Fehllieferung (kostenloser 19" monitor)

Enemy2003

Neuling
Thread Starter
Mitglied seit
16.03.2003
Beiträge
83
Hi,

ich bin gerade von der Schule heimgekommen. Und was sehe ich da im Hausgang ein nagelneuer 19" Bildschirm. OK dann schaute ich die Rechnung an, da steht drauf dass das ding per vorkasse bezahlt wurde. Aber Kundennr. Name und alles stimmt mit meinen Daten über ein. Was würdet ihr machen. Denn zurück schicken oder so machen als ob nichts wäre und ihn benutzen. Wie sieht es mit dem rechtlichen aus. Habe ich da ein Chance.
 
Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
hmmm, gute frage...

wird wohl ein fehler im system bei denen sein, also trifft dich keine schuld, wobei ich denke das du ihn trotzdem zurückgeben musst
 
Du darfst Ihn eigentlich nicht behalten.
Du musst Ihn aber behalten, bis sich jemand meldet. Aber frag mich nicht wie lange du Ihn behalten musst.
Benutzen darfst du Ihn übrigens auch nicht.

Hab das so mal gelernt, ob es aber noch aktuell ist, kann ich dir nicht sagen.

Gruß CryingCat
 
ich könnte ja bei dem händler anrufen und fragen was geht.

Der sagt dann bestimmt schick ihn zurück. Kann ich dann Gutscheine verlangen denn des ding mit dem auto zur post bringen kostet auch zeit und geld.
 
der Händler kann ihn doch abholen lassen, gibt doch dienste die das machen
 
du mußt die ware nicht zur post bringen.
du darfst sie nicht benutzen.
du mußt den händler informieren und ihm gelegenheit geben das teil abholen zu lassen.
Sollte er es nicht machen (frist setzen & beachten) wird es glaube ich irgendwann mal dein eigentum.

MfG McRip
 
Original geschrieben von McRip
du mußt die ware nicht zur post bringen.
du darfst sie nicht benutzen.
du mußt den händler informieren und ihm gelegenheit geben das teil abholen zu lassen.
Sollte er es nicht machen (frist setzen & beachten) wird es glaube ich irgendwann mal dein eigentum.

MfG McRip

Hi

"Du musst die Ware nicht zur Post bringen"- stimmt

"du darfst sie nicht benutzen"- stimmt meinen Informationen nach nicht wirklich(müsste mal genau nachschauen)

"du mußt den händler informieren und ihm gelegenheit geben das teil abholen zu lassen." stimmt im ersten teil definitiv nicht, Du musst den Händler nicht informieren, bist lediglich verpflichtet die ware aufzubewaren und auf NACHFRAGE zur Abholung bereit zu stellen. (nach einer gewissen Zeit kannst Du auch Lagerkosten in Rechnung stellen)

"Sollte er es nicht machen (frist setzen & beachten) wird es glaube ich irgendwann mal dein eigentum."
Du musst ihm keinerlei Frist setzen, schliesslich hat er sich zu melden, nach gewisser Zeit (Rechtsverdreher fragen) darfst Du die ware entsorgen ;-) (wie Du das machst ist dann deine Sache)

Nebenbei: Ehrlichkeit tut manchmal auch ganz gut- ich würde einfach jetzt mal ne woche abwarten oder so, dann beim Händler (wiegesagt musst Du nicht) nachfragen, wenn er Dich dann auch noch in irgendeiner Weise doof anmachen sollte oder will, dass Du Dich darum kümmerst, dass das Ding zu Ihm kommt etc.. würd ich mich sturr stellen, sonst kooperativ sein...

Grüße
Marco
 
Zuletzt bearbeitet:
weiße fahne schwenk ;)

ich glaube aber benutzen ist nicht erlaubt weil er dir dann nutzungsgebühren in rechnung stellen kannst so wie du ihm lagergebühren...

ich glaub informieren muß man auch, weil du erhebliche tatsachen verschweigst die zu einer ungerechtfertigten bereicherung führen können.

das mit dem entsorgen müsste stimmen.

aber naja, frag lieber den rechtsverdreher :d
 
Erkundige dich vielleicht erst mal, ob dieser Monitor vielleicht doch an dich gerichtet ist (Geschenk o.ä.). Wenn nicht, dann würde ich den Händler anrufen und dies melden. Lass dich aba bloß nicht darauf ein, dass Du ihn zurückschickst. Der Händler soll ihn gefälligst selbst abholen lassen. Für dich dürfen dabei keinerlei Kosten entstehen...

Im Grunde bist du noch nicht einmal dazu verpflichtet dich beim Händler zu melden. Du musst ihn allenfalls aufbefahren und abwarten wann sich der Händler bei dir meldet und/oda den Monitor abholen lässt.

Wie ist die Lieferung unbestellter Sachen geregelt?

Bei der Lieferung unbestellter Sachen unterscheidet man wie folgt:

1. Unternehmer sendet an Unternehmer,
  • Die Lieferung der unbestellten Sachen stellt ein Angebot dar; wenn der Empfänger das Angebot annimmt, kommt der Kaufvertrag zustande;
  • Das Stillschweigen des Empfängers nach dem Erhalt der unbestellten Sachen stellt eine Ablehnung des Angebots dar; der Empfänger muss die Ware aufbewahren, aber nicht zurücksenden.
2. Unternehmer sendet an Verbraucher,
  • der Unternehmer hat keinen Anspruch gegen den Verbraucher.
 
