Festplatte beim Laptop ausbauen erlaubt oder garantie weg?

Wenn Du diese Anzeige nicht sehen willst, registriere Dich und/oder logge Dich ein.
Guck am besten in die AGBs.Ich hatte mit meinem Toshiba Probleme damit weil nicht mehr die originale Platte drin war.

mfg
 
Solange kein Siegel drüber ist und die Originalplatte im Zweifel wieder verbaut weden kann würde ich mir da keine Sorgen machen.

Du solltest beim Umbau nur darauf achten, das du die Schrauben nicht so ramponierst;)
 
Guck am besten in die AGBs.Ich hatte mit meinem Toshiba Probleme damit weil nicht mehr die originale Platte drin war.

mfg

mit welcher Begründung denn? ^^



Das Problem ist: die HERSTELLER können Garantiebedinungen stellen, bei denen sie bestimmte Dinge auschließen, aber dafür haben die dann auch oft besonderen Service - zB KANN es sein, dass Du keinen Vor-Ort-Service bekommst, wenn Du selber was getauscht hast. Das ändert aber nix an den 24 Monaten "Gewährleistung", die Du gegenüber dem Shop hast. Und ob das überhaupt o.k ist, dass der Hersteller seine Garantie verweigert zB bei nem Displayschaden, nur weil Du RAM gewechselt hast, ist auch sehr fraglich. Der Hersteller kann aber, wenn Du von ständigen Abstürzen oder Freezes sprichst, dann schon eher sagen "da haben Sie inkompatibles RAM eingabaut oder was beschädigt, wir lehnen die Garantie ab"
 
Der Hersteller bestimmt die Garantiebedingungen selbst, damit auch die Ausschlussbedingungen, Länge des Garantiezeitraums und Leistungsumfang.
Alles was die Garantie angeht, steht auf der dem Produkt beiliegenden Garantiekarte oder auf der Homepage des Herstellers. Das kann man damit problemlos vorher klären.

Der Händler hingegen hat bei Notebooks (ausgenommen Verschleißteile wie Akkus, die haben nur 1 Jahr) eine 24-monatige Gewährleistung vorgeschrieben und sofern er erweiterte Bedingungen stellt, dann steht das in den AGB.
Beispiel mal von Notebooksbilliger:
2. Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Kunden bei Aufstellung, Verwendung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen uns. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben des Herstellers. [...]

Also kurzum, wenn du beim Umbau aus Versehen den SATA-Anschluss beschädigst oder ein Plastikteil der Abdeckung abbrichst, dann bist du auf Kulanz angewiesen. Sowohl beim Händler, als auch beim Hersteller.

Wenn du aber den Umbau sachgerecht machst, dann muss dir zumindest der Händler Gewährleistung geben.
 
Dieser Post wurde auf Wunsch des Verfassers gelöscht
 
Ich hatte bei meinem Toshiba Satellite L350 damals die Platte getauscht ein paar Wochen später ist das Board kaputt gegangen.Die waren damals der Meinung das es beim Einbau der Platte passiert ist.Ich musste damals einen Anwalt und einen Gutachter bemühen.

mfg
 
Was stellte sich denn als Defektursache heraus? Klar KANN es beim Einbau passiert sein - aber die dürfen nicht einfach sagen "aha, neue HDD - dann schauen wird erst gar nicht genauer nach!"
 
Dieser Post wurde auf Wunsch des Verfassers gelöscht
 
Hardwareluxx setzt keine externen Werbe- und Tracking-Cookies ein. Auf unserer Webseite finden Sie nur noch Cookies nach berechtigtem Interesse (Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. f DSGVO) oder eigene funktionelle Cookies. Durch die Nutzung unserer Webseite erklären Sie sich damit einverstanden, dass wir diese Cookies setzen. Mehr Informationen und Möglichkeiten zur Einstellung unserer Cookies finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.


Zurück
Oben Unten refresh