Festplatten zurückgeschickt und Abzug für gebrochenes Siegel kassiert?

Jedi

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Eure Meinung ist gefragt:

Habe mir bei Mindfactory 2 x Samsung SP2504C bestellt.
Die Platten waren antistatisch verpackt und mit einem gelben Siegel versehen. Ich habe es auf Teufel komm raus nicht geschafft, mein Windows als Raid 0 bootfähig zu bekommen und habe Sie daher zurückgeschickt. Ich habe die Platten ohne Kratzer oder sonstige Beschädigungen an Mindfactory zurückgeschickt und jetzt ziehen die mir pro Platte 10,00 € als Wertersatz ab, weil das Siegel gebrochen ist. Was meint ihr dazu? Die Ware ansich habe ich ja nicht verschlechtert. Und ein Papiersiegel im Wert von 10,00 €?

Wer von euch hat mit Mindfactory, oder anderen Shops schon mal Erfahrungen dieser Art gesammelt? Was habt ihr dagegen gemacht und vor allem: Was habt ihr erreicht?

EDIT: Ich konnte mich mit Mindfactory einigen und der Abzug wurde auf einen Vorschlag von mir hin von 10,00 € pro Platte auf 5 € pro Platte gesenkt!
 
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Andere Frage, würdest Du Platten zum Neupreis kaufen die anderswo schonmal "getestet" wurden?
Ein Wertverlust ist natürlich vorhanden wenn die Ware schonmal in Betrieb genommen und befingert wurde.
Ich hab auch vollstes Verständnis dafür das die Händler Massnahmen ergreifen um damit dieser "Testerei ohne Kaufabsicht", was ich Dir nach Deiner Schilderung aber nicht unterstellen will, Einhalt gebieten.
Und ich finde daher 10€ völlig ok. Ob es rechtlich korrekt ist weiß ich aber nicht.
 
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ttom schrieb:
Andere Frage, würdest Du Platten zum Neupreis kaufen die anderswo schonmal "getestet" wurden?
Ein Wertverlust ist natürlich vorhanden wenn die Ware schonmal in Betrieb genommen und befingert wurde.
Ich hab auch vollstes Verständnis dafür das die Händler Massnahmen ergreifen um damit dieser "Testerei ohne Kaufabsicht", was ich Dir nach Deiner Schilderung aber nicht unterstellen will, Einhalt gebieten.
Und ich finde daher 10€ völlig ok. Ob es rechtlich korrekt ist weiß ich aber nicht.
hast damit schon alles gesagt.
keiner will gebrauchte ware als neu verkauft bekommen. dadurch wird dem abhilfe geschafft!
 
bei einem Defekt darf Mindfactory nicht kassieren! Ein Raid0 System aufzusetzen traue ich Jedi schon zu, also die 20€ anmahnen:d
 
:lol:
also bei rma von onlineshops ist es so, wenn die ware defekt ist, hat der händler das recht bis zu 2mal nachzubessern (dh. tausch ab lager, oder zum hersteller schicken).
erst nach dem 3ten mal darf der käufer vom kaufvertrag ohne weiteres zurücktreten.
tritt der käufer vom kaufvertrag zurück, per FAR, dann ist die ware faktum gebraucht...
so einfach ist das!
 
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auszug aus dem widerrufskram bei mindfactory:

Wertersatz
Wenn Sie unsere Ware nach dem Widerruf nur in verschlechtertem Zustand zurücksenden, sind Sie uns gesetzlich zu Wertersatz verpflichtet. Der Wertersatz beträgt pauschal 15% des Warenwertes. Der Wertersatz ist bereits dann zu leisten, wenn die Originalverpackung beschädigt ist, da diese Ware nach einer Rückgabe nicht mehr als neu verkauft werden kann. Ein Wertersatz ist nicht zu entrichten, soweit Sie unsere Ware lediglich so geprüft haben, wie Sie es z.B. im Ladengeschäft hätten tun können. Andererseits kann bei erheblichen Gebrauchsspuren der Ersatzanspruch die Höhe des Kaufpreises erreichen. Sollten Sie also einen Widerruf in Betracht ziehen, beschränken Sie sich möglichst auf eine optische Prüfung und nehmen Sie die Ware nicht regulär in Gebrauch.

so wie ich das hier als laie sehe bezieht sich die kaufminderung nur bei beschädigung der originalverpackung. da ich jetzt aber antistatische folie nicht grade als originalverpackung ansehen würde sondern um eine stinknormale tüte die einfach zu schutzzwecken darübergelegt ist, würde ich den vollen kaufpreis zurückfordern.
ich finde das ist eine miese abzocke.

wenn jemand sich eine grafikkarte kaufen würde, die in einem schönen karton käme den derjenige aus auspackfreude vollkommen zerissen hätte dann könnte ich das noch nacchvollziehen, in dem fall aber wohl nicht. kannst dich zur not ja auch mal an den verbraucherschutz wenden.
 
