hallo,
hab mir letzte woche 2 gamepads bei einem ebayhändler gekauft. nach beschreibung sind sie wie das original von sony nur ohne logo. das bild dazu sah auch so aus, aber es stand drunter abbildung ähnlich. "Der Controller ist wie das Original von Sony! Nur das Logo fehlt! Er sieht nich nur so aus, er spielt sich auch so. "
als das teil dann kam hatte es tausende zusatzknöpfe in der mitte , ein doofes logo, und ein anderes steuerkreuz.
der rechte analogstick lies sich nicht nach links und rechts bewegen, pro evolution soccer stürzte damit jedesmal mit dem pc ab, nach der entfernung hat es das programm sogar geschädigt, dass ich es neu installieren musste und auch die savegames löschen musste.
ich will den schrott zurücksenden und auch die versandkosten , die mir dabei entstehen wieder haben.
der händler meint die versandkosten krieg ich nicht wieder. in seiner agb steht:
"Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Bestellwert einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt"
wie würdet ihr argumentieren und das bgb benutzen?
ich hab behauptet, dass es sachmangel gemäß §434 ist und laut §439 muss er die kosten tragen für rücksendung, da die ware nicht die vereinbarte beschaffenheit hat.
hab mir letzte woche 2 gamepads bei einem ebayhändler gekauft. nach beschreibung sind sie wie das original von sony nur ohne logo. das bild dazu sah auch so aus, aber es stand drunter abbildung ähnlich. "Der Controller ist wie das Original von Sony! Nur das Logo fehlt! Er sieht nich nur so aus, er spielt sich auch so. "
als das teil dann kam hatte es tausende zusatzknöpfe in der mitte , ein doofes logo, und ein anderes steuerkreuz.
der rechte analogstick lies sich nicht nach links und rechts bewegen, pro evolution soccer stürzte damit jedesmal mit dem pc ab, nach der entfernung hat es das programm sogar geschädigt, dass ich es neu installieren musste und auch die savegames löschen musste.
ich will den schrott zurücksenden und auch die versandkosten , die mir dabei entstehen wieder haben.
der händler meint die versandkosten krieg ich nicht wieder. in seiner agb steht:
"Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Bestellwert einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt"
wie würdet ihr argumentieren und das bgb benutzen?
ich hab behauptet, dass es sachmangel gemäß §434 ist und laut §439 muss er die kosten tragen für rücksendung, da die ware nicht die vereinbarte beschaffenheit hat.
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