E6750 aufrüsten auf E8600 oder Q9550 ?

Maik86

Neuling
Thread Starter
Mitglied seit
13.10.2007
Beiträge
50
moin :)

möchte mir nächste woche ein neuen Prozessor kaufen nur kann ich mich noch nicht richtig entscheiden welcher...

system:

P5Q deluxe
4GB Ram
Ati 4870
vista 32bit
1680x1050

PC brauch ich nur zum gamen Spiele wie HL2, BF2, FarCry2 Bioshok, Stalker etc. Wärme und Verbrauch spielen keine Rolle, übertaktet wird nur minimal..

da der Preisunterschied bei meinem Händler nur 30 Euro beträgt tendiere ich zum Q9550 und hab dann hoffendlich ruhe für ne gewisse zeit und bin gewapnet für Spiele die auch einen Quad unterstützen.

Denn vorteil beim E8600 sehe ich beim E0 stepping und das ich zur Zeit mehr Leistung habe in den Spielen dagegen sprechen aber der minimale Preisunterschied und ich denke das der Q9550 bei spielen locker ausreicht und da vorher die Grakka limitiert ???

Danke für euren Rat

Gruss Maik
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Meiner Meinung nach bringt ein Quad zwar in Spiele-PCs nichts, aber bitte....

Wenn du übertaktest nimm den Q9500, wenn nicht E8600.
 
Wieso willst du jetzt noch Aufrüsten? Bei deinem System bringt ein CPU wechsel keine Wunder, spar dir das Geld und kauf nächstes Jahr ein Nehalem System.
 
Sehe hier auch kein Grund zum Wechseln. Lieber das Geld für Nehalem + Board + DDR3 sparen.
 
Wenn dein E6750 nicht übertaktet ist, solltest du ihn etwas Quälen, der geht bestimmt auf 3,5GHz.
 
naja also wunder erwarte ich keine :) möchte hald einfach zu dem aktuellen board + Grakka auch einen aktuellen Prozessor und dann nicht in einen halben jahr nochmals aufrüsten weil die CPU zu schwach ist denn auf Nahahlem werd ich frühstens in einem Jahr umsteigen..

neue CPU brauch ich sowieso da der E6750 weiter vererbt wird
 
Zuletzt bearbeitet:
mehr als 2fps bringt ein neuer prozi nicht.
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh