Einfuhrgrenze Zoll beim kauf von Schuhen in Amerika...

Hardy Hardcore

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Hallo Luxxer ich habe gehört das die Einfuhrgrenze von 35.-€ auf 150.-€ erhöht wird und finde leider nichts zu diesem Thema im Netz... Weiss einer von euch Luxxern wie sich diese Dinge im allgemeinen verhalten, bestellt vielleicht auch einer in Amerika!?

LG Hardy
 
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Fett alter das hilft enorm!!!

*edit* Oh man das wird ja wohl nicht so einfach wie gedacht!
 
Zuletzt bearbeitet:
Fett alter das hilft enorm!!!

*edit* Oh man das wird ja wohl nicht so einfach wie gedacht!

Jap da hast du Recht. Ist wirklich nicht einfach und auch nicht besonders günstig. Rechnungsbeispiel:

1 Paar Schuhe kosten 100USD. 100 US Dollar sind heute am 02.12.2008 gleich 78.98520 Euro. Zu diesen rund 79€ kommen nun 17% Zollsteuer auf " Schuhe mit Oberteil aus anderem Material" (alles außer Leder), nun sind wir schon bei 92,34€.
Hierzu kommt aber noch die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt), in diesem Fall in Höhe von 19%. Das heißt ein Paar Schuhe für 100USD zu kaufen würde heute rund 110€ kosten. Allerdings sollte man auch bedenken das die Versandkosten zum Warenwert addiert werden. D.h. man bezahlt auch erst 17% und dann 19% auf die Versandkosten.

Also bei Schuhen kann man aktuell auf den USD Preis rund 10% raufrechnen und erhält den Preis in €.

Richtig lohnen tut sich das ganze eher bei der Reisefreimenge für Einfuhren von Personen ab 15 Jahren im Reiseverkehr aus Nicht-EG-Ländern, die im See- oder Luftverkehr einreisen. Dieser Beträgt laut den Informationen die ich gefunden habe 430€. Das liet daran das man bei Flügen keine große Einfuhr befürchten muss, denn ein Flugticket kostet ja auch ein bissle was.


Korrigiere mich bitte jemand sollte ich bei irgendwas falsch liegen.


//Edit: Habe grade gelesen das auf gebrauchte Artikel keine Einfuhrsteuer erhoben wird. Bin grad am nachforschen ob das stimmt.

//Edit2:
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0_postverkehr/a0_einfuhr/b0_gestbefrsend/a0_privatsendung/index.html schrieb:
Private Kleinsendungen sind einfuhrabgabenfrei und unterliegen keinen Zollförmlichkeiten, wenn alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Es handelt sich um Sendungen, die gelegentlich von einer Privatperson in einem Drittland an eine andere Privatperson im Zollgebiet der Gemeinschaft gesandt werden und
  • ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch im Haushalt des Empfängers bestimmt sind und
  • die der Empfänger vom Absender ohne irgendeine Bezahlung erhält und
  • deren Warenwert nicht über 45 EUR liegt.
  • Zusätzlich dürfen innerhalb der Wertgrenze die folgenden Höchstmengen nicht überschritten werden:
[...]
Ich rufe morgen mal beim Zoll an und frage mal wonach sich denn der Warenwert gebrauchter Waren richtet.
 
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