußern. aus juristischer sicht ist dir durch das unterlassen des vorbesitzers ein geldwerter nachteil erwachsen. sofern das sonderkündigungsrecht nicht übergegangen ist, wäre dir immerhin ein privatrechtlicher anspruch erwachsen. ich rate dazu den beurkundenen notar zu kontaktieren und "einfach zu fragen" wie das aussieht. ich bin selbst in einem notariat tätig, aber auf diese frage hätte aus der kalten auch keine antwort. (kann es aber sehr wohl rausfinden) der notar ist nicht "beratend" tätig, hat aber über rechtsfolgen aufzuklären. sofern du dich "irgendwo streiten musst" (hoffen wir mal das muss nicht sein), wirst du einen anwalt brauchen. eine "simple" auskunft erhältst du aber auch ohne kosten beim beurkundenden notar. ich habe von zu hause leider keinen juris oder beck-online-zugang, sonst hätte ich direkt mal geschaut.
entweder wartest du bis nächste woche und ich mach mich mal schlau (interessiert mich selbst), oder du kümmerst dich selbst. (ruf einfach mal dort an) der ausgang der geschichte würde mich dennoch interessieren.
gruß