Frankenheimer schrieb:
auszug aus dem widerrufskram bei mindfactory:



so wie ich das hier als laie sehe bezieht sich die kaufminderung nur bei beschädigung der originalverpackung. da ich jetzt aber antistatische folie nicht grade als originalverpackung ansehen würde sondern um eine stinknormale tüte die einfach zu schutzzwecken darübergelegt ist, würde ich den vollen kaufpreis zurückfordern.
ich finde das ist eine miese abzocke.

wenn jemand sich eine grafikkarte kaufen würde, die in einem schönen karton käme den derjenige aus auspackfreude vollkommen zerissen hätte dann könnte ich das noch nacchvollziehen, in dem fall aber wohl nicht. kannst dich zur not ja auch mal an den verbraucherschutz wenden.


jo, und dann als erster schreien, wenn die anstistatik hülle des mb/graka nicht mehr versiegelt ist.
es gibt genügend, die schon deswegen an die decke gehen würden, und in meinen augen zurecht.
ein hd, die in einem rechner lief, ist def. nicht mehr neu!
hier ein maßstab zufinden ist sehr schwer, aber letztenendes muss es ja irgendwie geregelt sein.
falls ich mir beim onlineshop neuware order und bemerke, dass die ware "gebraucht" sit, bestell ich 100pro nie mehr da...
 
Als Rücksendegrund habe ich zwei Dinge angegeben:
1. INKOMPATIBEL
2. Widerruf gemäß Fernabsatzgesetz

Sicher habe ich auch keinen Bock auf gebrauchte Ware, nur rein vom Gesetz her bietet dieser Vorgang schon Interpretationsspielraum. Einerseits habe ich ein Recht darauf, die Ware auzuprobieren, so wie es mir eventuell im Laden möglich wäre. (Den genauen Gesetzestext kann könnte ich raussuchen. Andererseits muss ich dem Händler nach neuester Rechtsprechung einen gewissen Wertersatz erbringen, falls ich die Ware über das Maß hinaus im Wert mindere. Das widerspricht sich.

Ich gehöre mit Sicherheit nicht zu den Banditen, die sich zehn Boxed A64 CPU bestellen, alle testen um dann die beste zu behalten.

Ich habe mir die Festplatten bestellt, weil ich mich auf einen schönen Raid 0 gefreut habe. Pech, daraus wurde nichts. Ich habe schon viele Raid 0 aufgesetzt; sei es an einem nForce3, oder einem Via SATA Board. Kein Prob. Nur es ging in dieser Kombo auf biegen und brechen NICHT. Ich bestelle oft in dem Laden:
Syncmaster 930 BF
Canon Pixma IP4000
Athlon64 3700+
Und jetzt das.

EDIT: @ Frankenheimer
Dieser Meinung kann ich mich zu 100% anschließen.
 
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KRSbeats schrieb:
jo, und dann als erster schreien, wenn die anstistatik hülle des mb/graka nicht mehr versiegelt ist.
es gibt genügend, die schon deswegen an die decke gehen würden, und in meinen augen zurecht.
ein hd, die in einem rechner lief, ist def. nicht mehr neu!
hier ein maßstab zufinden ist sehr schwer, aber letztenendes muss es ja irgendwie geregelt sein.
falls ich mir beim onlineshop neuware order und bemerke, dass die ware "gebraucht" sit, bestell ich 100pro nie mehr da...
Aha, und dann sollen die zurück geschickten Waren einfach in die Tonne geworfen werden oder wie stellst du dir das vor? Überleg doch mal bevor du schreibst!
 