Zuletzt bearbeitet:
Lieferung unbestellter Sachen

§ 241a BGB n.F. "Durch die Lieferung unbestellter Sachen oder durch die Erbringung unbestellter sonstiger Leistungen zum Zwecke der Anbahnung eines Vertrags an einen Verbraucher wird ein Anspruch gegen diesen nicht begründet. Gesetzliche Ansprüche sind nicht ausgeschlossen, wenn die Leistung nicht für den Empfänger bestimmt war oder in der irrigen Vorstellung einer Bestellung erfolgte und der Empfänger dies erkannt hat oder bei Anwendung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt hätte erkennen können. Eine unbestellte Leistung liegt nicht vor, wenn dem Verbraucher statt der bestellten eine nach Qualität und Preis gleichwertige Leistung angeboten wird und er darauf hingewiesen wird, dass er zur Abnahme nicht verpflichtet ist und die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen hat."

Der Zusender unbestellter Ware verliert damit grundsätzlich auch seine Ansprüche aus gesetzlichen Schuldverhältnissen, insbesondere die aus den §§ 985, 812 Abs.1 S.1, 1.Alt. BGB, es sei denn, er kann nachweisen, dass die Zusendung aufgrund eines Irrläufers oder eines Irrtums erfolgte und dass der Irrtum für den Empfänger erkennbar war.
 
hat denn irgendjemand die annahme bestätigt (unterschrift?)?
wenn nein würd ich ihn einfach behalten :d
 
...Ihr habt echt nen Schatten, sorry.
Wenn bei Euch mal ne Lieferung 256MB RAM Riegel nicht innerhalb von 3 Tagen da ist, dann geht aber der Bär ab.....und nun wird geraten einfach so nen 19" Monitor zu behalten. Wenn's Eurer wäre, dann würdet Ihr sicher hier auch schreiben das er den behalten soll, ist ja halb so wild.

Greift Euch mal an die Birne
 
Original geschrieben von cryingcat
Du darfst Ihn eigentlich nicht behalten.
Du musst Ihn aber behalten, bis sich jemand meldet. Aber frag mich nicht wie lange du Ihn behalten musst.
Benutzen darfst du Ihn übrigens auch nicht.

Hab das so mal gelernt, ob es aber noch aktuell ist, kann ich dir nicht sagen.

Gruß CryingCat

das ist noch aktuell! ich habs nämlich heute gerlernt :d
 
@pfupfu
Dann war die Schule ja doch mal für irgend etwas gut. :d

@Enemy2003
Es gibt jetzt 2 Möglichkeiten.
1. Du meldest dich beim Versender. Kann ja sein, das der Versender dich irgendwie belohnt, da du dich ja gemeldet hast.

2. Du wartest ab was passiert.

Ich persönlich würde Variante 1 bevorzugen und so ein Telefonat kostet ja nicht die Welt (es sein den der Versender sitzt im Ausland).

Gruß CryingCat
 
ich glaube dass du ihn auch nicht benutzen darfst... ruf an und frag was los is...
kann aber auch absicht sein dass DU der empfänger bist :)
 
also das is ja so dass du den aufbewahren musst, dich nicht melden musst sondern warten kannst bis sich jemand bei dir meldet. benutzen darfst du das teil natürlich net
 
Also, wenn ein Händler einem Verbraucher einfach so was zuschickt und darauf spekuliert, dass derjenige das Teil behalten will und demnach kauft, so kann der Verbraucher das Teil nutzen ohne es bezahlen zu müssen! Denn der Händler hat in dem Fall keinerlei Anspruch an den Verbraucher.

Wenn es allerdings ein Irrtum, also eine unbeabsichtigte Falschlieferung ist, und dies auch ersichtlich ist und der Verbraucher bentutz den Gegenstand, so kann der Händler nachträglich Ansprüche geltend machen...

Anders ist es zwischen zwei Unternehmern geregelt.

CU
 
ich würde dort anrufen und die angelegenheit klären. ehrlich wert am längsten. ielleicht darfst du ihn ja sogar behalten doer bekommst nen gutschein
 
alles quatsch! enemy2003, stell das ding in deinen keller, wenn sich innerhalb von 6 wochen niemand bei dir meldet, wird sich auch zu 99% später niemand mehr melden und du kannst in behalten.

rein rechtlich gesehen kann dir nichts passieren.
 
dir kann auch nichts passieren wenn du es einfach behältst
wenn es vor deiner tür gestanden hat könnte es ja jeder mitgenommen haben!
gefahr besteht nur wenn man bei der post die annahme unterschreibt
 
die post lässt aber sicher keinen monitor einfach so stehen ohne sich die annahme quittieren zu lassen.
 
wer lesen kann ist klar im vorteil ich hab geschrieben er stand im hausgang. was ich nicht gesagt habe dass mein vater hat des teil angenommen hatte.
 
Zuletzt bearbeitet:
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh