Ebay - Verkäuferproblem

Chris123

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hallo,

hab mir letzte woche 2 gamepads bei einem ebayhändler gekauft. nach beschreibung sind sie wie das original von sony nur ohne logo. das bild dazu sah auch so aus, aber es stand drunter abbildung ähnlich. "Der Controller ist wie das Original von Sony! Nur das Logo fehlt! Er sieht nich nur so aus, er spielt sich auch so. "

als das teil dann kam hatte es tausende zusatzknöpfe in der mitte , ein doofes logo, und ein anderes steuerkreuz.
der rechte analogstick lies sich nicht nach links und rechts bewegen, pro evolution soccer stürzte damit jedesmal mit dem pc ab, nach der entfernung hat es das programm sogar geschädigt, dass ich es neu installieren musste und auch die savegames löschen musste.

ich will den schrott zurücksenden und auch die versandkosten , die mir dabei entstehen wieder haben.
der händler meint die versandkosten krieg ich nicht wieder. in seiner agb steht:
"Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Bestellwert einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt"

wie würdet ihr argumentieren und das bgb benutzen?
ich hab behauptet, dass es sachmangel gemäß §434 ist und laut §439 muss er die kosten tragen für rücksendung, da die ware nicht die vereinbarte beschaffenheit hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Nein er hat Recht, sofern der Warenwert nicht 40€ übersteigt musst du die Versandkosten tragen. Ja aber das mit der Beschaffenheit ist natürlich so ein Ding! Wieviel hat der Controller denn gekostet?
 
die beiden teile haben zusammen 12 euro gekostet+ 6 versand. es geht vor allem ums prinzip. ich hasse es wenn jemand einen so verarscht und erst etwas anderes vortäuscht anzubieten und man dann am ende dafür draufzahlt. der kontroller ist zusätzlich zu absolut nichts zu gebrauchen, da er ja eben spielabstürze verursacht und defekt ist.
im rechts-grundkurs haben wir gelernt, dass es "arglistige täuschung" und danach nach anfechtung der vertrag nichtig wird und er die entstandenen kosten zahlen muss.
er wusste ja wohl, dass es nicht so aussieht.
es heist ja auch man muss nur zahlen, wenn "die gelieferte Ware der bestellten entspricht".
 
Zuletzt bearbeitet:
bei 12 EUR für 2 muss eigentlich klar sein, das es kein vernünftiges Pad ist!

habe für meinen 16 EUR bezahlt!

du kannst nix machen, hast nen widerrufsrecht das kannst du nutzen aber die versandkosten kriegst du nicht wieder!
 
Und bei einem Streitwert von 12+6=18€ versuch mal ein Verfahren wegen "arglistiger Täuschung" durch zu stehen. Bin mir fast sicher, dass man letztlich auch noch auf den Verfahrenskosten sitzen bleibt, weil der Händler nicht mehr "existiert".

Rimini
 
Das gehört in das Forum "Rund um den Marktplatz".

Bitte verschieben!
 
"Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Bestellwert einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt"

Ganz klare Sache, die Versandkosten musst Du nicht tragen, da nach Deinen Ausführungen die gelieferte Ware nicht der bestellten Ware entspricht. Wenn der Controller baugleich sein soll, was er ja nach Deinen Ausführungen nicht ist, so entspricht die gelieferte Ware nicht der Bestellten und somit muss der Verkäufer das Porto übernehmen !
 
@krecki: hab schonmal ein gamepad für ähnlichen preis bestellt und es war gut.
@rimini: das ist eben das problem, aber ich hab immerhin recht.
@alex: das problem ist eben den händler davon zu überzeugen. gut dass du es genauso siehst.

ich find es einfach eine riesen unverschämtheit, leute so abzuzocken mit kaputter ware, die auch noch nicht der bestellten entspricht. dass mann dabei draufzahlt und viel zeit verliert nervt mich einfach.
 
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