KRSbeats schrieb:
jo, und dann als erster schreien, wenn die anstistatik hülle des mb/graka nicht mehr versiegelt ist.
es gibt genügend, die schon deswegen an die decke gehen würden, und in meinen augen zurecht.
ein hd, die in einem rechner lief, ist def. nicht mehr neu!
hier ein maßstab zufinden ist sehr schwer, aber letztenendes muss es ja irgendwie geregelt sein.
falls ich mir beim onlineshop neuware order und bemerke, dass die ware "gebraucht" sit, bestell ich 100pro nie mehr da...
das problem liegt ja wohl in dem fall bei mindfactory was der laden mit rückruf - ware anstellt, das ist mir als kunde auch so ziemlich egal, denn ich will funktionstüchtige ware, wenn sie das nicht ist, dann bleibt mir nichts anderes übrig als sie so gut als möglich zurückzuschicken, damit ist meine aufgabe erfüllt.

ich gehöre mit sicherheit nicht zu denjenigen die schreien wenn ich schonmal geöffnete ware bekomme, denn solange alles läuft und ich die volle hersteller garantiezeit habe ist mir das ziemlich wurscht. ich fände es nur besser wenn hersteller solche waren explizit als solche zu einem verminderten preis anbieten würden.
 
nicht wenn der händler gebrauchte ware verkauft.
wie zb. mf!!!
und bei dir frankenheimer mag das sein, aber bei herr mustermann nicht, und was macht ein händler in so einem fall?
eben, man sichert sich ab...find ich nur verständlich.

@oc-man,
super konstruktive...weiter so :fresse:
 
Frankenheimer schrieb:
ich gehöre mit sicherheit nicht zu denjenigen die schreien wenn ich schonmal geöffnete ware bekomme, denn solange alles läuft und ich die volle hersteller garantiezeit habe ist mir das ziemlich wurscht. ich fände es nur besser wenn hersteller solche waren explizit als solche zu einem verminderten preis anbieten würden.
Dann müssten aber rein rechnerisch jedem Käufer der Ware zurückschickt Prozente abgezogen werden, damit man dies zu einem verminderten Preis anbieten kann. Ich will nicht wissen, wie viel Zeugs die einzelnen Shops zurück geschickt bekommen!
 
l1qu1d schrieb:
Dann müssten aber rein rechnerisch jedem Käufer der Ware zurückschickt Prozente abgezogen werden, damit man dies zu einem verminderten Preis anbieten kann. Ich will nicht wissen, wie viel Zeugs die einzelnen Shops zurück geschickt bekommen!
tja das liegt wohl an diesem tollen 14 tägigen rückgaberecht. in meinen augen absoluter schwachsinn. wenn der kunde , ich sags mal krass ausgedrückt, zu dumm war und sich ware kauft die er nicht braucht, dann soll er halt auch den rückversand + warenminderung bezahlen. anders siehts natürlich bei defekter ware aus.

diese großzügige rückgabeaktion führt dazu das sich leute vermehrt sachen kaufen um sie zu testen, die kosten haben dann die händler die es natürlich wieder auf die kunden abwälzen. am ende betrügen wir uns also selbst. es bleibt jedem selbst überlassen was er besser findet.
 
da kann ich dir nur zustimmen.
und aus diesem grund kann es leider vorkommen, das berechtigte rücksendung per FAR auch darunter fallen...
nehm ich aber erlichgesagt gerne in kauf...
 
Frankenheimer schrieb:
tja das liegt wohl an diesem tollen 14 tägigen rückgaberecht. in meinen augen absoluter schwachsinn. wenn der kunde , ich sags mal krass ausgedrückt, zu dumm war und sich ware kauft die er nicht braucht, dann soll er halt auch den rückversand + warenminderung bezahlen. anders siehts natürlich bei defekter ware aus.

diese großzügige rückgabeaktion führt dazu das sich leute vermehrt sachen kaufen um sie zu testen, die kosten haben dann die händler die es natürlich wieder auf die kunden abwälzen. am ende betrügen wir uns also selbst. es bleibt jedem selbst überlassen was er besser findet.
Du hast vollkommen Recht! Dazu kommt auch noch ab einem Bestellwert von 40 EUR, dass der Verkäufer die Rücksendekosten trägt. Da verdient ja lediglich der Logistikpartner.
 
Liegt es ganz sicher an den Samsung Platten das kein Raid0 möglich ist? :hmm:
Kann ich ehrlich gesagt nicht glauben. Was für ein Board war es denn?
 
