Fehler im OnlineShop?

Sightus

Enthusiast
Thread Starter
Mitglied seit
06.03.2006
Beiträge
1.485
Moin;

ich habe auf Geizhals nach einer externen HDD Ausschau gehalten; da fiel mir dieses auf: http://www.csv-direct.de/artinfo.php?artnr=A G21268801


Es ist ja offentsichtlich, dass es sich um einen Fehler handeln muss. Aber wenn ich jetzt bestelle; dann muss ich doch nur den Betrag bezahlen oder??

Gruß sightus
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
So rund 120€... .

Aber ich kann mich doch auf DIESEN Preis berufen, oder etwa nicht? Ich dachte dies sei rechtlich verbindlich?
 
Achso, danke.

Also wars das wohl mit der günstigen HDD....
 
Selbst wenn es ein Versandhändler gewesen wäre, ist die gültige Willenserklärung des Händlers erst mit einer manuellen Auftragsbestätigung erfolgt. Nicht an eine spezielle Person gerichtete Angebote (OnlineShops, Prospekte, Schaufensterpreise..etc.) gelten nur als "invitatio ad offerendum" -> Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes, welches dann vom Verkäufer angenommen werden muss.
 
Kiri hat recht! ( Riecht es hier nach Käse *g* ?)

Ein Angebot (juristisch Anfrage ) hat keine rechtl. Bindung. So kann der Händler immer noch Entscheiden, ob er dein Angebot ( jur. Antrag ) annimmt und dir die Ware zusendet ( Schlüssiges Handeln ).

Erst dann ( nach Annahme ) wäre es rechtl. bindend.

MfG Chris
 
es gibt eine entscheidung von irgendeinem LG, dass besagt: wenn die ware auf lastschrift bestellt wurde und bereits vom konto abgebucht wurde, gilt der kaufvertrag als geschlossen;)
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh