e-Mahnung

McRip

Revolutionäre Zelle
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28.01.2003
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2.290
ist eine Mahnung per email rechtswirksam :confused:

mir geht hier nämlich sone dusselige firma auffen sack, die geben noch nichtmal ne antwortadresse an :wall:
um ihnen zu sagen systemfehler :p

nicht das die nachher noch sonstwas losschicken und ich bin der dumme und hab nur rennereien :hmm:

MfG McRip
 
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Du hast _nix_ bekommen also ist die Sache für's erste erledigt, bis was schriftliches auf _Papier_ per Einschreiben bei dir eintrudelt.

also abwarten und Tee trinken
 
@fritz: das kann dann aber schon die 2. sein und ab der dritten kanns teuer werden....
 
hab schon 2 :fresse:, aber kann auch nix dafür wenn die dazu schreiben antwort sinnlos und keine adresse zum melden drin steht. :wall:
wie soll ich denen denn sagen: ihr seid hier falsch...
 
Da kann nix passieren solange er nicht mit seiner Unterschrift bestätigt, dass er eine Mahnung o. ein anderes Schreiben (Papierform) erhalten hat per Einschreiben, Kurier oder Brieftaube :p

Email Mahnungen sind witzlos, vor allem wenn der Betroffene nichts damit zu tun hat :fresse:
 
es könnte ja sein, dass du email nicht bekommen hast, da es ja da kein "einschreiben" o.ä. gibt!

wie fritz schon anmerkte.

deshalb würd ich mir da auch keine gedanken haben. die haben ja von dir keine daten außer deiner mailadresse, oder? ;)
 
Einschreiben im Sinne von "Lesebestätigung" müste doch gehen oder? ;)
 
Aber da kanst du als Empfänger auswählen ob du die Bestägigung schicken willst oder nicht.

Zumindest bei IncrediMail ;)

greetz
The2Brain
 
hast du von denen nur post bekommen oder auch ne Mail ?

wenn nur post sag mal den namen vielleicht findet man die hier im i-net !!
 
nur email ich warte einfach mal ab :d

Lesebestätigungen blocke ich automatisch weg ;)
 
e-mahnung

Hallo

Man kann auch per E - Mail mahnen und damit Verzugsfolgen auslösen - allerdings muss der Gläubiger beweisen, dass Ihnen die Mahnung zugegangen ist. Wenn dies der Gläubiger nicht beweisen kann, dann sind Sie auch nicht im Verzug. Ohne Verzug kann der Gläubiger aber auch keine Verzugszinsen bzw. Ersatz der Anwaltskosten verlangen.

Aslo wie ja schon gesagt, es gibt viel möglichkeiten eine e-mail nicht bekommen zu haben.
 
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