Grubelix schrieb:
wenn bei mir etwas nicht mehr richtig funktioniert, mach ich das so doll kaputt, dass die es mir bei mindfactory sofort umtauschen...
z.b. wenns board zicken macht, einfach mal mit wasser bearbeiten... ein kleiner tropfen genügt und den sieht man zudem nicht...
durchbrennen lassen ist auch ne gute idee...
:stupid: so Leute gibts auch...
 
ttom schrieb:
Liegt es ganz sicher an den Samsung Platten das kein Raid0 möglich ist? :hmm:
Kann ich ehrlich gesagt nicht glauben. Was für ein Board war es denn?
Jenes welches, dass in meiner Sig steht.
Ich habe meine Platten Profis im Forum natürlich angetickert, ob die Rat wissen, aber die haben mir ihren Segen gegeben, dass ICH ALLES RICHTIG GEMACHT habe.
Eine Erklärung für das nicht Booten wollen der Platten hatten die aber auch nicht.
Ich habe auch alles in Bildern dokumentiert.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich glaube nicht, dass das rechtens ist aber schau erst mal die AGB von MF!
 
speziell aus den agb´s von mf, die nur in diesem shop gültig sind.
jeder shop hat da wohl andere regelungen, und sind jeweils zu beachten:
....
(5) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen herauszugeben. Kann der Kunde die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschlielich auf deren Prüfung- wie sie etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre- zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Kunde die Wertersatzpflicht vermeiden, in dem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt. Dazu gehört auch, die Beschädigung der Verpackung und das Brechen von Siegeln. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Kosten und Gefahr zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden beim Kunden abgeholt.
Die Kosten der Rücksendung trägt der Käufer, wenn der Kaufpreis den Bestellwert von 40,00 € nicht übersteigt und die Ware der Bestellung entspricht. Hat der Kunde Wertersatz wegen gezogener Nutzungen zu leisten, wird pauschal ein Abzug in Höhe von 15 % vorgenommen. Eine abweichende Bewertung des Wertersatzes behält sich die Mindfactory AG vor. Der Wertersatz kann im Einzelfall die Höhe des Kaufpreises erhalten. Der Käufer ist zum Nachweis berechtigt, dass keine oder geringere Werterstatzkosten zu leisten sind. Auf die ausführlichen Informationen zu den Voraussetzungen und Folgen des Widerrufs auf unseren entsprechenden Serviceseiten weisen wir ausdrücklich hin.

das bedeutet für mich, dass keine rechtlichen schritte möglich sind. (vorrausgesetzt man ist ehrlich)
die platten waren in betrieb, und das widerspricht dieser auslegung.
man kann jetzt so klever sein, und sagen, ich hab nur das siegel geöffnet, dann sieht die sache wohl anders aus, muss aber erstmal bewiesen werden, dass macht die sache sehr viel schwieriger.
jedoch so wie der fall hier geschildert wurde, ist der abzug rechtens. vorallem wird mit jeder bestellung bestätigt, das die agb´s gelesen wurden und man diese aktzeptiert.

der wirtschaftliche grund rechtfertigt auch diese auslegung in meinen augen, den der "verlust" muss von den kunden getragen werden, die ihre ware behalten....das kann es doch nicht sein!
 
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Also ist es ja nicht rechtens. Ich deute den Satz so, dass Handlungen die nötig sind um die Ware zu testen erlaubt sind.
 
Die bereits erfolgte Nutzung läßt sich allerdings beweisen. Einfach mal die S.M.A.R.T.-Werte auslesen. ;)

Mindfactory ist übrigens nicht der einzige Laden der solche Klauseln in seinen AGB´s hat. Dies scheint wohl in Zeiten vermehrter "Testkäufe" leider auch notwendig zu sein.

@ [PN]Prophet

Das Ladengeschäft welches ein Testaufsetzen im Raid erlaubt dürfte verdammt schwer zu finden sein. ;)

SniperMK :coolblue:
 
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[PN]Prophet schrieb:
Also ist es ja nicht rechtens. Ich deute den Satz so, dass Handlungen die nötig sind um die Ware zu testen erlaubt sind.
...wie sie im laden möglich sind, nicht das einbauen in den pc :fresse:

@sniperMK: jep, denke ich auch.
 
mf hat sich damit wohl "abgesichert". aber: da ich im letzten semester ne klausur in privatrecht geschrieben habe, weiß ich, dass nicht alle klauseln, nur weil sie in der agb drinstehen, auch wirksam sind. nun bin ich aber kein volljurist. ich würde gerne mal wissen, ob alles, was mf in seine agb reingebracht hat, auch tatsächlich wirksam ist...
 
Die werden doch afaik nur unwirksam wenn sich die Klauseln wiedersprechen, oder?
 
solange es nicht gegen grundsätze verstößt, schon. und der BGH hat hier beim FAR dem händler die entscheidung offen gelassen. dort wurde beschlossen, dass
der händler die wertminderung den kunden in rechnung stellen kann.
insofern nix unmoralisches, bzw. anfechtbares.
 
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